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Pflegeheime in Essen

Die Deutschen werden allzeit älter. Anhand jener steigenden Lebenserwartung wird außerdem die Anfrage nach Pflegeheimen laufend größer. Unzählige Senioren können sich in keiner Weise mehr alleinig zu Hause versorgen und bevorzugen als Folge den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Altenheim. Schließlich nicht alleinig für ältere Personen ist so ein ein Heim eine gute Wahl, zudem demenzkranke, behinderte oder psychologisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut gut untergebracht. Von einem Pflegeheim unterscheiden muss jeder das sogenannte „Betreute Wohnen“. In diesem Fall wohnen in der Regel ältere Menschen, die sich grundsätzlich noch alleine versorgen ebenso wie verpflegen können, außerdem bei Bedarf gerne fremde Hilfestellung in Anspruch nehmen.
Welche Person welche Aufwände zugunsten eines Pflegeheimes trägt und wo schließlich die Vorzüge einer solchen Einrichtung befinden, soll nachfolgender Inhalt spezifizieren.

Mehrere Pflegeformen in einem Pflegeheim in Essen

Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Essen entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.

Vollstationäre Pflege
Diese ebenso als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform beinhaltet die ständige Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege kann bis zu 56 Tage in dem Jahr in Anspruch genommen werden und ist insbesondere dann nützlich, falls die Angehörigen in einen Urlaub fahren oder man nach einer Operation eine besondere Pflege benötigen.

Verhinderungspflege
Ebenso die Verhinderungspflege wird bereitwillig dann genutzt, wenn betreuende Familienangehörige mal in den Urlaub fahren möchten. Jene Pflege kann bis zu 42 Tage in dem Jahr in Anspruch genommen werden.

Tagespflege
Bei der Tagespflege werden die Patienten am Morgen von zu Hause abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung Ihrer Präferenz betreut sowie am Abend wieder nach Hause gebracht.

Ob Kinder beziehungsweise Angehörige den Pflegeheimplatz in Essen zahlen müssen

Können die Pflegebedürftigen ganz und gar nicht selbst für die Kosten aufkommen, existieren strikte gesetzliche Regulierungen, welche Person den Heimplatz zahlen muss. An erster Stelle wird dann mithilfe der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geprüft, ob der Ehegatte herangezogen werden kann. Erst später werden Kinder und unter Umständen selbst die Enkel in die Verpflichtung genommen. Es wird umfassend überprüft, welche Einkünfte sowie Ausgaben existieren. In keinerlei Hinsicht können Kinder noch dazu Enkel zur Zahlung der Aufwände für ein Pflegeheim in Essen verpflichtet werden. Es kann bspw. nicht verlangt werden, das eigene Domizil zu verkaufen, um für die Aufwände aufzukommen. Im gleichen Sinne gibt es ein sogenanntes Schonvermögen, das zu einer Aufrechterhaltung des eigenen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Aufwendungen von den Kindern dessen ungeachtet komplett oder teilweise übernommen, ist es bedeutsam zu wissen, dass diese steuerlich abgesetzt werden können. Können zudem die Kinder und Enkelkinder bei weitem nicht für die Aufwände aufkommen, wird das Sozialamt eingeschaltet. Dies zahlt als Folge die sogenannte „Hilfestellung zur Pflege“; um diese Leistungen zu bekommen, ist eine Pflegestufe nicht dringend nötig. Der Antrag auf die „Hilfe zur Pflege“ muss bei dem zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Wie setzen sich die Kosten für ein Pflegeheim in Essen zusammen?

Die Aufwände für ein Pflegeheim in Essen setzen sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

Unterbringungskosten: Damit sind die eigentlichen Mietkosten für die Unterkunft gemeint. Jene Aufwendungen sind grundsätzlich vom Pflegebedürftigen selbst zu bezahlen.

Verpflegungskosten: In diesem Zusammenhang dreht es sich um die Aufwendungen für Lebensmittel plus Trinken. Jene Aufwendungen sind vom Pflegebedürftigen selbst zu übernehmen; es gibt keine Zuschüsse von der Pflegekasse.

