Die Deutschen werden andauernd älter. Mit Hilfe von der steigenden Lebenserwartung wird ebenso die Nachfrage nach Pflegeheimen immer größer. Unzählige Senioren können sich keineswegs mehr alleinig zu Hause versorgen und favorisieren sodann den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Altenheim. Bekanntermaßen nicht einzig zugunsten älteren Leuten ist derweise ein Wohnsitz eine gute Wahl, ebenfalls demenzkranke, behinderte oder psychisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut gut untergebracht. Von einem Pflegeheim abgrenzen sollte jeder das sogenannte „Betreute Wohnen“. In diesem Zusammenhang wohnen in der Regel ältere Leute, welche sich grundsätzlich noch alleine versorgen und verpflegen können, trotzdem bei Bedarf gern fremde Hilfe in Anspruch entgegennehmen.
Wer die Aufwände für ein Pflegeheim trägt und wo die Vorzüge einer solchen Einrichtung befinden, soll nachfolgender Inhalt ausführlich angeben.
Welche verschiedenen Pflegeformen gibt es in einem Pflegeheim in Offenbach am Main?
Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Offenbach am Main entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.
Vollstationäre Pflege
Jene ebenfalls als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform beinhaltet die permanente Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege mag bis zu 56 Tage im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden und ist besonders dann angebracht, wenn die Angehörigen in den Urlaub fahren oder man nach einer Operation eine besondere Pflege benötigen.
Verhinderungspflege
Ebenfalls die Verhinderungspflege wird bereitwillig dann genutzt, falls pflegende Familienangehörige mal in einen Urlaub fahren wollen. Jene Pflege mag bis zu 42 Tage in dem Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Tagespflege
Bei der Tagespflege werden die Patienten am Vormittag von zu Daheim abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung Ihrer Präferenz betreut sowie am Abend wieder nach Hause gebracht.
Derart setzen sich die Aufwendungen für ein Pflegeheim in Offenbach am Main zusammen
Die Aufwendungen für ein Pflegeheim in Offenbach am Main setzen sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:
Unterbringungskosten: Damit sind die eigentlichen Mietaufwendungen für die Unterkunft gemeint. Jene Aufwendungen sind grundsätzlich vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen.
Verpflegungskosten: An diesem Punkt handelt es sich um die Aufwände für Esswaren ebenso wie Trinken. Diese Aufwände sind vom Pflegebedürftigen selber zu übernehmen; es gibt keine Zuschüsse von der Pflegekasse.
Investkosten: Je nach Lebensalter und Zustand der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern gewisse Aufwendungen für Abschreibungen auferlegt, welche einen in keinster Weise unerheblichen Teil der monatlich anfallenden Kosten betragen.
Pflegekosten: Das sind die Aufwendungen, an welchen sich ebenso die Pflegekasse anteilsmäßig engagiert.
Müssen Kinder einen Pflegeheimplatz in Offenbach am Main für die Eltern bezahlen?
Können die Pflegebedürftigen in keiner Weise selbst für die Kosten aufkommen, gibt es strikte gesetzliche Regulierungen, welche Person einen Heimplatz bezahlen muss. Zunächst wird dann anhand der sogenannten Düsseldorfer Tabelle begutachtet, in wie weit der Ehegatte herangezogen werden kann. Erst als nächstes werden Kinder ebenso wie unter Umständen auch die Enkelkinder in die Verpflichtung genommen. Es wird genau überprüft, welche Einkünfte ebenso wie Ausgaben existieren. Auf keinen Fall können Kinder plus Enkel zu einer Zahlung der Aufwendungen für ein Pflegeheim in Offenbach am Main verpflichtet werden. Es kann zum Beispiel nicht im Mindesten gefordert werden, das eigene Haus zu verkaufen, um für die Aufwände aufzukommen. Genauso gibt es ein sogenanntes Schonvermögen, welches zur Aufrechterhaltung des eigenen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Aufwendungen von den Kindern nichtsdestotrotz ganz oder stellenweise übernommen, ist es wichtig zu wissen, dass diese steuerlich abgesetzt werden können. Können ebenso die Kinder und Enkel in keinerlei Hinsicht für die Aufwände aufkommen, wird das Sozialamt eingeschaltet. Dies zahlt dann die sogenannte „Unterstützung zur Pflege“; um jene Leistungen zu kriegen, ist eine Pflegestufe nicht unbedingt nötig. Der Antrag auf die „Hilfestellung zur Pflege“ muss beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.
