Die deutsche Bevölkerung wird täglich älter. Mit der steigenden Lebenserwartung wird genauso die Nachfrage nach Pflegeheimen fortlaufend größer. Vielerlei Senioren können sich keineswegs mehr einsam zu Hause versorgen und bevorteilen dadurch den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Seniorenstift. Bekanntlich nicht lediglich zugunsten älteren Menschen ist so ein ein Wohnsitz eine gute Auswahl, auch demenzkranke, behinderte oder psychologisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut gut untergebracht. Von einem Pflegeheim abgrenzen sollte jeder das sogenannte „Betreute Wohnen“. In diesem Fall wohnen in der Regel ältere Leute, welche sich generell nach wie vor alleine versorgen und verpflegen können, ungeachtet alledem bei Bedürfnis gern fremde Hilfe in Anspruch entgegennehmen.
Wer welche Aufwände zugunsten eines Pflegeheimes trägt und wo schließlich die Vorzüge einer solchen Einrichtung liegen, kann nachfolgender Inhalt ausführlich angeben.

Ob Kinder beziehungsweise Angehörige den Pflegeheimplatz in Kassel bezahlen müssen

Können die Pflegebedürftigen durchaus nicht selbst für die Aufwände aufkommen, existieren strenge gesetzliche Regelungen, welche Person einen Heimplatz bezahlen muss. Zuerst wird dann unter Zuhilfenahme von der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geprüft, in welchem Ausmaß der Ehepartner herangezogen werden kann. Erst anschließend werden Kinder sowie unter Umständen auch die Enkel in die Pflicht bestellt. Es wird ganzheitlich überprüft, welche Einnahmen noch dazu Ausgaben existieren. In keiner Weise können Kinder wie auch Enkelkinder zur Bezahlung der Aufwände für ein Pflegeheim in Kassel verpflichtet werden. Es kann bspw. alles andere als gefordert werden, das eigene Haus zu verkaufen, um für die Kosten aufzukommen. Sogar gibt es ein sogenanntes Schonvermögen, das zu einer Beibehaltung des eigenen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Kosten seitens der Kinder alldem ungeachtet ganz oder stellenweise übernommen, ist es bedeutsam zu wissen, dass diese steuerlich abgesetzt werden können. Können auch die Kinder und Enkel in keinster Weise für die Kosten aufkommen, wird das Sozialamt eingeschaltet. Das zahlt dann eine sogenannte „Hilfe zur Pflege“; um jene Leistungen zu kriegen, ist eine Pflegestufe nicht zwingend nötig. Der Antrag auf die „Unterstützung zur Pflege“ sollte beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Auf diese Weise stellen sich die Aufwände für ein Pflegeheim in Kassel zusammen

Die Aufwände für ein Pflegeheim in Kassel setzen sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:

Unterbringungskosten: Damit sind die tatsächlichen Mietaufwendungen für die Wohnung gemeint. Jene Aufwände sind grundlegend vom Pflegebedürftigen selbst zu bezahlen.

Verpflegungskosten: An diesem Punkt handelt es sich um die Kosten für Lebensmittel plus Trinken. Diese Aufwendungen sind von dem Pflegebedürftigen selbst zu tragen; es existieren keine Zuschüsse seitens der Pflegekasse.

Investkosten: Je nach Lebensalter und Befindlichkeit der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern gewisse Kosten für Abschreibungen auferlegt, welche einen in keinerlei Hinsicht unerheblichen Teil der monatlichen Aufwände betragen.

Pflegekosten: Das sind die Kosten, an denen sich auch die Pflegekasse anteilig engagiert.

Was kostet ein Pflegeheim ferner wer kommt für jene Kosten auf?

