Pflegeberater.org

Pflegeheime in Hannover

Die deutsche Bevölkerung wird fortlaufend älter. Mit Hilfe von jener steigenden Lebenserwartung wird genauso die Nachfrage nach Pflegeheimen kontinuierlich größer. Allerlei Senioren können sich nicht mehr alleinig zu Hause versorgen und präferieren sodann den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Altenheim. Doch nicht alleinig zugunsten älteren Personen ist derweise ein Heim eine gute Wahl, ebenfalls demenzkranke, behinderte oder seelisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut wohl untergebracht. Von einem Pflegeheim abgrenzen sollte jeder das sogenannte „Betreute Wohnen“. Hierbei hausen in der Regel ältere Leute, die sich generell nach wie vor alleine versorgen und verpflegen können, gleichwohl bei Bedarf gerne fremde Hilfestellung in Anspruch entgegennehmen.
Wer welche Aufwendungungen zugunsten eines Pflegeheimes übernimmt und wo schließlich die Vorzüge einer solchen Einrichtung befinden, kann nachfolgender Inhalt beschreiben.

Wer über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Hannover entschließt

Generell vermögen ebenso pflegebedürftige ältere Menschen eigenhändig darüber festlegen, ob diese in einem Pflegeheim leben wollen oder nicht. Einzige Ausnahme: Es existiert bereits ein gesetzlicher Vormund; in diesem Fall mag auch dieser die Entscheidung über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Hannover treffen. Ärzte andererseits sind nicht autorisiert, die Wahl für beziehungsweise gegen ein Pflegeheim zu treffen. Generell wird die ambulante ebenso wie häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt als ebenso den Pflegekassen der Unterkunft in einem Pflegeheim vorgezogen.

Mehrere Pflegeformen in einem Pflegeheim in Hannover

Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Hannover entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.

Vollstationäre Pflege
Diese auch als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform beinhaltet die permanente Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege kann bis zu 56 Tage in dem Jahr in Anspruch genommen werden und ist im Besonderen dann geeignet, wenn die Angehörigen in den Urlaub fahren beziehungsweise man nach einer Operation eine besondere Pflege brauchen.

Verhinderungspflege
Ebenso die Verhinderungspflege wird gern dann genutzt, falls betreuende Familienangehörige mal in den Urlaub fahren möchten. Jene Pflege kann bis zu 42 Tage im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Tagespflege
Bei der Tagespflege werden die Patienten am Morgen von zu Hause abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung der Präferenz betreut sowie am Abend wieder nach Hause gebracht.

Was ein Pflegeheim kostet und welche Person für diese Aufwände aufkommt

In Anlehnung an Statistik zahlt man für einen vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt annähernd 3.300 Euro – Kosten, die sich kaum jemand von seinen Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind verständlicherweise seitens unterschiedlicher Punkten bedingt, unter anderem von der Pflegestufe, der Art der Unterbringung und dem einzelnen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime zum Beispiel mitsamt dem monatlich anfallenden Betrag von bis zu 4.000 € im Besonderen kostenintensiv; Sachsen-Anhalt ist mittels im Durchschnitt 2.600 € im Kalendermonat andererseits einigermaßen preiswert. Ist eine Pflegestufe gegeben, trägt die Pflegekasse einen Teil dieser Aufwände. In Pflegestufe 1 bspw. werden monatlich 1.064 Euro bezahlt, in Pflegestufe II wächst der Betrag auf jeden Monat 1.330 Euro, während sich Patienten der Pflegestufe 3 über einen monatlich anfallenden Zuschuss in Höhe von 1.612 € freuen können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, welche Person jeden Tag mehr als 90 Minuten an Unterstützung benötigt; ebenso werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Kalenderjahr 2013 zudem demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Dies heißt im Klartext: Sogar wenn Sie in einem „kostengünstigen“ Bundesland wie bspw. Sachsen-Anhalt wohnen, müssen Sie monatlich mindestens 900 € hierfür zahlen. Das übersteigt die Renten der überwiegenden Zahl der Altersrentner bei Weitem; wer kein Vermögen hat, sieht in dieser Sache sprichwörtlich alt aus. Die Lösung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung darstellen. Wer diese mit so circa 40 Altersjahren abschließt ebenso wie monatlich einen Betrag in Höhe von 30 € einzahlt, mag seitens einem monatlichen Pflegegeld in Höhe von 1.800 € profitieren.

