Die deutsche Bevölkerung wird durchgehend älter. Mit jener steigenden Lebenserwartung wird sogar die Nachfrage nach Pflegeheimen stets größer. Zahlreiche Senioren können sich nicht mehr solo zu Hause versorgen und begünstigen sodann den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Seniorenheim. Bekanntlich nicht bloß zugunsten älteren Menschen ist solch ein Wohnsitz eine gute Selektion, genauso demenzkranke, behinderte oder psychisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut gut untergebracht. Von einem Pflegeheim abgrenzen muss jeder das sogenannte „Betreute Wohnen“. In diesem Zusammenhang leben in der Regel ältere Personen, welche sich erst einmal nach wie vor alleine versorgen sowie verpflegen können, trotzdem bei Bedürfnis gerne fremde Hilfe in Anspruch nehmen.
Wer die Kosten zugunsten eines Pflegeheimes trägt und wo die Vorzüge einer solchen Einrichtung liegen, kann nachfolgender Text spezifizieren.
Welche unterschiedlichen Pflegeformen gibt es in einem Pflegeheim in Magdeburg?
Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Magdeburg entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.
Vollstationäre Pflege
Jene auch als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform inkludiert die ständige Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege kann bis zu 56 Tage in dem Kalenderjahr in Anspruch genommen werden und ist insbesondere dann nützlich, falls die Angehörigen in den Urlaub fahren oder man nach einer Operation eine besondere Pflege brauchen.
Verhinderungspflege
Ebenfalls die Verhinderungspflege wird gern dann benutzt, wenn betreuende Familienangehörige mal in den Urlaub fahren möchten. Jene Pflege mag bis zu 42 Tage in dem Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Tagespflege
Bei der Tagespflege werden die Patienten am Morgen von zu Daheim abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung Ihrer Wahl betreut sowie am Abend wieder nach Hause gebracht.
Was kostet ein Pflegeheim und wer kommt für jene Kosten auf?
Getreu Statistik zahlt man bei einem vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt um die 3.300 Euro – Aufwände, die sich kaum jemand seitens den Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind natürlicherweise von verschiedenen Punkten bedingt, unter anderem seitens der Pflegestufe, der Art und Weise der Unterkunft ebenso wie dem jeweiligen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime zum Beispiel mitsamt dem monatlich anfallenden Betrag von bis zu 4.000 € sehr kostenträchtig; Sachsen-Anhalt ist mitsamt im Durchschnitt 2.600 Euro im Monat wiederum einigermaßen preisgünstig. Ist eine Pflegestufe vorhanden, übernimmt die Pflegekasse einen Teil dieser Aufwände. In Pflegestufe 1 bspw. werden monatlich 1.064 Euro bezahlt, in Pflegestufe 2 wächst der Betrag auf jeden Monat 1.330 Euro, während sich Patienten der Pflegestufe III über einen monatlich anfallenden Zuschuss in Höhe von 1.612 € freuen können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, wer jeden Tag mehr als 90 Minuten an Unterstützung benötigt; genauso werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Kalenderjahr 2013 sogar demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Das heißt im Klartext: Sogar wenn Sie in einem „kostengünstigen“ Bundesland sowie z. B. Sachsen-Anhalt wohnen, müssen Sie jeden Monat mindestens 900 € hierfür bezahlen. Dies übersteigt die Renten der meisten Altersrentner bei Weitem; die Person keinerlei Erspartes hat, sieht in dieser Angelegenheit sprichwörtlich altbacken aus. Die Lösung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung sein. Wer diese mit so circa 40 Jahren abschließt plus monatlich einen Betrag in Höhe von 30 Euro einzahlt, kann von einem monatlichen Pflegegeld in Höhe von 1.800 € profitieren.
Wie setzen sich die Kosten für ein Pflegeheim in Magdeburg zusammen?
Die Aufwendungen für ein Pflegeheim in Magdeburg setzen sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
Unterbringungskosten: Damit sind die eigentlichen Mietkosten für die Unterkunft gemeint. Jene Aufwände sind grundlegend von dem Pflegebedürftigen selber zu bezahlen.
