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Tagespflege und Nachtpflege im Bereich Seniorenpflege

Eine sinnvolle Alternative für Seniorinnen und Senioren

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Für viele Senioren wird es mit fortschreitendem Alter immer schwieriger, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen. Ist zunächst der Gang in den Supermarkt oder das Treppensteigen nicht mehr allein machbar, brauchen viele ältere Menschen bald auch Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen oder sind irgendwann vollständig auf liebevolle Personen angewiesen, die ihnen rund um die Uhr zur Seite stehen.
Im Idealfall können sich die eigenen Kinder oder Enkelkinder um die alternden Angehörigen kümmern. Doch manchmal ist das schlicht nicht möglich. Hinzu kommt, dass bei zunehmender Pflegebedürftigkeit der Zeitaufwand – sowie die (körperliche) Anstrengung – immer höher werden. Selbst wenn Kinder Wert darauf legen, ihre Eltern möglichst viel selbst zu betreuen und zu unterstützen, kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem professionelle Hilfe hinzugezogen werden muss.

Eine gute Option für alle Beteiligten ist hier in der Regel die Tagespflege oder Nachtpflege. Senioren werden dabei zeitweise von professionell ausgebildeten Pflegekräften betreut, ohne jedoch ganz in ein Seniorenheim umziehen zu müssen. Ihre Angehörigen werden so stark entlastet und haben weiterhin Zeit, ihr eigenes Leben „normal“ fortzuführen. Dennoch bleibt der enge Kontakt zwischen pflegebedürftigen Senioren und ihren sorgenden Familienangehörigen stets erhalten.

Leistungen der Tages- und Nachtpflege

Bei der Tagespflege stehen die Bemühungen im Vordergrund, den hilfsbedürftigen Senioren einen kompletten Umzug in ein Heim zu ersparen. So können ältere Menschen den Tag über in einer speziellen Einrichtung verbringen, wo sich Pflegekräfte um ihr Wohl kümmern. Die Senioren haben Kontakt mit anderen Menschen, sodass oftmals sogar neue Freundschaften geknüpft werden können. Je nach Gesundheitsstand oder Pflegegrad können sie an Therapie- oder Freizeitmöglichkeiten teilnehmen, erhalten auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Mahlzeiten und werden rundum betreut.
Meistens ist die Tagespflege zwischen etwa 8 und 16 Uhr möglich. Auch körperlich eingeschränkte Senioren, Rollstuhlfahrer oder bettlägerige Menschen können in der Regel auf diese Weise betreut werden. Denn häufig wird sogar im Rahmen der Tagespflege ein Fahrdienst angeboten.

Bei der Nachtpflege werden hingegen nicht die Tage, sondern die Nächte im Heim verbracht. So können sich die Senioren tagsüber in ihrer gewohnten Umgebung aufhalten, schlafen nachts jedoch in einer Pflegeeinrichtung. Sowohl die Körperpflege und Hygiene vor dem Zubettgehen als auch nach dem Aufstehen übernimmt dann das Pflegepersonal. Für Angehörige ist diese Art der Pflege meist eine große Entlastung. Denn die Pflege in der Nacht kann schnell zur Herausforderung werden – gerade wenn der eigene Familien- oder Berufsalltag zusätzlich gemeistert werden muss.

Ablauf der Tages- und Nachtpflege für den Pflegebedürftigen

Wie genau der Alltag mit der Unterstützung einer speziellen Einrichtung für die Tages- oder Nachtpflege abläuft, ist individuell verschieden und hängt unter anderem von den Wünschen und Bedürfnissen der Beteiligten ab. So muss beispielsweise entschieden werden, ob jeder Tag beziehungsweise jede Nacht in der Pflegeeinrichtung verbracht werden soll und an welchen Aktivitäten (etwa Therapien oder Freizeitangeboten) dort teilgenommen wird. Auch ob für die Tagespflege und die Betreuung in der Nacht ein ambulanter Pflegedienst engagiert wird oder in welcher alternativen Einrichtung die Pflege stattfindet, kann individuell gewählt werden.
Einfacher ist es für Angehörige, wenn die Senioren von zu Hause abgeholt und später wieder zurückgefahren werden. Allerdings ist das manchmal eine Kostenfrage.

Kosten der Tages-und Nachtpflege

Die entstehenden Kosten sind jeweils sehr unterschiedlich und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Generell übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Pflege, für die soziale Betreuung in der Einrichtung und die medizinische Behandlung während der Tages- oder Nachtpflege. Oftmals schließt das sogar die Kosten für Hol- und Bringdienste mit ein – jedoch nicht immer. In der Regel müssen die Kosten für die Verpflegung oder die Unterkunft selbst übernommen werden.
Allerdings gibt es hier auch Ausnahmen. Denn wenn die gewählte Einrichtung nicht mit der Pflegekasse zusammenarbeitet, werden meist nur 80 Prozent der entstehenden Kosten erstattet.
Außerdem richten sich die Sätze für die Tagespflege und Nachtpflege wiederum nach der jeweiligen Pflegestufe.

In der Pflegestufe 1 gilt seit dem Jahr 2015 der Satz von 468 Euro im Monat. In der Pflegestufe 2 von 1.144 Euro pro Monat und in der Pflegestufe 3 von monatlich 1.612 Euro. Wird die Tages- und Nachtpflege kombiniert, kann es unter Umständen sinnvoll sein, die erhaltenen Leistungen auf 150 Prozent des jeweiligen Einzelsatzes aufstocken zu lassen. Ob das sinnvoll ist oder wie genau anderweitig Pflegesachleistungen beziehungsweise Pflegegeld in Anspruch genommen werden können, muss meist im Einzelfall entscheiden und ausgerechnet werden.

Verschiedene offizielle Beratungsstellen, das Bundesministerium für Gesundheit (http://www.bmg.bund.de/glossarbegriffe/t-u/tages-und-nachtpflege.html) oder die Krankenkasse helfen hier weiter.

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