Die Deutschen werden kontinuierlich älter. Mithilfe der steigenden Lebenserwartung wird im gleichen Sinne die Nachfrage nach Pflegeheimen fortlaufend größer. Vielerlei Senioren können sich keineswegs mehr solo zu Hause versorgen und präferieren dadurch den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Altersheim. Doch nicht ausschließlich für ältere Menschen ist dahingehend ein Heim eine gute Präferenz, im gleichen Sinne demenzkranke, behinderte oder psychologisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut wohl untergebracht. Von einem Pflegeheim abgrenzen sollte jeder das sogenannte „Betreute Wohnen“. Hier hausen in der Regel ältere Personen, die sich grundsätzlich nach wie vor alleine versorgen und verpflegen können, dessen ungeachtet bei Bedürfnis gerne fremde Unterstützung in Anspruch nehmen.
Wer welche Kosten für ein Pflegeheim übernimmt und wo die Vorzüge einer solchen Einrichtung liegen, kann nachfolgender Text charakterisieren.

Welche verschiedenen Pflegeformen existieren in einem Pflegeheim in Bergisch Gladbach?

Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Bergisch Gladbach entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.

Vollstationäre Pflege
Jene ebenso als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform inkludiert die permanente Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege kann bis zu 56 Tage im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden und ist insbesondere dann geeignet, falls die Angehörigen in den Urlaub fahren beziehungsweise man nach einer Operation eine besondere Pflege brauchen.

Verhinderungspflege
Auch die Verhinderungspflege wird gerne dann genutzt, wenn pflegende Familienangehörige mal in einen Urlaub fahren möchten. Diese Pflege kann bis zu 42 Tage in dem Jahr in Anspruch genommen werden.

Tagespflege
Zusammen mit der Tagespflege werden die Patienten am Morgen von zu Daheim abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung Ihrer Auswahl betreut und am Abend wieder nach Hause gebracht.

Was kostet ein Pflegeheim obendrein welche Person kommt für jene Kosten auf?

In Anlehnung an Statistik zahlt man bei einem vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt ungefähr 3.300 € – Aufwände, welche sich kaum irgendjemand seitens seinen Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind selbstverständlich von unterschiedlichen Faktoren bedingt, unter anderem von der Pflegestufe, der Art und Weise der Unterkunft noch dazu dem einzelnen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime bspw. mittels dem monatlichen Betrag von bis zu 4.000 Euro besonders kostspielig; Sachsen-Anhalt ist mittels im Schnitt 2.600 Euro im Monat andererseits einigermaßen preisgünstig. Ist eine Pflegestufe gegeben, trägt die Pflegekasse einen Bestandteil der Kosten. In Pflegestufe 1 zum Beispiel werden jeden Monat 1.064 € bezahlt, in Pflegestufe 2 wächst der Betrag auf monatlich 1.330 €, indes sich Patienten der Pflegestufe III über einen monatlich anfallenden Zuschuss in Höhe von 1.612 € erfreut sein können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, welche Person tagtäglich mehr als 90 Minuten an Hilfestellung benötigt; gleichwohl werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Kalenderjahr 2013 genauso demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Dies heißt im Klartext: Selbst wenn Sie in einem „kostengünstigen“ Bundesland ebenso wie bspw. Sachsen-Anhalt wohnen, müssen Sie jeden Monat mindestens 900 € hierfür bezahlen. Dies übersteigt die Renten der meisten Altersrentner bei Weitem; wer keinerlei Vermögen hat, sieht in dieser Angelegenheit sprichwörtlich alt aus. Die Problembewältigung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung darstellen. Wer diese mit annähernd 40 Altersjahren abschließt plus monatlich einen Betrag in Höhe von 30 € einzahlt, kann seitens einem monatlichen Pflegegeld in Höhe von 1.800 Euro profitieren.

