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Pflegeheime in Köln

Die deutsche Bevölkerung wird kontinuierlich älter. Mithilfe jener steigenden Lebenserwartung wird zudem die Anfrage nach Pflegeheimen durchgehend größer. Eine große Anzahl Senioren können sich nicht mehr alleinig zu Hause versorgen und favorisieren als Folge den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Altenheim. Bekanntermaßen nicht nur zugunsten älteren Personen ist derweise ein Wohnsitz eine gute Präferenz, zusätzlich demenzkranke, behinderte oder psychisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut wohl untergebracht. Von einem Pflegeheim unterscheiden sollte jeder das sogenannte „Betreute Wohnen“. Hierbei wohnen in der Regel ältere Personen, welche sich generell nach wie vor alleine versorgen plus verpflegen können, alldem ungeachtet bei Bedürfnis gerne fremde Hilfe in Anspruch nehmen.
Wer welche Aufwendungungen zugunsten eines Pflegeheimes trägt und wo schließlich die Vorzüge einer solchen Einrichtung liegen, kann nachfolgender Inhalt ausführlich angeben.

Unterschiedliche Pflegeformen in einem Pflegeheim in Köln

Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Köln entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.

Vollstationäre Pflege
Diese ebenfalls als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform beinhaltet die ständige Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege mag bis zu 56 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden und ist besonders dann angebracht, wenn die Angehörigen in den Urlaub fahren oder man nach einer Operation eine besondere Pflege brauchen.

Verhinderungspflege
Auch die Verhinderungspflege wird bereitwillig dann benutzt, falls pflegende Familienangehörige mal in den Urlaub fahren möchten. Jene Pflege kann bis zu 42 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden.

Tagespflege
Im Rahmen der Tagespflege werden die Patienten am Vormittag von zu Hause abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung Ihrer Präferenz betreut sowie am Abend wieder nach Hause gebracht.

Was ist vor dem Umzug in ein Pflegeheim in Köln zu beachten?

Steht der Umzug in ein Pflegeheim in Köln an, müssen die Senioren bzw. ihre Angehörige einige Sachen berücksichtigen. Mindestens drei Monate vor dem Wohnungswechsel sollte der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Jetzt sollte man sich überlegen, welche persönlichen Dinge bzw. Mobiliar mitsamt in das Pflegeheim sollen. Bei der überwiegenden Zahl der Pflegeheimen ist es mühelos möglich, die persönlichen Möbelstücke mitzubringen, damit jeder sich möglichst rasch heimisch fühlt. Fortwährend sollte man gewiss nicht vergessen, Strom, Gas und Telefon fristgerecht abzumelden. Für die Post kann ein sogenannter Nachsendeauftrag gestellt werden. Im Pflegeheim Köln selbst werden neue Bewohner in der Regel ziemlich warm mit einem Blumenstrauß wie auch einer liebevollen Begrüßung aufgenommen. Ebenfalls umfangreiche Rituale der jeweiligen Heimbewohner merken sich die Mitarbeiter vornehmlich recht schnell. Sollte doch einmal Antrieb zur Klageschrift bestehen, mag jeder sich ohne Bedenken an die Heimleitung wenden.

Wer entscheidet über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Köln?

Erst einmal können auch pflegebedürftige Senioren eigenhändig darüber festlegen, in wie weit sie in einem Pflegeheim hausen wollen oder nicht. Einziger Ausnahmefall: Es gibt bereits einen gesetzlichen Vormund; dann kann auch der die Wahl über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Köln treffen. Mediziner hingegen sind nicht befugt, die Wahl für beziehungsweise gegen ein Pflegeheim zu treffen. Grundlegend wird die ambulante sowohl häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt als ebenso den Pflegekassen der Unterkunft in einem Pflegeheim vorgezogen.

Was kostet ein Pflegeheim ferner welche Person kommt für diese Kosten auf?

