Die deutsche Bevölkerung wird immer älter. Anhand der steigenden Lebenserwartung wird im gleichen Sinne die Nachfrage nach Pflegeheimen immer größer. Zahlreiche Senioren können sich keinesfalls mehr alleinig zu Hause versorgen und bevorzugen dann den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Altenheim. Bekanntlich nicht allein zugunsten älteren Personen ist derweise ein Heim eine gute Präferenz, zudem demenzkranke, behinderte oder psychologisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut wohl untergebracht. Von einem Pflegeheim abgrenzen sollte man das sogenannte „Betreute Wohnen“. Hierbei hausen in der Regel ältere Menschen, die sich grundsätzlich nach wie vor alleine versorgen und verpflegen können, trotzdem bei Bedürfnis gern fremde Hilfestellung in Anspruch nehmen.
Welche Person welche Aufwände zugunsten eines Pflegeheimes übernimmt und wo die Vorzüge einer solchen Einrichtung liegen, kann nachfolgender Text beschreiben.

Welche Person über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Hamburg entschließt

Erst einmal können ebenfalls pflegebedürftige Senioren selbst darüber bestimmen, inwiefern diese in einem Pflegeheim wohnen möchten oder nicht. Einzige Ausnahme: Es gibt bereits einen gesetzlichen Vormund; an diesem Punkt mag ebenfalls der die Wahl über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Hamburg treffen. Ärzte hingegen sind gewiss nicht autorisiert, die Wahl für oder gegen ein Pflegeheim zu treffen. Grundlegend wird die ambulante sowohl häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt als ebenfalls den Pflegekassen der Unterbringung in einem Pflegeheim vorgezogen.

Unterschiedliche Pflegeformen in einem Pflegeheim in Hamburg

Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Hamburg entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.

Vollstationäre Pflege
Diese ebenfalls als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform beinhaltet die permanente Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege kann bis zu 56 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden und ist insbesondere dann geeignet, falls die Angehörigen in einen Urlaub fahren oder man nach einer Operation eine besondere Pflege brauchen.

Verhinderungspflege
Auch die Verhinderungspflege wird gerne dann genutzt, wenn betreuende Familienangehörige einmal in einen Urlaub fahren wollen. Jene Pflege kann bis zu 42 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden.

Tagespflege
Im Rahmen der Tagespflege werden die Patienten am Morgen von zu Hause abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung der Präferenz betreut und am Abend wieder nach Hause gebracht.

Diese Sachen muss man vor einem Umzug in ein Pflegeheim in Hamburg berücksichtigen

Steht der Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Hamburg an, müssen die Senioren bzw. ihre Angehörige manche Dinge berücksichtigen. Min. drei Monate vor dem Wohnungswechsel muss der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Nun muss man sich überlegen, welche personenbezogenen Sachen beziehungsweise Mobiliar mit in das Pflegeheim sollen. Bei der überwiegenden Zahl der Pflegeheimen ist es problemlos möglich, seine personenbezogenen Möbel mitzubringen, damit jeder sich möglichst schnell ansässig fühlt. Außerdem sollte man gewiss nicht vergessen, Strom, Gas plus Telefon termingerecht abzumelden. Für die Post kann ein sogenannter Nachsendeauftrag vorbereitet werden. Im Pflegeheim Hamburg selbst werden neue Bewohner in der Regel recht sanftmütig mit einem Strauß und einer tollen Wilkommenheißung aufgenommen. Ebenso wertvolle Rituale der jeweiligen Heimbewohner merken sich die Beschäftigtern größtenteils recht rasch. Sollte doch einmal Grund zu einer Klage bestehen, kann jeder sich ohne Bedenken an die Heimleitung wenden.

Müssen Kinder den Pflegeheimplatz in Hamburg für die Eltern zahlen?

