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Pflegeheime in Bochum

Die deutsche Bevölkerung wird laufend älter. Mit Hilfe von jener steigenden Lebenserwartung wird ebenfalls die Anfrage nach Pflegeheimen kontinuierlich größer. Eine große Anzahl Senioren können sich keinesfalls mehr einsam zu Hause versorgen und präferieren sodann den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Seniorenheim. Bekanntlich nicht allein für ältere Leuten ist solch ein Heim eine gute Auswahl, zudem demenzkranke, behinderte oder psychisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut gut untergebracht. Von einem Pflegeheim abgrenzen muss man das sogenannte „Betreute Wohnen“. In diesem Fall wohnen in der Regel ältere Leute, welche sich erst einmal nach wie vor alleine versorgen und verpflegen können, dessen ungeachtet bei Bedürfnis gerne fremde Hilfestellung in Anspruch entgegennehmen.
Wer die Kosten zugunsten eines Pflegeheimes übernimmt und wo die Vorzüge einer solchen Einrichtung liegen, kann nachfolgender Text spezifizieren.

So setzen sich die Kosten für ein Pflegeheim in Bochum zusammen

Die Kosten für ein Pflegeheim in Bochum setzen sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:

Unterbringungskosten: Damit sind die tatsächlichen Mietaufwendungen für die Unterkunft gemeint. Diese Aufwände sind generell von dem Pflegebedürftigen selber zu zahlen.

Verpflegungskosten: In diesem Zusammenhang handelt es sich um die Kosten für Nahrungsmittel sowie Trinken. Jene Kosten sind von dem Pflegebedürftigen selbst zu stützen; es existieren keine Zuschüsse seitens der Pflegekasse.

Investkosten: Je nach Lebensalter und Befindlichkeit der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern bestimmte Aufwendungen für Abschreibungen auferlegt, die einen gewiss nicht unerheblichen Teil der monatlich anfallenden Aufwendungen umfassen.

Pflegekosten: Das sind die Aufwendungen, an denen sich auch die Pflegekasse anteilmäßig engagiert.

Welche Person entscheidet über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Bochum?

Generell vermögen ebenso pflegebedürftige ältere Menschen selber darüber bestimmen, inwiefern sie in einem Pflegeheim leben wollen oder nicht. Einziger Ausnahmefall: Es existiert bereits ein gesetzlicher Vormund; diesfalls mag ebenso dieser den Beschluss über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Bochum treffen. Ärzte hingegen sind gewiss nicht befugt, die Wahl für beziehungsweise gegen ein Pflegeheim zu treffen. Generell wird die ambulante ebenso wie häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt wie ebenfalls den Pflegekassen der Unterbringung in einem Pflegeheim vorgezogen.

Was kostet ein Pflegeheim noch dazu welche Person kommt für diese Kosten auf?

Laut Statistik zahlt man bei einem vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt rund 3.300 Euro – Kosten, die sich kaum irgendjemand seitens seinen Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind natürlicherweise von verschiedenen Faktoren bedingt, unter anderem von der Pflegestufe, der Art der Unterbringung ebenso wie dem einzelnen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime beispielsweise mitsamt dem monatlichen Betrag von bis zu 4.000 Euro insbesondere kostspielig; Sachsen-Anhalt ist mittels im Schnitt 2.600 Euro im Monat andererseits einigermaßen preiswert. Ist eine Pflegestufe vorhanden, trägt die Pflegekasse einen Bestandteil dieser Aufwände. In Pflegestufe 1 zum Beispiel werden jeden Monat 1.064 € bezahlt, in Pflegestufe 2 steigt dieser Betrag auf jeden Monat 1.330 €, unterdessen sich Patienten der Pflegestufe III über einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.612 Euro erfreut sein können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, wer alle Tage mehr als 90 Minuten an Hilfestellung benötigt; gleichwohl werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Jahr 2013 zudem demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Das bedeutet im Klartext: Sogar wenn Sie in einem „günstigen“ Bundesland wie zum Beispiel Sachsen-Anhalt wohnen, müssen Sie jeden Monat min. 900 € dazu bezahlen. Dies übersteigt die Renten der meisten Altersrentner bei Weitem; die Person keinerlei Erspartes hat, sieht in dieser Sache sprichwörtlich altbacken aus. Die Problembewältigung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung darstellen. Wer diese mit ungefähr 40 Altersjahren abschließt wie auch jeden Monat einen Betrag in Höhe von 30 Euro einzahlt, kann seitens einem monatlich anfallenden Pflegegeld in Höhe von 1.800 € profitieren.