Investkosten: Je nach Alter wie auch Verfassung der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern bestimmte Kosten für Abschreibungen auferlegt, die einen absolut nicht unerheblichen Teil der monatlich anfallenden Kosten ausmachen.

Pflegekosten: Dies sind die Kosten, an denen sich ebenfalls die Pflegekasse anteilig beteiligt.

Diese Dinge sollte jeder vor einem Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Essen beachten

Steht der Umzug in ein Pflegeheim in Essen an, müssen die Senioren bzw. ihre Angehörige ein paar Dinge beachten. Wenigstens 3 Monate vor dem Wohnungswechsel muss der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Nun muss man sich überlegen, welche personenbezogenen Dinge beziehungsweise Möbelstücke mitsamt in das Pflegeheim sollen. Bei der überwiegenden Zahl der Pflegeheimen ist es einfach möglich, seine persönlichen Möbelstücke mitzubringen, damit man sich möglichst schnell heimisch fühlt. Weiterhin sollte man gewiss nicht vergessen, Strom, Gas plus Telefon fristgemäß abzumelden. Für die Post mag ein sogenannter Nachsendeauftrag arrangiert werden. Im Pflegeheim Essen selbst werden neue Bewohner in der Regel ziemlich sanftmütig mit einem Blumenstrauß sowie einer fürsorglichen Wilkommenheißung aufgenommen. Auch wertvolle Rituale der jeweiligen Heimbewohner merken sich die Angestellten im Regelfall ziemlich rasch. Sollte doch einmal Beweggrund zu einer Klageschrift bestehen, mag jeder sich bedenkenlos an die Heimleitung wenden.

Wer entscheidet über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Essen?

Generell vermögen ebenfalls pflegebedürftige Senioren eigenhändig darüber beschließen, in wie weit sie in einem Pflegeheim hausen wollen oder nicht. Einzige Ausnahme: Es existiert bereits ein gesetzlicher Vormund; dann kann auch dieser die Wahl über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Essen treffen. Ärzte hingegen sind gewiss nicht autorisiert, die Wahl für oder gegen ein Pflegeheim zu treffen. Grundlegend wird die ambulante wie auch häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt als ebenso den Pflegekassen der Unterkunft in einem Pflegeheim vorgezogen.

Was kostet ein Pflegeheim und wer kommt für diese Kosten auf?

Getreu Statistik zahlt man für einen vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt so um die 3.300 Euro – Aufwände, welche sich kaum jemand seitens den Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind natürlicherweise seitens unterschiedlicher Faktoren abhängig, unter anderem von der Pflegestufe, der Art und Weise der Unterkunft wie auch dem einzelnen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime bspw. mittels einem monatlichen Betrag von bis zu 4.000 € insbesondere hochpreisig; Sachsen-Anhalt ist mittels im Durchschnitt 2.600 Euro im Kalendermonat wiederum einigermaßen kostengünstig. Ist eine Pflegestufe gegeben, trägt die Pflegekasse einen Bestandteil dieser Aufwendungen. In Pflegestufe I zum Beispiel werden monatlich 1.064 Euro bezahlt, in Pflegestufe 2 wächst dieser Betrag auf monatlich 1.330 €, unterdessen sich Patienten der Pflegestufe 3 über einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.612 Euro freuen können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, welche Person tagtäglich mehr als 90 Minuten an Unterstützung benötigt; genauso werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Jahr 2013 ebenfalls demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Das heißt im Klartext: Sogar wenn Sie in einem „günstigen“ Bundesland sowie bspw. Sachsen-Anhalt wohnen, müssen Sie jeden Monat minimal 900 Euro dazu bezahlen. Dies übersteigt die Renten der überwiegenden Zahl der Altersrentner bei Weitem; die Person keinerlei Erspartes hat, sieht in diesem Sachverhalt sprichwörtlich altbacken aus. Eine Problemlösung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung sein. Wer jene mit ungefähr 40 Altersjahren abschließt sowie monatlich einen Betrag in Höhe von 30 Euro einzahlt, mag seitens einem monatlichen Pflegegeld in Höhe von 1.800 Euro profitieren.