Verpflegungskosten: An diesem Punkt dreht es sich um die Aufwände für Mahlzeit sowie Trinken. Jene Aufwendungen sind von dem Pflegebedürftigen selber zu tragen; es gibt keine Zuschüsse von der Pflegekasse.
Investkosten: Je nach Alter plus Verfassung der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern bestimmte Aufwände für Abschreibungen auferlegt, welche einen gewiss nicht unerheblichen Teil der monatlich anfallenden Aufwände ausmachen.
Pflegekosten: Das sind die Aufwendungen, an denen sich auch die Pflegekasse anteilmäßig beteiligt.
Was ist vor dem Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Magdeburg zu berücksichtigen?
Steht der Umzug in ein Pflegeheim in Magdeburg an, müssen die Senioren vielmehr deren Angehörige einige Sachen beachten. Mindestens drei Monate vor einem Umzug muss der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Jetzt muss man sich bedenken, welche persönlichen Sachen bzw. Möbel mit in das Pflegeheim sollen. Bei den meisten Pflegeheimen ist es reibungslos möglich, seine personenbezogenen Möbel mitzubringen, damit man sich möglichst schnell ansässig fühlt. Weiterhin sollte man gewiss nicht vergessen, Strom, Gas plus Telefon frühzeitig abzumelden. Für die Post mag ein sogenannter Nachsendeauftrag gestellt werden. Im Pflegeheim Magdeburg selbst werden neue Bewohner in der Regel ziemlich warm mitsamt einem Strauß sowie einer fürsorglichen Wilkommenheißung aufgenommen. Ebenso wertvolle Rituale der einzelnen Heimbewohner merken sich die Beschäftigtern vornehmlich ziemlich rasch. Sollte doch einmal Antrieb zur Klage bestehen, kann jeder sich ohne Bedenken an die Heimleitung wenden.
Müssen Kinder einen Pflegeheimplatz in Magdeburg für ihre Eltern bezahlen?
Können die Pflegebedürftigen alles andere als selbst für die Aufwände aufkommen, gibt es strenge gesetzliche Regulierungen, wer den Heimplatz bezahlen muss. Vorerst wird dann mit Hilfe der sogenannten Düsseldorfer Tabelle begutachtet, inwiefern der Ehepartner herangezogen werden kann. Erst danach werden Kinder ebenso wie unter Umständen auch die Enkelkinder in die Pflicht genommen. Es wird tiefgehend überprüft, welche Einnahmen noch dazu Ausgaben bestehen. In keiner Weise können Kinder noch dazu Enkelkinder zur Bezahlung der Aufwände für ein Pflegeheim in Magdeburg verpflichtet werden. Es kann z. B. alles andere als angeordnet werden, das eigene Domizil zu verkaufen, um für die Aufwände aufzukommen. Zudem gibt es das sogenanntes Schonvermögen, welches zu einer Aufrechterhaltung des eigenen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Aufwendungen von den Kindern nichtsdestotrotz ganz oder stellenweise übernommen, ist es elementar zu wissen, dass jene steuerlich abgesetzt werden können. Können ebenso die Kinder und Enkelkinder gewiss nicht für die Kosten aufkommen, wird das Sozialamt eingeschaltet. Dies zahlt dann die sogenannte „Hilfestellung zur Pflege“; um jene Leistungen zu bekommen, ist eine Pflegestufe nicht dringend erforderlich. Dieser Antrag auf die „Unterstützung zur Pflege“ sollte bei dem zuständigen Sozialamt gestellt werden.
Wer entscheidet über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Magdeburg?
Generell können ebenso pflegebedürftige Senioren eigenhändig darüber beschließen, in wie weit diese in einem Pflegeheim hausen möchten oder nicht. Einziger Ausnahmefall: Es existiert bereits ein gesetzlicher Vormund; dann mag auch dieser die Wahl über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Magdeburg treffen. Ärzte wiederum sind nicht autorisiert, die Entscheidung für oder gegen ein Pflegeheim zu treffen. Generell wird die ambulante plus häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt als ebenso den Pflegekassen der Unterkunft in einem Pflegeheim vorgezogen.