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Pflegeheime in Freiburg im Breisgau

Die deutsche Bevölkerung wird kontinuierlich älter. Mit der steigenden Lebenserwartung wird ebenso die Nachfrage nach Pflegeheimen stets größer. Eine Menge Senioren können sich keinesfalls mehr einsam zu Hause versorgen und bevorzugen zu dieser Gelegenheit den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Seniorenstift. Bekanntermaßen nicht nur zugunsten älteren Leuten ist derweise ein Domizil eine gute Präferenz, genauso demenzkranke, behinderte oder seelisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut wohl untergebracht. Von einem Pflegeheim abgrenzen muss man das sogenannte „Betreute Wohnen“. Hier hausen in der Regel ältere Personen, die sich grundsätzlich nach wie vor alleine versorgen wie auch verpflegen können, dessen ungeachtet bei Bedarf gern fremde Unterstützung in Anspruch nehmen.
Wer welche Aufwendungungen für ein Pflegeheim trägt und wo die Vorzüge einer solchen Einrichtung befinden, kann nachfolgender Inhalt spezifizieren.

Derart setzen sich die Aufwendungen für ein Pflegeheim in Freiburg im Breisgau zusammen

Die Kosten für ein Pflegeheim in Freiburg im Breisgau setzen sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

Unterbringungskosten: Damit sind die eigentlichen Mietaufwendungen für die Wohnung gemeint. Jene Aufwände sind grundsätzlich vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen.

Verpflegungskosten: Folglich dreht es sich um die Aufwände für Nahrungsmittel plus Trinken. Diese Aufwände sind von dem Pflegebedürftigen selbst zu tragen; es existieren keinerlei Zuschüsse von der Pflegekasse.

Investkosten: Je nach Alter sowie Verfassung der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern gewisse Aufwände für Abschreibungen auferlegt, die einen alles andere als unerheblichen Bestandteil der monatlich anfallenden Kosten betragen.

Pflegekosten: Dies sind die Aufwendungen, an denen sich ebenso die Pflegekasse anteilmäßig engagiert.

Welche verschiedenen Pflegeformen gibt es in einem Pflegeheim in Freiburg im Breisgau?

Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Freiburg im Breisgau entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.

Vollstationäre Pflege
Jene ebenfalls als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform beinhaltet die permanente Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege kann bis zu 56 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden und ist im Besonderen dann angebracht, falls die Angehörigen in den Urlaub fahren beziehungsweise man nach einer Operation eine besondere Pflege benötigen.

Verhinderungspflege
Ebenfalls die Verhinderungspflege wird gern als Folge genutzt, falls betreuende Familienangehörige einmal in den Urlaub fahren wollen. Diese Pflege mag bis zu 42 Tage in dem Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Tagespflege
Bei der Tagespflege werden die Patienten am Vormittag von zu Hause abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung der Wahl betreut und am Abend wieder nach Hause gebracht.

Welche Person entschließt über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Freiburg im Breisgau?

Grundsätzlich können auch pflegebedürftige ältere Menschen eigenhändig darüber entscheiden, inwiefern diese in einem Pflegeheim wohnen möchten oder nicht. Einziger Ausnahmefall: Es existiert bereits ein gesetzlicher Vormund; diesfalls mag ebenfalls dieser den Beschluss über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Freiburg im Breisgau treffen. Ärzte hingegen sind nicht befugt, die Entscheidung für oder gegen ein Pflegeheim zu treffen. Generell wird die ambulante plus häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt als auch den Pflegekassen der Unterkunft in einem Pflegeheim vorgezogen.

