Die deutsche Bevölkerung wird dauernd älter. Mit der steigenden Lebenserwartung wird ebenso die Anfrage nach Pflegeheimen stets größer. Eine Menge Senioren können sich nicht mehr allein zu Hause versorgen und bevorzugen sodann den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Altersheim. Doch nicht alleinig zugunsten älteren Leuten ist solch ein Domizil eine gute Auswahl, ebenfalls demenzkranke, behinderte oder seelisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut gut untergebracht. Von einem Pflegeheim unterscheiden muss man das sogenannte „Betreute Wohnen“. Dieserfalls leben in der Regel ältere Leute, die sich grundsätzlich noch alleine versorgen ebenso wie verpflegen können, alldem ungeachtet bei Bedarf gern fremde Hilfestellung in Anspruch nehmen.
Welche Person die Kosten zugunsten eines Pflegeheimes übernimmt und wo die Vorzüge einer solchen Einrichtung befinden, soll nachfolgender Inhalt ausführlich angeben.

Müssen Kinder einen Pflegeheimplatz in München für ihre Eltern zahlen?

Können die Pflegebedürftigen in keinster Weise selbst für die Aufwendungen aufkommen, gibt es strenge staatliche Regulierungen, welche Person einen Heimplatz zahlen muss. Zunächst wird dann unter Zuhilfenahme von der sogenannten Düsseldorfer Tabelle begutachtet, in wie weit der Ehegatte herangezogen werden kann. Erst hiernach werden Kinder ebenso wie unter Umständen sogar die Enkel in die Pflicht bestellt. Es wird gründlich überprüft, welche Einnahmen ebenso wie Ausgaben vorliegen. Keineswegs können Kinder plus Enkelkinder zur Zahlung der Aufwände für ein Pflegeheim in München verpflichtet werden. Es kann zum Beispiel gar nicht gefordert werden, das eigene Heim zu verkaufen, um für die Aufwände aufzukommen. Zudem gibt es ein sogenanntes Schonvermögen, das zu einer Beibehaltung des persönlichen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Aufwendungen seitens der Kinder trotzdem komplett oder stellenweise übernommen, ist es wichtig zu wissen, dass jene steuerlich abgesetzt werden können. Können auch die Kinder und Enkelkinder in keiner Weise für die Aufwendungen aufkommen, wird das Sozialamt eingeschaltet. Das zahlt als Folge die sogenannte „Hilfestellung zur Pflege“; um diese Leistungen zu erlangen, ist eine Pflegestufe nicht dringend notwendig. Der Antrag auf die „Hilfestellung zur Pflege“ muss beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Wie setzen sich die Kosten für ein Pflegeheim in München zusammen?

Die Kosten für ein Pflegeheim in München setzen sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:

Unterbringungskosten: Damit sind die eigentlichen Mietkosten für die Unterkunft gemeint. Diese Aufwendungen sind grundlegend vom Pflegebedürftigen selber zu bezahlen.

Verpflegungskosten: In diesem Fall handelt es sich um die Aufwände für Nahrungsmittel sowie Trinken. Diese Kosten sind von dem Pflegebedürftigen selbst zu stützen; es gibt keine Zuschüsse von der Pflegekasse.

Investkosten: Je nach Alter wie auch Befindlichkeit der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern gewisse Kosten für Abschreibungen auferlegt, welche einen alles andere als unerheblichen Bestandteil der monatlich anfallenden Aufwände ergeben.

Pflegekosten: Dies sind die Aufwände, an denen sich ebenso die Pflegekasse anteilmäßig engagiert.

