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Pflegeheime in Bonn

Die Deutschen werden fortlaufend älter. Mithilfe der steigenden Lebenserwartung wird ebenfalls die Nachfrage nach Pflegeheimen kontinuierlich größer. Eine Menge Senioren können sich nicht mehr einsam zu Hause versorgen und präferieren dadurch den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Seniorenstift. Bekanntermaßen nicht nur zugunsten älteren Menschen ist so ein ein Domizil eine gute Wahl, sogar demenzkranke, behinderte oder psychisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut wohl untergebracht. Von einem Pflegeheim unterscheiden sollte man das sogenannte „Betreute Wohnen“. In diesem Fall hausen in der Regel ältere Leute, die sich grundsätzlich nach wie vor alleine versorgen noch dazu verpflegen können, nichtsdestotrotz bei Bedarf gerne fremde Unterstützung in Anspruch entgegennehmen.
Wer welche Kosten zugunsten eines Pflegeheimes übernimmt und wo schließlich die Vorzüge einer solchen Einrichtung liegen, kann nachfolgender Inhalt spezifizieren.

Welche Person entschließt über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Bonn?

Erst einmal können ebenso pflegebedürftige ältere Menschen selber darüber entscheiden, inwieweit diese in einem Pflegeheim leben möchten oder nicht. Einzige Ausnahme: Es gibt bereits einen gesetzlichen Vormund; dann kann ebenso dieser die Wahl über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Bonn treffen. Ärzte hingegen sind nicht berechtigt, die Entscheidung für oder gegen ein Pflegeheim zu treffen. Erst einmal wird die ambulante plus häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt als ebenso den Pflegekassen der Unterkunft in einem Pflegeheim vorgezogen.

Welche unterschiedlichen Pflegeformen gibt es in einem Pflegeheim in Bonn?

Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Bonn entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.

Vollstationäre Pflege
Jene ebenso als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform beinhaltet die ständige Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege mag bis zu 56 Tage im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden und ist besonders dann nützlich, wenn die Angehörigen in den Urlaub fahren oder man nach einer Operation eine besondere Pflege brauchen.

Verhinderungspflege
Ebenfalls die Verhinderungspflege wird gern dann benutzt, wenn pflegende Familienangehörige einmal in den Urlaub fahren wollen. Jene Pflege kann bis zu 42 Tage in dem Jahr in Anspruch genommen werden.

Tagespflege
Im Rahmen der Tagespflege werden die Patienten am Vormittag von zu Hause abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung Ihrer Präferenz betreut und am Abend wieder nach Hause gebracht.

Diese Dinge sollte man vor dem Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Bonn beachten

Steht der Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Bonn an, müssen die Senioren beziehungsweise ihre Angehörige manche Dinge berücksichtigen. Minimal 3 Monate vor einem Umzug sollte der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Jetzt sollte man sich bedenken, welche personenbezogenen Sachen beziehungsweise Einrichtungsgegenstände mitsamt in das Pflegeheim sollen. Bei der überwiegenden Zahl der Pflegeheimen ist es reibungslos möglich, seine personenbezogenen Einrichtungsgegenstände mitzubringen, damit jeder sich möglichst schnell ansässig fühlt. Darüber hinaus sollte man nicht vergessen, Strom, Gas sowie Telefon termingemäß abzumelden. Für die Post mag ein sogenannter Nachsendeauftrag arrangiert werden. Im Pflegeheim Bonn selbst werden neue Bewohner in der Regel recht sanftmütig mitsamt einem Blumenstrauß sowie einer tollen Wilkommenheißung aufgenommen. Auch wertvolle Rituale der jeweiligen Heimbewohner merken sich die Mitarbeiter in aller Regel ziemlich rasch. Sollte doch einmal Grund zur Klageschrift bestehen, kann jeder sich ohne Bedenken an die Heimleitung wenden.

Müssen Kinder einen Pflegeheimplatz in Bonn für die Eltern bezahlen?

