Die deutsche Bevölkerung wird laufend älter. Anhand jener steigenden Lebenserwartung wird zusätzlich die Nachfrage nach Pflegeheimen kontinuierlich größer. Jede Menge Senioren können sich keinesfalls mehr alleinig zu Hause versorgen und bevorteilen folglich den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Altenheim. Bekanntlich nicht einzig für ältere Personen ist solch ein Domizil eine gute Auswahl, auch demenzkranke, behinderte oder psychisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut wohl untergebracht. Von einem Pflegeheim unterscheiden muss jeder das sogenannte „Betreute Wohnen“. In diesem Fall leben in der Regel ältere Menschen, die sich erst einmal noch alleine versorgen plus verpflegen können, dessen ungeachtet bei Bedarf gern fremde Hilfestellung in Anspruch entgegennehmen.
Wer die Aufwendungungen zugunsten eines Pflegeheimes übernimmt und wo die Vorzüge einer solchen Einrichtung befinden, soll nachfolgender Inhalt ausführlich angeben.

Diese Dinge sollte jeder vor dem Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Mönchengladbach beachten

Steht der Umzug in ein Pflegeheim in Mönchengladbach an, müssen die Senioren vielmehr deren Angehörige ein paar Dinge berücksichtigen. Wenigstens drei Monate vor dem Wohnungswechsel sollte der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Nun muss man sich bedenken, welche personenbezogenen Dinge beziehungsweise Einrichtungsgegenstände mit in das Pflegeheim sollen. Bei der überwiegenden Zahl der Pflegeheimen ist es mühelos möglich, die personenbezogenen Möbelstücke mitzubringen, damit jeder sich möglichst schnell heimisch fühlt. Weiterhin sollte man gewiss nicht vergessen, Strom, Gas plus Telefon fristgemäß abzumelden. Für die Briefe kann ein sogenannter Nachsendeauftrag bereitgestellt werden. Im Pflegeheim Mönchengladbach selbst werden neue Bewohner in der Regel recht herzlich mit einem Strauß Blumen plus einer liebevollen Wilkommenheißung aufgenommen. Ebenso umfangreiche Rituale der jeweiligen Heimbewohner merken sich die Beschäftigtern meist ziemlich schnell. Sollte doch mal Leitgedanke zu einer Klageschrift bestehen, kann man sich bedenkenlos an die Heimleitung wenden.

Müssen Kinder den Pflegeheimplatz in Mönchengladbach für ihre Eltern zahlen?

Können die Pflegebedürftigen alles andere als selbst für die Aufwendungen aufkommen, gibt es strenge staatliche Regelungen, wer den Heimplatz zahlen muss. Vorerst wird dann unter Zuhilfenahme von der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geprüft, inwiefern der Ehegatte herangezogen werden kann. Erst danach werden Kinder sowie unter Umständen sogar die Enkel in die Verpflichtung genommen. Es wird gründlich überprüft, welche Einnahmen plus Ausgaben bestehen. In keinerlei Hinsicht können Kinder sowie Enkelkinder zu einer Zahlung der Aufwände für ein Pflegeheim in Mönchengladbach verpflichtet werden. Es kann zum Beispiel durchaus nicht gefordert werden, das eigene Haus zu verkaufen, um für die Aufwendungen aufzukommen. Zusätzlich gibt es das sogenanntes Schonvermögen, welches zu einer Beibehaltung des persönlichen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Kosten von den Kindern unabhängig davon komplett oder stellenweise übernommen, ist es elementar zu wissen, dass diese steuerlich abgesetzt werden können. Können ebenso die Kinder und Enkel egal, wie man es betrachtet, nicht für die Aufwände aufkommen, wird das Sozialamt aktiv. Dies zahlt als Folge die sogenannte „Hilfe zur Pflege“; um jene Leistungen zu erhalten, ist eine Pflegestufe nicht dringend nötig. Dieser Antrag auf die „Hilfestellung zur Pflege“ muss beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Wie setzen sich die Kosten für ein Pflegeheim in Mönchengladbach zusammen?