Können die Pflegebedürftigen in keinerlei Hinsicht selbst für die Aufwendungen aufkommen, gibt es strenge gesetzliche Regelungen, wer den Heimplatz bezahlen muss. Zuerst wird dann mit Hilfe der sogenannten Düsseldorfer Tabelle begutachtet, inwieweit der Ehepartner herangezogen werden kann. Erst daraufhin werden Kinder und unter Umständen sogar die Enkel in die Verpflichtung genommen. Es wird umfassend überprüft, welche Einnahmen noch dazu Ausgaben bestehen. In keiner Weise können Kinder plus Enkel zu einer Bezahlung der Aufwände für ein Pflegeheim in Hamburg verpflichtet werden. Es kann beispielsweise alles andere als verlangt werden, das eigene Haus zu verkaufen, um für die Kosten aufzukommen. Genauso gibt es das sogenanntes Schonvermögen, das zur Aufrechterhaltung des eigenen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Kosten seitens der Kinder dessen ungeachtet komplett oder teilweise übernommen, ist es wesentlich zu wissen, dass diese steuerlich abgesetzt werden können. Können sogar die Kinder und Enkelkinder ganz und gar nicht für die Aufwendungen aufkommen, wird das Sozialamt eingeschaltet. Dies zahlt dann eine sogenannte „Hilfestellung zur Pflege“; um diese Leistungen zu kriegen, ist eine Pflegestufe nicht unbedingt erforderlich. Der Antrag auf die „Hilfestellung zur Pflege“ muss bei dem zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Was ein Pflegeheim kostet und wer für jene Aufwände aufkommt

Laut Statistik zahlt man bei einem vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt näherungsweise 3.300 € – Aufwendungen, die sich kaum irgendwer seitens den Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind verständlicherweise von unterschiedlichen Punkten bedingt, unter anderem von der Pflegestufe, der Art und Weise der Unterbringung ebenso wie dem einzelnen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime zum Beispiel mit dem monatlichen Betrag von bis zu 4.000 € sehr kostspielig; Sachsen-Anhalt ist mitsamt im Durchschnitt 2.600 € im Kalendermonat wiederum einigermaßen preiswert. Ist eine Pflegestufe vorhanden, trägt die Pflegekasse einen Bestandteil dieser Kosten. In Pflegestufe 1 z. B. werden monatlich 1.064 € bezahlt, in Pflegestufe II wächst dieser Betrag auf monatlich 1.330 €, während sich Patienten der Pflegestufe III über einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.612 Euro erfreut sein können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, welche Person tagtäglich mehr als 90 Minuten an Hilfe benötigt; ebenso werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Jahr 2013 sogar demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Dies heißt im Klartext: Sogar wenn Sie in einem „günstigen“ Bundesland wie zum Beispiel Sachsen-Anhalt wohnen, müssen Sie monatlich minimal 900 € hierfür zahlen. Das übersteigt die Renten der meisten Altersrentner bei Weitem; die Person keinerlei Vermögen hat, sieht in dieser Begebenheit sprichwörtlich alt aus. Eine Problembewältigung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung darstellen. Wer diese mit so um die 40 Jahren abschließt plus jeden Monat einen Betrag in Höhe von 30 Euro einzahlt, kann von einem monatlichen Pflegegeld in Höhe von 1.800 € profitieren.

Derart setzen sich die Aufwendungen für ein Pflegeheim in Hamburg zusammen

Die Aufwendungen für ein Pflegeheim in Hamburg setzen sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

Unterbringungskosten: Damit sind die eigentlichen Mietkosten für die Unterkunft gemeint. Diese Aufwände sind generell vom Pflegebedürftigen selber zu zahlen.

Verpflegungskosten: An diesem Punkt dreht es sich um die Aufwendungen für Speisen wie auch Trinken. Jene Aufwendungen sind vom Pflegebedürftigen selber zu übernehmen; es gibt keinerlei Zuschüsse seitens der Pflegekasse.

Investkosten: Je nach Alter sowie Verfassung der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern bestimmte Aufwände für Abschreibungen auferlegt, die einen absolut nicht unerheblichen Teil der monatlichen Kosten umfassen.

Pflegekosten: Das sind die Kosten, an denen sich ebenfalls die Pflegekasse anteilig beteiligt.