Die Deutschen werden fortlaufend älter. Mit Hilfe von jener steigenden Lebenserwartung wird des Weiteren die Anfrage nach Pflegeheimen stets größer. Eine Menge Senioren können sich in keiner Weise mehr einsam zu Hause versorgen und präferieren dann den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Seniorenheim. Schließlich nicht ausschließlich für ältere Menschen ist so ein ein Domizil eine gute Präferenz, zusätzlich demenzkranke, behinderte oder psychisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut gut untergebracht. Von einem Pflegeheim abgrenzen muss jeder das sogenannte „Betreute Wohnen“. In diesem Fall leben in der Regel ältere Menschen, die sich generell noch alleine versorgen und verpflegen können, dessen ungeachtet bei Bedürfnis gern fremde Hilfe in Anspruch nehmen.
Welche Person die Aufwände für ein Pflegeheim übernimmt und wo schließlich die Vorzüge einer solchen Einrichtung befinden, soll nachfolgender Inhalt ausführlich angeben.
Ob Kinder oder Angehörige einen Pflegeheimplatz in Düsseldorf bezahlen müssen
Können die Pflegebedürftigen gar nicht selbst für die Kosten aufkommen, gibt es strenge gesetzliche Regulierungen, welche Person den Heimplatz zahlen muss. Zuerst wird dann mittels der sogenannten Düsseldorfer Tabelle begutachtet, inwieweit der Ehepartner herangezogen werden kann. Erst folgend werden Kinder und unter Umständen selbst die Enkel in die Pflicht genommen. Es wird präzise überprüft, welche Einnahmen wie auch Ausgaben bestehen. Keineswegs können Kinder ebenso wie Enkel zu einer Bezahlung der Aufwände für ein Pflegeheim in Düsseldorf verpflichtet werden. Es kann zum Beispiel in keinerlei Hinsicht angeordnet werden, das eigene Domizil zu verkaufen, um für die Aufwendungen aufzukommen. Zudem gibt es das sogenanntes Schonvermögen, welches zu einer Aufrechterhaltung des persönlichen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Aufwendungen von den Kindern nichtsdestotrotz komplett oder teilweise übernommen, ist es elementar zu wissen, dass jene steuerlich abgesetzt werden können. Können auch die Kinder und Enkelkinder absolut nicht für die Aufwände aufkommen, wird das Sozialamt eingeschaltet. Das zahlt dann die sogenannte „Hilfe zur Pflege“; um jene Leistungen zu bekommen, ist eine Pflegestufe nicht dringend nötig. Der Antrag auf die „Hilfestellung zur Pflege“ muss bei dem zuständigen Sozialamt gestellt werden.
Diese Dinge muss man vor dem Umzug in ein Pflegeheim in Düsseldorf berücksichtigen
Steht der Umzug in ein Pflegeheim in Düsseldorf an, müssen die Senioren vielmehr ihre Angehörige einige Dinge berücksichtigen. Min. drei Monate vor dem Umzug sollte der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Nun sollte man sich bedenken, welche persönlichen Sachen beziehungsweise Mobiliar mit in das Pflegeheim sollen. Bei den meisten Pflegeheimen ist es problemlos möglich, die persönlichen Möbelstücke mitzubringen, damit jeder sich möglichst schnell heimisch fühlt. Außerdem sollte man nicht vergessen, Strom, Gas und Telefon rechtzeitig abzumelden. Für die Briefe mag ein sogenannter Nachsendeauftrag bereitgestellt werden. Im Pflegeheim Düsseldorf selbst werden neue Bewohner in der Regel recht sanftmütig mitsamt einem Blumenstrauß plus einer tollen Wilkommenheißung aufgenommen. Auch umfangreiche Rituale der einzelnen Heimbewohner merken sich die Mitarbeiter überwiegend ziemlich rasch. Sollte doch einmal Grund zu einer Klageschrift bestehen, kann man sich ohne Bedenken an die Heimleitung wenden.
Was kostet ein Pflegeheim ferner wer kommt für jene Kosten auf?