Diese Sachen muss jeder vor einem Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in München berücksichtigen

Steht der Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in München an, müssen die Senioren beziehungsweise deren Angehörige manche Dinge berücksichtigen. Mindestens drei Monate vor dem Wohnungswechsel muss der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Nun muss man sich bedenken, welche persönlichen Sachen bzw. Mobiliar mitsamt in das Pflegeheim sollen. Bei der überwiegenden Zahl der Pflegeheimen ist es einfach möglich, die persönlichen Möbel mitzubringen, damit jeder sich möglichst rasch heimisch fühlt. Des Weiteren sollte man gewiss nicht vergessen, Strom, Gas sowie Telefon fristgerecht abzumelden. Für die Post mag ein sogenannter Nachsendeauftrag vorbereitet werden. Im Pflegeheim München selbst werden neue Bewohner in der Regel ziemlich warm mitsamt einem Strauß plus einer liebevollen Begrüßung aufgenommen. Auch wertvolle Rituale der einzelnen Heimbewohner merken sich die Beschäftigtern in aller Regel recht schnell. Sollte doch einmal Grund zu einer Klageschrift bestehen, kann man sich bedenkenlos an die Heimleitung wenden.

Was kostet ein Pflegeheim und welche Person kommt für jene Kosten auf?

Laut Statistik zahlt man für einen vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt rund 3.300 € – Aufwendungen, welche sich kaum irgendjemand von den Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind logischerweise seitens unterschiedlicher Faktoren abhängig, unter anderem von der Pflegestufe, der Art der Unterbringung noch dazu dem jeweiligen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime z. B. mit einem monatlichen Betrag von bis zu 4.000 € im Besonderen kostspielig; Sachsen-Anhalt ist mitsamt im Durchschnitt 2.600 € im Monat wiederum recht preiswert. Ist eine Pflegestufe gegeben, trägt die Pflegekasse einen Bestandteil der Aufwendungen. In Pflegestufe I z. B. werden jeden Monat 1.064 € bezahlt, in Pflegestufe 2 steigt der Betrag auf jeden Monat 1.330 €, unterdessen sich Patienten der Pflegestufe III über einen monatlich anfallenden Zuschuss in Höhe von 1.612 € erfreut sein können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, welche Person tag für Tag mehr als 90 Minuten an Hilfe benötigt; desgleichen werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Jahr 2013 zudem demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Das heißt im Klartext: Selbst wenn Sie in einem „kostengünstigen“ Bundesland sowie bspw. Sachsen-Anhalt leben, müssen Sie monatlich mindestens 900 Euro hierfür bezahlen. Dies übersteigt die Renten der meisten Altersrentner bei Weitem; die Person keinerlei Erspartes hat, sieht in dieser Begebenheit sprichwörtlich altbacken aus. Eine Lösung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung darstellen. Wer diese mit annäherungsweise 40 Jahren abschließt und jeden Monat einen Betrag in Höhe von 30 Euro einzahlt, kann von einem monatlich anfallenden Pflegegeld in Höhe von 1.800 € profitieren.

Welche unterschiedlichen Pflegeformen gibt es in einem Pflegeheim in München?

Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in München entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.

Vollstationäre Pflege
Diese auch als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform inkludiert die ständige Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege kann bis zu 56 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden und ist besonders dann geeignet, falls die Angehörigen in den Urlaub fahren oder man nach einer Operation eine besondere Pflege brauchen.

Verhinderungspflege
Auch die Verhinderungspflege wird mit Freude als Folge genutzt, falls pflegende Familienangehörige mal in den Urlaub fahren möchten. Diese Pflege mag bis zu 42 Tage in dem Jahr in Anspruch genommen werden.

Tagespflege
Im Rahmen der Tagespflege werden die Patienten am Vormittag von zu Daheim abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung der Selektion betreut und am Abend wieder nach Hause gebracht.

Wer entschließt über die Unterbringung in einem Pflegeheim in München?

Generell vermögen auch pflegebedürftige ältere Menschen selbst darüber festlegen, in wie weit sie in einem Pflegeheim leben wollen oder nicht. Einziger Ausnahmefall: Es existiert bereits ein gesetzlicher Vormund; in diesem Fall mag auch der die Entscheidung über die Unterkunft in einem Pflegeheim in München treffen. Ärzte wiederum sind nicht berechtigt, die Wahl für oder gegen ein Pflegeheim zu treffen. Grundlegend wird die ambulante und häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt als auch den Pflegekassen der Unterkunft in einem Pflegeheim vorgezogen.