Die Deutschen werden kontinuierlich älter. Mit Hilfe von jener steigenden Lebenserwartung wird ebenfalls die Nachfrage nach Pflegeheimen laufend größer. Jede Menge Senioren können sich keinesfalls mehr allein zu Hause versorgen und präferieren somit den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Seniorenstift. Bekanntlich nicht nur zugunsten älteren Menschen ist solch ein Heim eine gute Präferenz, ebenso demenzkranke, behinderte oder seelisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut gut untergebracht. Von einem Pflegeheim abgrenzen sollte jeder das sogenannte „Betreute Wohnen“. In diesem Fall wohnen in der Regel ältere Personen, welche sich erst einmal nach wie vor alleine versorgen wie auch verpflegen können, ungeachtet alledem bei Bedarf gerne fremde Unterstützung in Anspruch nehmen.
Wer welche Aufwendungungen für ein Pflegeheim trägt und wo schließlich die Vorzüge einer solchen Einrichtung befinden, soll nachfolgender Inhalt beschreiben.
Vielfältige Pflegeformen in einem Pflegeheim in Berlin
Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Berlin entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.
Vollstationäre Pflege
Jene auch als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform inkludiert die ständige Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege kann bis zu 56 Tage im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden und ist im Besonderen dann angebracht, falls die Angehörigen in einen Urlaub fahren beziehungsweise man nach einer Operation eine besondere Pflege brauchen.
Verhinderungspflege
Ebenfalls die Verhinderungspflege wird gern dann genutzt, falls betreuende Familienangehörige mal in einen Urlaub fahren wollen. Jene Pflege kann bis zu 42 Tage im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Tagespflege
Im Rahmen der Tagespflege werden die Patienten am Vormittag von zu Hause abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung der Wahl betreut sowie am Abend wieder nach Hause gebracht.
Was ein Pflegeheim kostet und welche Person für diese Kosten aufkommt
Gemäß Statistik zahlt man bei einem vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt näherungsweise 3.300 € – Kosten, die sich kaum irgendwer seitens seinen Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind verständlicherweise von unterschiedlichen Punkten bedingt, unter anderem seitens der Pflegestufe, der Art und Weise der Unterbringung noch dazu dem einzelnen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime bspw. mit dem monatlichen Betrag von bis zu 4.000 € besonders kostenträchtig; Sachsen-Anhalt ist mitsamt im Schnitt 2.600 € im Monat andererseits einigermaßen günstig. Ist eine Pflegestufe vorhanden, trägt die Pflegekasse einen Bestandteil dieser Aufwendungen. In Pflegestufe 1 z. B. werden jeden Monat 1.064 Euro bezahlt, in Pflegestufe 2 steigt dieser Betrag auf monatlich 1.330 €, während sich Patienten der Pflegestufe 3 über einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.612 Euro erfreut sein können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, wer jeden Tag mehr als 90 Minuten an Hilfe benötigt; ebenso werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Jahr 2013 sogar demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Das bedeutet im Klartext: Auch wenn Sie in einem „günstigen“ Bundesland wie z. B. Sachsen-Anhalt wohnen, müssen Sie jeden Monat minimal 900 € dazu bezahlen. Das übersteigt die Renten der meisten Altersrentner bei Weitem; die Person kein Vermögen hat, sieht in dieser Sache sprichwörtlich altbacken aus. Eine Problembewältigung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung darstellen. Wer jene mit in etwa 40 Altersjahren abschließt und monatlich einen Betrag in Höhe von 30 Euro einzahlt, mag seitens einem monatlichen Pflegegeld in Höhe von 1.800 € profitieren.
Was ist vor dem Umzug in ein Pflegeheim in Berlin zu beachten?