Wer entscheidet über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Offenbach am Main?
Erst einmal vermögen ebenso pflegebedürftige Senioren selber darüber bestimmen, in wie weit diese in einem Pflegeheim hausen wollen oder nicht. Einziger Ausnahmefall: Es existiert bereits ein gesetzlicher Vormund; dann mag ebenso dieser die Wahl über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Offenbach am Main treffen. Mediziner andererseits sind nicht befugt, die Entscheidung für oder gegen ein Pflegeheim zu treffen. Erst einmal wird die ambulante sowohl häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt wie ebenfalls den Pflegekassen der Unterkunft in einem Pflegeheim vorgezogen.
Was ein Pflegeheim kostet und welche Person für jene Aufwendungen aufkommt
Getreu Statistik zahlt man für einen vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt circa 3.300 Euro – Aufwände, welche sich kaum irgendwer seitens den Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind natürlicherweise seitens unterschiedlicher Faktoren abhängig, unter anderem seitens der Pflegestufe, der Art der Unterbringung ebenso wie dem einzelnen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime beispielsweise mittels einem monatlich anfallenden Betrag von bis zu 4.000 € sehr kostenträchtig; Sachsen-Anhalt ist samt im Durchschnitt 2.600 € im Kalendermonat hingegen einigermaßen kostengünstig. Ist eine Pflegestufe gegeben, trägt die Pflegekasse einen Teil dieser Aufwände. In Pflegestufe I beispielsweise werden monatlich 1.064 Euro bezahlt, in Pflegestufe 2 wächst der Betrag auf monatlich 1.330 Euro, während sich Patienten der Pflegestufe 3 über einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.612 € freuen können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, welche Person jeden Tag mehr als 90 Minuten an Hilfestellung benötigt; gleichwohl werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Jahr 2013 ebenso demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Dies heißt im Klartext: Auch wenn Sie in einem „günstigen“ Bundesland sowie beispielsweise Sachsen-Anhalt leben, müssen Sie jeden Monat minimal 900 € dazu zahlen. Das übersteigt die Renten der überwiegenden Zahl der Altersrentner bei Weitem; wer keinerlei Vermögen hat, sieht in diesem Sachverhalt sprichwörtlich alt aus. Eine Problemlösung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung sein. Wer diese mit annähernd 40 Altersjahren abschließt plus jeden Monat einen Betrag in Höhe von 30 € einzahlt, mag von einem monatlichen Pflegegeld in Höhe von 1.800 Euro profitieren.
Was ist vor dem Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Offenbach am Main zu beachten?
Steht der Umzug in ein Pflegeheim in Offenbach am Main an, müssen die Senioren bzw. ihre Angehörige ein paar Dinge berücksichtigen. Minimal drei Monate vor dem Wohnungswechsel muss der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Nun sollte man sich überlegen, welche personenbezogenen Sachen bzw. Möbelstücke mit in das Pflegeheim sollen. Bei den meisten Pflegeheimen ist es mühelos möglich, die personenbezogenen Möbelstücke mitzubringen, damit man sich möglichst schnell ansässig fühlt. Des Weiteren sollte man nicht vergessen, Strom, Gas plus Telefon termingemäß abzumelden. Für die Post mag ein sogenannter Nachsendeauftrag bereitgestellt werden. Im Pflegeheim Offenbach am Main selbst werden neue Bewohner in der Regel ziemlich warm mitsamt einem Blumenstrauß plus einer fürsorglichen Wilkommenheißung aufgenommen. Ebenso umfangreiche Rituale der einzelnen Heimbewohner merken sich die Mitarbeiter größtenteils recht rasch. Sollte doch einmal Leitgedanke zu einer Klage bestehen, kann man sich ohne Bedenken an die Heimleitung wenden.