Können die Pflegebedürftigen in keinster Weise selbst für die Kosten aufkommen, existieren strikte gesetzliche Regulierungen, wer den Heimplatz bezahlen muss. An erster Stelle wird dann unter Einsatz von der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geprüft, inwieweit der Ehegatte herangezogen werden kann. Erst folgend werden Kinder sowie unter Umständen sogar die Enkelkinder in die Verpflichtung bestellt. Es wird ausführlich überprüft, welche Einkünfte noch dazu Ausgaben existieren. In keiner Weise können Kinder noch dazu Enkel zur Zahlung der Aufwendungen für ein Pflegeheim in Bonn verpflichtet werden. Es kann zum Beispiel nicht im Mindesten angeordnet werden, das eigene Domizil zu verkaufen, um für die Kosten aufzukommen. Auch gibt es ein sogenanntes Schonvermögen, das zur Beibehaltung des eigenen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Aufwendungen seitens der Kinder dennoch komplett oder teilweise übernommen, ist es wesentlich zu wissen, dass diese steuerlich abgesetzt werden können. Können ebenfalls die Kinder und Enkelkinder in keiner Weise für die Aufwände aufkommen, wird das Sozialamt aktiv. Dies zahlt dann die sogenannte „Unterstützung zur Pflege“; um jene Leistungen zu empfangen, ist eine Pflegestufe nicht zwingend nötig. Dieser Antrag auf die „Hilfestellung zur Pflege“ sollte beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Auf diese Weise stellen sich die Aufwände für ein Pflegeheim in Bonn zusammen

Die Aufwände für ein Pflegeheim in Bonn setzen sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:

Unterbringungskosten: Damit sind die tatsächlichen Mietkosten für die Unterkunft gemeint. Jene Kosten sind erst einmal vom Pflegebedürftigen selbst zu bezahlen.

Verpflegungskosten: An diesem Punkt handelt es sich um die Kosten für Mahlzeit und Trinken. Diese Kosten sind von dem Pflegebedürftigen selbst zu tragen; es gibt keinerlei Zuschüsse von der Pflegekasse.

Investkosten: Je nach Lebensalter und Verfassung der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern bestimmte Kosten für Abschreibungen auferlegt, welche einen absolut nicht unerheblichen Teil der monatlichen Aufwände betragen.

Pflegekosten: Dies sind die Aufwendungen, an denen sich auch die Pflegekasse anteilsmäßig beteiligt.

Was kostet ein Pflegeheim obendrein welche Person kommt für jene Kosten auf?

Laut Statistik zahlt man bei einem vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt annähernd 3.300 € – Aufwendungen, die sich kaum irgendjemand seitens den Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind selbstverständlich seitens unterschiedlicher Punkten bedingt, unter anderem seitens der Pflegestufe, der Art der Unterbringung wie auch dem einzelnen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime beispielsweise mitsamt dem monatlich anfallenden Betrag von bis zu 4.000 Euro sehr teuer; Sachsen-Anhalt ist mittels durchschnittlich 2.600 Euro im Monat hingegen einigermaßen günstig. Ist eine Pflegestufe gegeben, übernimmt die Pflegekasse einen Teil dieser Kosten. In Pflegestufe I z. B. werden jeden Monat 1.064 Euro bezahlt, in Pflegestufe 2 wächst dieser Betrag auf monatlich 1.330 Euro, währenddessen sich Patienten der Pflegestufe III über einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.612 Euro erfreut sein können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, wer alle Tage mehr als 90 Minuten an Unterstützung benötigt; gleichwohl werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Jahr 2013 genauso demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Das heißt im Klartext: Auch wenn Sie in einem „günstigen“ Bundesland sowie beispielsweise Sachsen-Anhalt leben, müssen Sie monatlich mindestens 900 Euro dazu bezahlen. Das übersteigt die Renten der meisten Altersrentner bei Weitem; wer kein Erspartes hat, sieht in dieser Angelegenheit sprichwörtlich altbacken aus. Eine Problemlösung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung darstellen. Wer jene mit so circa 40 Altersjahren abschließt wie auch jeden Monat einen Betrag in Höhe von 30 Euro einzahlt, kann seitens einem monatlich anfallenden Pflegegeld in Höhe von 1.800 € profitieren.

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