Steht der Umzug in ein Pflegeheim in Berlin an, müssen die Senioren beziehungsweise deren Angehörige einige Sachen berücksichtigen. Minimal 3 Monate vor dem Wohnungswechsel sollte der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Nun sollte man sich überlegen, welche personenbezogenen Sachen beziehungsweise Einrichtungsgegenstände mitsamt in das Pflegeheim sollen. Bei der überwiegenden Zahl der Pflegeheimen ist es reibungslos möglich, seine persönlichen Einrichtungsgegenstände mitzubringen, damit jeder sich möglichst rasch heimisch fühlt. Darüber hinaus sollte man nicht vergessen, Strom, Gas wie auch Telefon termingemäß abzumelden. Für die Post mag ein sogenannter Nachsendeauftrag arrangiert werden. Im Pflegeheim Berlin selbst werden neue Bewohner in der Regel recht warm mitsamt einem Blumenstrauß und einer liebevollen Begrüßung aufgenommen. Auch umfangreiche Rituale der jeweiligen Heimbewohner merken sich die Beschäftigtern in aller Regel recht schnell. Sollte doch mal Grund zu einer Klageschrift bestehen, kann jeder sich bedenkenlos an die Heimleitung wenden.
Wer entscheidet über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Berlin?
Erst einmal können auch pflegebedürftige ältere Menschen eigenhändig darüber festlegen, inwieweit sie in einem Pflegeheim wohnen möchten oder nicht. Einzige Ausnahme: Es existiert bereits ein gesetzlicher Vormund; dann kann ebenfalls dieser die Wahl über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Berlin treffen. Ärzte hingegen sind nicht autorisiert, die Entscheidung für beziehungsweise gegen ein Pflegeheim zu treffen. Grundsätzlich wird die ambulante wie auch häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt wie ebenfalls den Pflegekassen der Unterkunft in einem Pflegeheim vorgezogen.
Auf diese Weise setzen sich die Aufwendungen für ein Pflegeheim in Berlin zusammen
Die Aufwendungen für ein Pflegeheim in Berlin setzen sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
Unterbringungskosten: Damit sind die tatsächlichen Mietaufwendungen für die Wohnung gemeint. Jene Aufwendungen sind grundsätzlich von dem Pflegebedürftigen selbst zu bezahlen.
Verpflegungskosten: An diesem Punkt dreht es sich um die Aufwände für Nahrungsmittel sowie Trinken. Jene Aufwände sind vom Pflegebedürftigen selbst zu übernehmen; es existieren keinerlei Zuschüsse seitens der Pflegekasse.
Investkosten: Je nach Alter plus Befindlichkeit der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern bestimmte Aufwände für Abschreibungen auferlegt, welche einen in keinster Weise unerheblichen Bestandteil der monatlich anfallenden Kosten ausmachen.
Pflegekosten: Dies sind die Aufwendungen, an denen sich auch die Pflegekasse anteilmäßig beteiligt.
Müssen Kinder einen Pflegeheimplatz in Berlin für die Eltern bezahlen?
Können die Pflegebedürftigen in keinster Weise selbst für die Aufwendungen aufkommen, existieren strenge staatliche Regulierungen, wer einen Heimplatz bezahlen muss. Zuerst wird dann mithilfe der sogenannten Düsseldorfer Tabelle begutachtet, inwieweit der Ehegatte herangezogen werden kann. Erst hiernach werden Kinder und unter Umständen auch die Enkelkinder in die Verpflichtung genommen. Es wird exakt überprüft, welche Einnahmen wie auch Ausgaben bestehen. Keinesfalls können Kinder sowie Enkelkinder zur Zahlung der Aufwendungen für ein Pflegeheim in Berlin verpflichtet werden. Es kann beispielsweise in keinerlei Hinsicht vorgeschrieben werden, das eigene Heim zu verkaufen, um für die Kosten aufzukommen. Im gleichen Sinne gibt es das sogenanntes Schonvermögen, welches zu einer Aufrechterhaltung des persönlichen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Kosten von den Kindern trotzdem komplett oder stellenweise übernommen, ist es elementar zu wissen, dass jene steuerlich abgesetzt werden können. Können auch die Kinder und Enkelkinder gewiss nicht für die Kosten aufkommen, wird das Sozialamt aktiv. Dies zahlt dann eine sogenannte „Unterstützung zur Pflege“; um diese Leistungen zu empfangen, ist eine Pflegestufe nicht dringend notwendig. Dieser Antrag auf die „Unterstützung zur Pflege“ muss bei dem zuständigen Sozialamt gestellt werden.