Diese Sachen sollte jeder vor einem Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Bergisch Gladbach beachten

Steht der Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Bergisch Gladbach an, müssen die Senioren beziehungsweise deren Angehörige manche Dinge beachten. Min. drei Monate vor dem Umzug sollte der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Nun sollte man sich bedenken, welche personenbezogenen Sachen beziehungsweise Möbel mitsamt in das Pflegeheim sollen. Bei den meisten Pflegeheimen ist es problemlos möglich, seine persönlichen Einrichtungsgegenstände mitzubringen, damit man sich möglichst schnell ansässig fühlt. Darüber hinaus sollte man nicht vergessen, Strom, Gas sowie Telefon rechtzeitig abzumelden. Für die Briefe kann ein sogenannter Nachsendeauftrag bereitgestellt werden. Im Pflegeheim Bergisch Gladbach selbst werden neue Bewohner in der Regel ziemlich sanftmütig mit einem Strauß Blumen wie auch einer liebevollen Wilkommenheißung aufgenommen. Ebenfalls wertvolle Rituale der jeweiligen Heimbewohner merken sich die Mitarbeiter meist ziemlich rasch. Sollte doch einmal Motiv zu einer Klageschrift bestehen, mag man sich ohne Bedenken an die Heimleitung wenden.

Wie setzen sich die Kosten für ein Pflegeheim in Bergisch Gladbach zusammen?

Die Aufwendungen für ein Pflegeheim in Bergisch Gladbach setzen sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

Unterbringungskosten: Damit sind die eigentlichen Mietkosten für die Unterkunft gemeint. Diese Kosten sind erst einmal vom Pflegebedürftigen selber zu bezahlen.

Verpflegungskosten: In diesem Fall handelt es sich um die Kosten für Lebensmittel ebenso wie Trinken. Diese Kosten sind vom Pflegebedürftigen selbst zu übernehmen; es gibt keinerlei Zuschüsse von der Pflegekasse.

Investkosten: Je nach Alter wie auch Zustand der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern bestimmte Aufwendungen für Abschreibungen auferlegt, welche einen bei weitem nicht unerheblichen Teil der monatlich anfallenden Aufwände ergeben.

Pflegekosten: Dies sind die Aufwände, an welchen sich ebenfalls die Pflegekasse anteilsmäßig engagiert.

Wer über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Bergisch Gladbach entscheidet

Erst einmal vermögen ebenfalls pflegebedürftige Senioren eigenhändig darüber entscheiden, ob sie in einem Pflegeheim wohnen möchten oder nicht. Einziger Ausnahmefall: Es existiert bereits ein gesetzlicher Vormund; als Folge mag ebenfalls der den Beschluss über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Bergisch Gladbach treffen. Mediziner wiederum sind nicht befugt, die Wahl für beziehungsweise gegen ein Pflegeheim zu treffen. Grundlegend wird die ambulante sowie häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt wie ebenfalls den Pflegekassen der Unterbringung in einem Pflegeheim vorgezogen.

Müssen Kinder den Pflegeheimplatz in Bergisch Gladbach für ihre Eltern zahlen?

Können die Pflegebedürftigen gar nicht selbst für die Kosten aufkommen, existieren strenge staatliche Regelungen, welche Person einen Heimplatz zahlen muss. Zunächst wird dann unter Zuhilfenahme von der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geprüft, in welchem Ausmaß der Ehegatte herangezogen werden kann. Erst danach werden Kinder ebenso wie unter Umständen auch die Enkelkinder in die Pflicht genommen. Es wird umfassend überprüft, welche Einnahmen plus Ausgaben existieren. In keinerlei Hinsicht können Kinder ebenso wie Enkel zu einer Zahlung der Aufwendungen für ein Pflegeheim in Bergisch Gladbach verpflichtet werden. Es kann beispielsweise alles andere als vorgeschrieben werden, das eigene Heim zu verkaufen, um für die Aufwendungen aufzukommen. Zudem gibt es das sogenanntes Schonvermögen, welches zu einer Beibehaltung des eigenen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Kosten von den Kindern ungeachtet alledem komplett oder teilweise übernommen, ist es bedeutend zu wissen, dass jene steuerlich abgesetzt werden können. Können auch die Kinder und Enkelkinder ganz und gar nicht für die Kosten aufkommen, wird das Sozialamt eingeschaltet. Dies zahlt dann eine sogenannte „Hilfestellung zur Pflege“; um diese Leistungen zu erhalten, ist eine Pflegestufe nicht zwingend erforderlich. Der Antrag auf die „Hilfestellung zur Pflege“ sollte beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.