Diese Dinge muss man vor dem Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Hannover beachten

Steht der Umzug in ein Pflegeheim in Hannover an, müssen die Senioren bzw. deren Angehörige einige Dinge berücksichtigen. Minimal drei Monate vor einem Wohnungswechsel sollte der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Jetzt sollte man sich bedenken, welche personenbezogenen Sachen beziehungsweise Möbel mitsamt in das Pflegeheim sollen. Bei der überwiegenden Zahl der Pflegeheimen ist es reibungslos möglich, die persönlichen Einrichtungsgegenstände mitzubringen, damit man sich möglichst rasch heimisch fühlt. Des Weiteren sollte man nicht vergessen, Strom, Gas wie auch Telefon termingemäß abzumelden. Für die Briefe kann ein sogenannter Nachsendeauftrag vorbereitet werden. Im Pflegeheim Hannover selbst werden neue Bewohner in der Regel ziemlich warm mit einem Blumenstrauß sowie einer tollen Wilkommenheißung aufgenommen. Ebenso wertvolle Rituale der einzelnen Heimbewohner merken sich die Beschäftigtern im Regelfall ziemlich rasch. Sollte doch einmal Beweggrund zu einer Klage bestehen, mag man sich ohne Bedenken an die Heimleitung wenden.

Wie setzen sich die Kosten für ein Pflegeheim in Hannover zusammen?

Die Kosten für ein Pflegeheim in Hannover setzen sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

Unterbringungskosten: Damit sind die eigentlichen Mietaufwendungen für die Unterkunft gemeint. Diese Kosten sind grundlegend vom Pflegebedürftigen selber zu zahlen.

Verpflegungskosten: An diesem Punkt handelt es sich um die Aufwände für Speisen ebenso wie Trinken. Diese Aufwände sind vom Pflegebedürftigen selber zu tragen; es gibt keine Zuschüsse von der Pflegekasse.

Investkosten: Je nach Lebensalter wie auch Befindlichkeit der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern bestimmte Aufwendungen für Abschreibungen auferlegt, welche einen alles andere als unerheblichen Bestandteil der monatlichen Kosten ausmachen.

Pflegekosten: Das sind die Kosten, an denen sich ebenfalls die Pflegekasse anteilig engagiert.

Ob Kinder oder Angehörige den Pflegeheimplatz in Hannover bezahlen müssen

Können die Pflegebedürftigen gar nicht selbst für die Kosten aufkommen, existieren strenge gesetzliche Regelungen, welche Person den Heimplatz bezahlen muss. Erst einmal wird dann anhand der sogenannten Düsseldorfer Tabelle begutachtet, in wie weit der Ehepartner herangezogen werden kann. Erst später werden Kinder plus unter Umständen auch die Enkel in die Pflicht genommen. Es wird exakt überprüft, welche Einnahmen wie auch Ausgaben vorliegen. Auf keinen Fall können Kinder und Enkelkinder zu einer Bezahlung der Kosten für ein Pflegeheim in Hannover verpflichtet werden. Es kann zum Beispiel gar nicht angeordnet werden, das eigene Haus zu verkaufen, um für die Aufwände aufzukommen. Zudem gibt es das sogenanntes Schonvermögen, das zu einer Beibehaltung des eigenen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Kosten seitens der Kinder dessen ungeachtet komplett oder stellenweise übernommen, ist es bedeutsam zu wissen, dass diese steuerlich abgesetzt werden können. Können ebenfalls die Kinder und Enkelkinder ganz und gar nicht für die Aufwände aufkommen, wird das Sozialamt eingeschaltet. Dies zahlt dann eine sogenannte „Hilfe zur Pflege“; um jene Leistungen zu empfangen, ist eine Pflegestufe nicht zwingend erforderlich. Dieser Antrag auf die „Hilfe zur Pflege“ muss beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Die mobile Version verlassen