Getreu Statistik zahlt man bei einem vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt in etwa 3.300 € – Aufwendungen, welche sich kaum irgendjemand seitens den Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind natürlich von verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem von der Pflegestufe, der Art der Unterbringung plus dem jeweiligen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime bspw. mitsamt einem monatlich anfallenden Betrag von bis zu 4.000 € sehr kostenträchtig; Sachsen-Anhalt ist samt im Durchschnitt 2.600 € im Monat wiederum recht günstig. Ist eine Pflegestufe gegeben, übernimmt die Pflegekasse einen Bestandteil dieser Aufwände. In Pflegestufe 1 z. B. werden monatlich 1.064 Euro bezahlt, in Pflegestufe 2 wächst der Betrag auf jeden Monat 1.330 €, unterdessen sich Patienten der Pflegestufe 3 über einen monatlich anfallenden Zuschuss in Höhe von 1.612 € erfreut sein können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, wer täglich mehr als 90 Minuten an Unterstützung benötigt; ebenso werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Jahr 2013 genauso demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Dies bedeutet im Klartext: Sogar wenn Sie in einem „günstigen“ Bundesland ebenso wie z. B. Sachsen-Anhalt wohnen, müssen Sie jeden Monat min. 900 € dazu bezahlen. Dies übersteigt die Renten der überwiegenden Zahl der Altersrentner bei Weitem; die Person kein Erspartes hat, sieht in dieser Angelegenheit sprichwörtlich altbacken aus. Die Problembewältigung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung sein. Wer diese mit etwa 40 Altersjahren abschließt und jeden Monat einen Betrag in Höhe von 30 Euro einzahlt, mag von einem monatlichen Pflegegeld in Höhe von 1.800 € profitieren.

Was ist vor dem Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Kassel zu berücksichtigen?

Steht der Umzug in ein Pflegeheim in Kassel an, müssen die Senioren vielmehr deren Angehörige ein paar Dinge berücksichtigen. Minimal drei Monate vor einem Wohnungswechsel sollte der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Nun sollte man sich bedenken, welche persönlichen Sachen bzw. Einrichtungsgegenstände mit in das Pflegeheim sollen. Bei der überwiegenden Zahl der Pflegeheimen ist es reibungslos möglich, die persönlichen Einrichtungsgegenstände mitzubringen, damit man sich möglichst rasch ansässig fühlt. Des Weiteren sollte man nicht vergessen, Strom, Gas sowie Telefon fristgerecht abzumelden. Für die Briefe kann ein sogenannter Nachsendeauftrag bereitgestellt werden. Im Pflegeheim Kassel selbst werden neue Bewohner in der Regel recht sanftmütig mit einem Strauß sowie einer tollen Wilkommenheißung aufgenommen. Auch wertvolle Rituale der einzelnen Heimbewohner merken sich die Beschäftigtern überwiegend recht rasch. Sollte doch einmal Antrieb zu einer Klage bestehen, kann man sich bedenkenlos an die Heimleitung wenden.

Wer entschließt über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Kassel?

Grundlegend können ebenfalls pflegebedürftige ältere Menschen selber darüber beschließen, in wie weit diese in einem Pflegeheim leben möchten oder nicht. Einziger Ausnahmefall: Es gibt bereits einen gesetzlichen Vormund; dann mag ebenso dieser den Beschluss über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Kassel treffen. Mediziner andererseits sind nicht berechtigt, die Wahl für beziehungsweise gegen ein Pflegeheim zu treffen. Erst einmal wird die ambulante und häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt wie ebenso den Pflegekassen der Unterkunft in einem Pflegeheim vorgezogen.

Vielfältige Pflegeformen in einem Pflegeheim in Kassel

Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Kassel entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.

Vollstationäre Pflege
Jene ebenfalls als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform inkludiert die permanente Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege mag bis zu 56 Tage in dem Kalenderjahr in Anspruch genommen werden und ist im Besonderen dann angebracht, wenn die Angehörigen in den Urlaub fahren beziehungsweise man nach einer Operation eine besondere Pflege benötigen.

Verhinderungspflege
Ebenfalls die Verhinderungspflege wird mit Freude als Folge benutzt, falls betreuende Familienangehörige mal in einen Urlaub fahren wollen. Jene Pflege kann bis zu 42 Tage in dem Jahr in Anspruch genommen werden.

Tagespflege
Zusammen mit der Tagespflege werden die Patienten am Vormittag von zu Hause abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung der Auswahl betreut und am Abend wieder nach Hause gebracht.