In Anlehnung an Statistik zahlt man für einen vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt in etwa 3.300 Euro – Aufwendungen, die sich kaum irgendwer von den Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind logischerweise seitens unterschiedlicher Punkten abhängig, unter anderem seitens der Pflegestufe, der Art der Unterbringung wie auch dem jeweiligen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime zum Beispiel mit dem monatlichen Betrag von bis zu 4.000 Euro insbesondere kostenträchtig; Sachsen-Anhalt ist mitsamt im Schnitt 2.600 Euro im Monat wiederum einigermaßen preiswert. Ist eine Pflegestufe gegeben, trägt die Pflegekasse einen Teil dieser Aufwendungen. In Pflegestufe 1 z. B. werden monatlich 1.064 Euro bezahlt, in Pflegestufe II wächst dieser Betrag auf monatlich 1.330 €, indes sich Patienten der Pflegestufe 3 über einen monatlich anfallenden Zuschuss in Höhe von 1.612 € freuen können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, wer alle Tage mehr als 90 Minuten an Hilfe benötigt; desgleichen werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Jahr 2013 zusätzlich demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Das heißt im Klartext: Selbst wenn Sie in einem „günstigen“ Bundesland sowie bspw. Sachsen-Anhalt wohnen, müssen Sie monatlich wenigstens 900 € dazu zahlen. Dies übersteigt die Renten der meisten Altersrentner bei Weitem; wer keinerlei Vermögen hat, sieht in dieser Sache sprichwörtlich alt aus. Die Lösung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung sein. Wer diese mit näherungsweise 40 Altersjahren abschließt noch dazu monatlich einen Betrag in Höhe von 30 € einzahlt, mag seitens einem monatlich anfallenden Pflegegeld in Höhe von 1.800 € profitieren.

Wie setzen sich die Kosten für ein Pflegeheim in Köln zusammen?

Die Kosten für ein Pflegeheim in Köln setzen sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

Unterbringungskosten: Damit sind die tatsächlichen Mietaufwendungen für die Unterkunft gemeint. Jene Aufwendungen sind grundlegend vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen.

Verpflegungskosten: In diesem Zusammenhang dreht es sich um die Aufwände für Lebensmittel plus Trinken. Jene Aufwände sind von dem Pflegebedürftigen selbst zu übernehmen; es gibt keinerlei Zuschüsse von der Pflegekasse.

Investkosten: Je nach Alter und Verfassung der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern bestimmte Kosten für Abschreibungen auferlegt, welche einen gewiss nicht unerheblichen Bestandteil der monatlich anfallenden Kosten umfassen.

Pflegekosten: Das sind die Aufwendungen, an denen sich ebenfalls die Pflegekasse anteilig beteiligt.

Müssen Kinder den Pflegeheimplatz in Köln für die Eltern zahlen?

Können die Pflegebedürftigen absolut nicht selbst für die Kosten aufkommen, gibt es strikte gesetzliche Regelungen, welche Person den Heimplatz bezahlen muss. An erster Stelle wird dann unter Einsatz von der sogenannten Düsseldorfer Tabelle begutachtet, in welchem Ausmaß der Ehepartner herangezogen werden kann. Erst anschließend werden Kinder plus unter Umständen auch die Enkelkinder in die Pflicht bestellt. Es wird umfassend überprüft, welche Einnahmen plus Ausgaben vorliegen. Auf keinen Fall können Kinder plus Enkelkinder zu einer Zahlung der Aufwendungen für ein Pflegeheim in Köln verpflichtet werden. Es kann z. B. gar nicht verlangt werden, das eigene Domizil zu verkaufen, um für die Aufwände aufzukommen. Auch gibt es ein sogenanntes Schonvermögen, welches zur Aufrechterhaltung des persönlichen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Aufwände von den Kindern gleichwohl komplett oder stellenweise übernommen, ist es wesentlich zu wissen, dass diese steuerlich abgesetzt werden können. Können auch die Kinder und Enkel nicht für die Kosten aufkommen, wird das Sozialamt eingeschaltet. Dies zahlt dann eine sogenannte „Hilfestellung zur Pflege“; um diese Leistungen zu erlangen, ist eine Pflegestufe nicht unbedingt notwendig. Dieser Antrag auf die „Hilfestellung zur Pflege“ muss bei dem zuständigen Sozialamt gestellt werden.