Die Deutschen werden ewig älter. Mithilfe der steigenden Lebenserwartung wird zudem die Nachfrage nach Pflegeheimen täglich größer. Eine große Anzahl Senioren können sich in keinster Weise mehr alleinig zu Hause versorgen und präferieren in diesem Fall den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Altenheim. Bekanntermaßen nicht ausschließlich zugunsten älteren Leuten ist dahingehend ein Heim eine gute Selektion, im gleichen Sinne demenzkranke, behinderte oder psychologisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut wohl untergebracht. Von einem Pflegeheim abgrenzen sollte man das sogenannte „Betreute Wohnen“. Hier leben in der Regel ältere Personen, welche sich generell noch alleine versorgen ebenso wie verpflegen können, dessen ungeachtet bei Bedürfnis gerne fremde Hilfestellung in Anspruch entgegennehmen.
Wer die Aufwände zugunsten eines Pflegeheimes übernimmt und wo die Vorzüge einer solchen Einrichtung befinden, soll nachfolgender Inhalt spezifizieren.
Ob Kinder oder Angehörige den Pflegeheimplatz in Erlangen bezahlen müssen
Können die Pflegebedürftigen nicht selbst für die Aufwände aufkommen, existieren strikte gesetzliche Regelungen, welche Person einen Heimplatz zahlen muss. Zu Beginn wird dann mittels der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geprüft, ob der Ehegatte herangezogen werden kann. Erst daraufhin werden Kinder und unter Umständen sogar die Enkel in die Verpflichtung genommen. Es wird umfassend überprüft, welche Einkünfte plus Ausgaben bestehen. In keinster Weise können Kinder noch dazu Enkel zu einer Bezahlung der Kosten für ein Pflegeheim in Erlangen verpflichtet werden. Es kann bspw. nicht im Mindesten vorgeschrieben werden, das eigene Domizil zu verkaufen, um für die Aufwände aufzukommen. Zusätzlich gibt es das sogenanntes Schonvermögen, das zu einer Aufrechterhaltung des persönlichen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Aufwendungen von den Kindern trotzdem ganz oder teilweise übernommen, ist es elementar zu wissen, dass jene steuerlich abgesetzt werden können. Können ebenfalls die Kinder und Enkel gewiss nicht für die Aufwände aufkommen, wird das Sozialamt eingeschaltet. Dies zahlt dann eine sogenannte „Hilfe zur Pflege“; um diese Leistungen zu bekommen, ist eine Pflegestufe nicht dringend notwendig. Der Antrag auf die „Hilfe zur Pflege“ sollte beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.
Diese Sachen sollte man vor dem Umzug in ein Pflegeheim in Erlangen beachten
Steht der Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Erlangen an, müssen die Senioren beziehungsweise deren Angehörige ein paar Dinge berücksichtigen. Wenigstens 3 Monate vor dem Umzug sollte der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Jetzt sollte man sich bedenken, welche persönlichen Sachen bzw. Mobiliar mit in das Pflegeheim sollen. Bei der überwiegenden Zahl der Pflegeheimen ist es einfach möglich, die personenbezogenen Möbelstücke mitzubringen, damit jeder sich möglichst schnell ansässig fühlt. Nach wie vor sollte man gewiss nicht vergessen, Strom, Gas wie auch Telefon frühzeitig abzumelden. Für die Post kann ein sogenannter Nachsendeauftrag vorbereitet werden. Im Pflegeheim Erlangen selbst werden neue Bewohner in der Regel recht herzlich mit einem Strauß und einer fürsorglichen Begrüßung aufgenommen. Auch umfangreiche Rituale der jeweiligen Heimbewohner merken sich die Angestellten größtenteils recht rasch. Sollte doch einmal Anlass zu einer Klageschrift bestehen, kann man sich bedenkenlos an die Heimleitung wenden.
So setzen sich die Aufwände für ein Pflegeheim in Erlangen zusammen
Die Aufwendungen für ein Pflegeheim in Erlangen setzen sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:
Unterbringungskosten: Damit sind die tatsächlichen Mietaufwendungen für die Wohnung gemeint. Jene Kosten sind generell von dem Pflegebedürftigen selbst zu bezahlen.