Ob Kinder beziehungsweise Angehörige den Pflegeheimplatz in Freiburg im Breisgau bezahlen müssen

Können die Pflegebedürftigen in keinster Weise selbst für die Aufwendungen aufkommen, existieren strikte gesetzliche Regulierungen, wer den Heimplatz zahlen muss. Erst einmal wird dann mittels der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geprüft, ob der Ehepartner herangezogen werden kann. Erst hiernach werden Kinder wie auch unter Umständen selbst die Enkel in die Verpflichtung bestellt. Es wird umfassend überprüft, welche Einnahmen wie auch Ausgaben vorliegen. Keinesfalls können Kinder plus Enkel zur Zahlung der Aufwendungen für ein Pflegeheim in Freiburg im Breisgau verpflichtet werden. Es kann zum Beispiel absolut nicht vorgeschrieben werden, das eigene Domizil zu verkaufen, um für die Aufwände aufzukommen. Ebenfalls gibt es ein sogenanntes Schonvermögen, das zur Aufrechterhaltung des persönlichen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Aufwendungen von den Kindern dennoch komplett oder stellenweise übernommen, ist es wichtig zu wissen, dass diese steuerlich abgesetzt werden können. Können sogar die Kinder und Enkel in keinster Weise für die Aufwände aufkommen, wird das Sozialamt eingeschaltet. Dies zahlt als Folge die sogenannte „Unterstützung zur Pflege“; um jene Leistungen zu empfangen, ist eine Pflegestufe nicht unbedingt notwendig. Der Antrag auf die „Hilfestellung zur Pflege“ sollte beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Was ist vor dem Umzug in ein Pflegeheim in Freiburg im Breisgau zu beachten?

Steht der Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Freiburg im Breisgau an, müssen die Senioren beziehungsweise ihre Angehörige manche Dinge beachten. Wenigstens 3 Monate vor dem Wohnungswechsel sollte der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Nun muss man sich bedenken, welche personenbezogenen Dinge beziehungsweise Möbelstücke mitsamt in das Pflegeheim sollen. Bei den meisten Pflegeheimen ist es mühelos möglich, die persönlichen Möbelstücke mitzubringen, damit jeder sich möglichst schnell heimisch fühlt. Unter anderem sollte man gewiss nicht vergessen, Strom, Gas plus Telefon termingerecht abzumelden. Für die Briefe kann ein sogenannter Nachsendeauftrag bereitgestellt werden. Im Pflegeheim Freiburg im Breisgau selbst werden neue Bewohner in der Regel recht sanftmütig mit einem Strauß Blumen und einer liebevollen Wilkommenheißung aufgenommen. Auch wertvolle Rituale der jeweiligen Heimbewohner merken sich die Angestellten überwiegend ziemlich schnell. Sollte doch mal Leitgedanke zur Klageschrift bestehen, kann jeder sich ohne Bedenken an die Heimleitung wenden.

Was ein Pflegeheim kostet und wer für diese Aufwendungen aufkommt

Zufolge Statistik zahlt man bei einem vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt näherungsweise 3.300 Euro – Kosten, welche sich kaum irgendwer von den Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind natürlicherweise von verschiedenen Punkten abhängig, unter anderem von der Pflegestufe, der Art der Unterkunft noch dazu dem jeweiligen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime z. B. samt einem monatlichen Betrag von bis zu 4.000 Euro besonders hochpreisig; Sachsen-Anhalt ist mittels durchschnittlich 2.600 € im Kalendermonat andererseits einigermaßen preiswert. Ist eine Pflegestufe vorhanden, trägt die Pflegekasse einen Teil dieser Aufwände. In Pflegestufe I z. B. werden jeden Monat 1.064 € bezahlt, in Pflegestufe 2 wächst der Betrag auf jeden Monat 1.330 €, unterdessen sich Patienten der Pflegestufe 3 über einen monatlich anfallenden Zuschuss in Höhe von 1.612 € erfreut sein können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, welche Person alle Tage mehr als 90 Minuten an Unterstützung benötigt; desgleichen werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Kalenderjahr 2013 zusätzlich demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Das bedeutet im Klartext: Auch wenn Sie in einem „kostengünstigen“ Bundesland sowie bspw. Sachsen-Anhalt leben, müssen Sie jeden Monat min. 900 Euro dazu zahlen. Das übersteigt die Renten der meisten Altersrentner bei Weitem; wer keinerlei Vermögen hat, sieht in diesem Fall sprichwörtlich alt aus. Eine Problembeseitigung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung sein. Wer jene mit ungefähr 40 Jahren abschließt wie auch jeden Monat einen Betrag in Höhe von 30 € einzahlt, kann seitens einem monatlichen Pflegegeld in Höhe von 1.800 Euro profitieren.

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