Die Kosten für ein Pflegeheim in Mönchengladbach setzen sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:

Unterbringungskosten: Damit sind die tatsächlichen Mietaufwendungen für die Unterkunft gemeint. Jene Aufwände sind erst einmal vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen.

Verpflegungskosten: Hierbei handelt es sich um die Aufwände für Lebensmittel und Trinken. Jene Aufwendungen sind von dem Pflegebedürftigen selber zu stützen; es existieren keinerlei Zuschüsse von der Pflegekasse.

Investkosten: Je nach Lebensalter ebenso wie Zustand der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern bestimmte Aufwendungen für Abschreibungen auferlegt, welche einen durchaus nicht unerheblichen Bestandteil der monatlich anfallenden Aufwände ausmachen.

Pflegekosten: Dies sind die Aufwände, an welchen sich ebenso die Pflegekasse anteilmäßig beteiligt.

Welche unterschiedlichen Pflegeformen existieren in einem Pflegeheim in Mönchengladbach?

Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Mönchengladbach entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.

Vollstationäre Pflege
Diese ebenfalls als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform beinhaltet die permanente Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege kann bis zu 56 Tage in dem Kalenderjahr in Anspruch genommen werden und ist besonders dann geeignet, wenn die Angehörigen in einen Urlaub fahren oder man nach einer Operation eine besondere Pflege brauchen.

Verhinderungspflege
Auch die Verhinderungspflege wird mit Freude dann benutzt, wenn pflegende Familienangehörige mal in einen Urlaub fahren wollen. Jene Pflege kann bis zu 42 Tage im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Tagespflege
Zusammen mit der Tagespflege werden die Patienten am Morgen von zu Hause abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung der Wahl betreut sowie am Abend wieder nach Hause gebracht.

Welche Person über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Mönchengladbach entscheidet

Grundsätzlich können ebenso pflegebedürftige Senioren selbst darüber bestimmen, inwiefern sie in einem Pflegeheim wohnen möchten oder nicht. Einzige Ausnahme: Es existiert bereits ein gesetzlicher Vormund; an diesem Punkt mag ebenfalls der den Beschluss über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Mönchengladbach treffen. Mediziner hingegen sind nicht berechtigt, die Wahl für beziehungsweise gegen ein Pflegeheim zu treffen. Erst einmal wird die ambulante wie auch häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt als ebenfalls den Pflegekassen der Unterbringung in einem Pflegeheim vorgezogen.

Was kostet ein Pflegeheim noch dazu welche Person kommt für diese Kosten auf?

Zufolge Statistik zahlt man für einen vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt so circa 3.300 € – Aufwendungen, die sich kaum irgendwer seitens seinen Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind natürlich von verschiedenen Punkten abhängig, unter anderem seitens der Pflegestufe, der Art der Unterbringung und dem einzelnen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime bspw. mit dem monatlich anfallenden Betrag von bis zu 4.000 € im Besonderen hochpreisig; Sachsen-Anhalt ist mittels durchschnittlich 2.600 € im Monat wiederum recht kostengünstig. Ist eine Pflegestufe gegeben, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Aufwände. In Pflegestufe I z. B. werden monatlich 1.064 € bezahlt, in Pflegestufe II wächst dieser Betrag auf monatlich 1.330 Euro, währenddessen sich Patienten der Pflegestufe 3 über einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.612 € freuen können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, welche Person alle Tage mehr als 90 Minuten an Unterstützung benötigt; desgleichen werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Kalenderjahr 2013 ebenfalls demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Das bedeutet im Klartext: Auch wenn Sie in einem „günstigen“ Bundesland wie z. B. Sachsen-Anhalt leben, müssen Sie monatlich mindestens 900 € dazu zahlen. Das übersteigt die Renten der überwiegenden Zahl der Altersrentner bei Weitem; die Person kein Erspartes hat, sieht in dieser Angelegenheit sprichwörtlich altbacken aus. Die Problembewältigung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung sein. Wer jene mit so circa 40 Jahren abschließt plus jeden Monat einen Betrag in Höhe von 30 Euro einzahlt, kann von einem monatlich anfallenden Pflegegeld in Höhe von 1.800 Euro profitieren.