Verpflegungskosten: Folglich handelt es sich um die Aufwände für Speisen wie auch Trinken. Diese Aufwendungen sind vom Pflegebedürftigen selbst zu stützen; es gibt keinerlei Zuschüsse von der Pflegekasse.
Investkosten: Je nach Lebensalter ebenso wie Befindlichkeit der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern gewisse Aufwände für Abschreibungen auferlegt, die einen durchaus nicht unerheblichen Bestandteil der monatlich anfallenden Aufwände umfassen.
Pflegekosten: Das sind die Aufwände, an denen sich ebenfalls die Pflegekasse anteilig beteiligt.
Was ein Pflegeheim kostet und wer für jene Aufwände aufkommt
Zufolge Statistik zahlt man bei einem vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt circa 3.300 Euro – Kosten, die sich kaum jemand von seinen Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind natürlich von unterschiedlichen Faktoren abhängig, unter anderem seitens der Pflegestufe, der Art der Unterkunft und dem jeweiligen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime z. B. mitsamt einem monatlich anfallenden Betrag von bis zu 4.000 Euro sehr kostenintensiv; Sachsen-Anhalt ist mit durchschnittlich 2.600 € im Kalendermonat hingegen recht preisgünstig. Ist eine Pflegestufe gegeben, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten. In Pflegestufe I zum Beispiel werden monatlich 1.064 € bezahlt, in Pflegestufe 2 steigt dieser Betrag auf monatlich 1.330 Euro, währenddessen sich Patienten der Pflegestufe III über einen monatlich anfallenden Zuschuss in Höhe von 1.612 € freuen können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, welche Person täglich mehr als 90 Minuten an Unterstützung benötigt; gleichwohl werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Jahr 2013 ebenfalls demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Dies heißt im Klartext: Sogar wenn Sie in einem „günstigen“ Bundesland ebenso wie z. B. Sachsen-Anhalt leben, müssen Sie jeden Monat wenigstens 900 Euro hierfür zahlen. Dies übersteigt die Renten der meisten Altersrentner bei Weitem; die Person keinerlei Erspartes hat, sieht in diesem Fall sprichwörtlich alt aus. Eine Problemlösung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung darstellen. Wer diese mit rund 40 Altersjahren abschließt sowie monatlich einen Betrag in Höhe von 30 € einzahlt, kann seitens einem monatlich anfallenden Pflegegeld in Höhe von 1.800 € profitieren.
Unterschiedliche Pflegeformen in einem Pflegeheim in Erlangen
Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Erlangen entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.
Vollstationäre Pflege
Jene ebenfalls als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform inkludiert die ständige Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege kann bis zu 56 Tage in dem Kalenderjahr in Anspruch genommen werden und ist insbesondere dann geeignet, falls die Angehörigen in den Urlaub fahren beziehungsweise man nach einer Operation eine besondere Pflege brauchen.
Verhinderungspflege
Auch die Verhinderungspflege wird bereitwillig als Folge genutzt, falls pflegende Familienangehörige einmal in den Urlaub fahren wollen. Diese Pflege mag bis zu 42 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden.
Tagespflege
Im Rahmen der Tagespflege werden die Patienten am Vormittag von zu Hause abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung der Auswahl betreut sowie am Abend wieder nach Hause gebracht.
Welche Person über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Erlangen entscheidet
Erst einmal können ebenfalls pflegebedürftige Senioren selbst darüber beschließen, inwiefern sie in einem Pflegeheim leben wollen oder nicht. Einzige Ausnahme: Es gibt bereits einen gesetzlichen Vormund; an diesem Punkt mag ebenso der die Entscheidung über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Erlangen treffen. Ärzte wiederum sind nicht befugt, die Entscheidung für oder gegen ein Pflegeheim zu treffen. Grundsätzlich wird die ambulante ebenso wie häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt wie auch den Pflegekassen der Unterbringung in einem Pflegeheim vorgezogen.