Diese Sachen sollte man vor einem Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Bochum beachten

Steht der Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Bochum an, müssen die Senioren vielmehr deren Angehörige ein paar Dinge beachten. Wenigstens drei Monate vor dem Wohnungswechsel muss der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Jetzt sollte man sich überlegen, welche personenbezogenen Sachen beziehungsweise Mobiliar mit in das Pflegeheim sollen. Bei den meisten Pflegeheimen ist es einfach möglich, seine personenbezogenen Möbelstücke mitzubringen, damit man sich möglichst rasch ansässig fühlt. Außerdem sollte man nicht vergessen, Strom, Gas sowie Telefon termingemäß abzumelden. Für die Briefe mag ein sogenannter Nachsendeauftrag arrangiert werden. Im Pflegeheim Bochum selbst werden neue Bewohner in der Regel recht herzlich mitsamt einem Blumenstrauß plus einer fürsorglichen Wilkommenheißung aufgenommen. Auch wertvolle Rituale der jeweiligen Heimbewohner merken sich die Beschäftigtern meist recht schnell. Sollte doch mal Grund zu einer Klage bestehen, mag jeder sich bedenkenlos an die Heimleitung wenden.

Ob Kinder oder Angehörige einen Pflegeheimplatz in Bochum bezahlen müssen

Können die Pflegebedürftigen absolut nicht selbst für die Aufwendungen aufkommen, gibt es strikte staatliche Regulierungen, wer einen Heimplatz bezahlen muss. Zunächst wird dann mit Hilfe der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geprüft, inwiefern der Ehepartner herangezogen werden kann. Erst anschließend werden Kinder noch dazu unter Umständen selbst die Enkel in die Pflicht genommen. Es wird ganzheitlich überprüft, welche Einnahmen sowie Ausgaben bestehen. In keiner Weise können Kinder wie auch Enkel zu einer Zahlung der Aufwendungen für ein Pflegeheim in Bochum verpflichtet werden. Es kann zum Beispiel in keiner Weise verlangt werden, das eigene Domizil zu verkaufen, um für die Kosten aufzukommen. Ebenso gibt es ein sogenanntes Schonvermögen, das zu einer Aufrechterhaltung des eigenen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Aufwände seitens der Kinder gleichwohl komplett oder teilweise übernommen, ist es wichtig zu wissen, dass diese steuerlich abgesetzt werden können. Können zudem die Kinder und Enkelkinder durchaus nicht für die Kosten aufkommen, wird das Sozialamt eingeschaltet. Dies zahlt dann eine sogenannte „Unterstützung zur Pflege“; um jene Leistungen zu kriegen, ist eine Pflegestufe nicht unbedingt notwendig. Der Antrag auf die „Hilfe zur Pflege“ sollte beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Vielfältige Pflegeformen in einem Pflegeheim in Bochum

Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Bochum entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.

Vollstationäre Pflege
Diese ebenso als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform inkludiert die ständige Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege mag bis zu 56 Tage in dem Jahr in Anspruch genommen werden und ist im Besonderen dann geeignet, falls die Angehörigen in einen Urlaub fahren beziehungsweise man nach einer Operation eine besondere Pflege brauchen.

Verhinderungspflege
Ebenfalls die Verhinderungspflege wird bereitwillig dann benutzt, falls betreuende Familienangehörige einmal in einen Urlaub fahren möchten. Jene Pflege kann bis zu 42 Tage in dem Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Tagespflege
Im Rahmen der Tagespflege werden die Patienten am Morgen von zu Hause abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung Ihrer Auswahl betreut und am Abend wieder nach Hause gebracht.

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