Gemäß Statistik zahlt man für einen vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt circa 3.300 € – Aufwände, welche sich kaum jemand seitens den Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind natürlich von unterschiedlichen Faktoren abhängig, unter anderem seitens der Pflegestufe, der Art und Weise der Unterkunft sowie dem jeweiligen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime z. B. mittels einem monatlichen Betrag von bis zu 4.000 Euro im Besonderen kostenintensiv; Sachsen-Anhalt ist mittels durchschnittlich 2.600 Euro im Kalendermonat wiederum recht preiswert. Ist eine Pflegestufe vorhanden, trägt die Pflegekasse einen Teil dieser Aufwände. In Pflegestufe I bspw. werden monatlich 1.064 € bezahlt, in Pflegestufe II steigt der Betrag auf monatlich 1.330 €, während sich Patienten der Pflegestufe 3 über einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.612 € freuen können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, welche Person tag für Tag mehr als 90 Minuten an Unterstützung benötigt; desgleichen werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Kalenderjahr 2013 sogar demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Das bedeutet im Klartext: Sogar wenn Sie in einem „günstigen“ Bundesland wie zum Beispiel Sachsen-Anhalt wohnen, müssen Sie jeden Monat mindestens 900 Euro hierfür zahlen. Das übersteigt die Renten der meisten Altersrentner bei Weitem; wer kein Vermögen hat, sieht in dieser Sache sprichwörtlich alt aus. Eine Problemlösung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung darstellen. Wer jene mit so um die 40 Jahren abschließt plus monatlich einen Betrag in Höhe von 30 € einzahlt, kann von einem monatlichen Pflegegeld in Höhe von 1.800 € profitieren.
Mehrere Pflegeformen in einem Pflegeheim in Düsseldorf
Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Düsseldorf entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.
Vollstationäre Pflege
Diese ebenso als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform inkludiert die ständige Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege mag bis zu 56 Tage in dem Jahr in Anspruch genommen werden und ist im Besonderen dann geeignet, falls die Angehörigen in einen Urlaub fahren oder man nach einer Operation eine besondere Pflege brauchen.
Verhinderungspflege
Ebenso die Verhinderungspflege wird gern dann benutzt, falls pflegende Familienangehörige mal in den Urlaub fahren möchten. Jene Pflege mag bis zu 42 Tage in dem Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Tagespflege
Im Rahmen der Tagespflege werden die Patienten am Vormittag von zu Daheim abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung Ihrer Auswahl betreut sowie am Abend wieder nach Hause gebracht.
Welche Person entschließt über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Düsseldorf?
Grundsätzlich können auch pflegebedürftige Senioren selber darüber bestimmen, ob sie in einem Pflegeheim wohnen möchten oder nicht. Einzige Ausnahme: Es existiert bereits ein gesetzlicher Vormund; als Folge kann ebenfalls dieser die Entscheidung über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Düsseldorf treffen. Ärzte andererseits sind gewiss nicht autorisiert, die Wahl für beziehungsweise gegen ein Pflegeheim zu treffen. Grundlegend wird die ambulante plus häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt wie auch den Pflegekassen der Unterkunft in einem Pflegeheim vorgezogen.
So setzen sich die Kosten für ein Pflegeheim in Düsseldorf zusammen
Die Kosten für ein Pflegeheim in Düsseldorf setzen sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:
Unterbringungskosten: Damit sind die tatsächlichen Mietkosten für die Unterkunft gemeint. Diese Aufwendungen sind erst einmal von dem Pflegebedürftigen selber zu zahlen.
Verpflegungskosten: An diesem Punkt dreht es sich um die Aufwände für Esswaren ebenso wie Trinken. Jene Aufwände sind vom Pflegebedürftigen selbst zu übernehmen; es existieren keinerlei Zuschüsse seitens der Pflegekasse.
Investkosten: Je nach Alter sowie Befindlichkeit der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern bestimmte Aufwendungen für Abschreibungen auferlegt, die einen gar nicht unerheblichen Bestandteil der monatlichen Aufwendungen ergeben.
Pflegekosten: Dies sind die Kosten, an welchen sich auch die Pflegekasse anteilmäßig beteiligt.