Die deutsche Bevölkerung wird immer älter. Mit Hilfe von der steigenden Lebenserwartung wird auch die Nachfrage nach Pflegeheimen ständig größer. Viele Senioren können sich in keinster Weise mehr alleinig zu Hause versorgen und favorisieren somit den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Seniorenheim. Schließlich nicht allein für ältere Menschen ist solch ein Domizil eine gute Wahl, genauso demenzkranke, behinderte oder psychologisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut gut untergebracht. Von einem Pflegeheim abgrenzen muss man das sogenannte „Betreute Wohnen“. In diesem Fall wohnen in der Regel ältere Leute, die sich grundlegend noch alleine versorgen wie auch verpflegen können, nichtsdestotrotz bei Bedarf gern fremde Hilfestellung in Anspruch entgegennehmen.
Welche Person die Aufwände für ein Pflegeheim trägt und wo die Vorzüge einer solchen Einrichtung liegen, kann nachfolgender Text charakterisieren.

Was ein Pflegeheim kostet und welche Person für diese Kosten aufkommt

Laut Statistik zahlt man bei einem vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt so circa 3.300 Euro – Aufwendungen, die sich kaum irgendwer seitens seinen Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind natürlicherweise seitens unterschiedlicher Punkten abhängig, unter anderem seitens der Pflegestufe, der Art der Unterkunft plus dem einzelnen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime beispielsweise samt einem monatlichen Betrag von bis zu 4.000 Euro besonders teuer; Sachsen-Anhalt ist samt im Schnitt 2.600 Euro im Kalendermonat hingegen einigermaßen preisgünstig. Ist eine Pflegestufe gegeben, übernimmt die Pflegekasse einen Bestandteil dieser Kosten. In Pflegestufe I zum Beispiel werden jeden Monat 1.064 € bezahlt, in Pflegestufe 2 steigt der Betrag auf jeden Monat 1.330 Euro, während sich Patienten der Pflegestufe III über einen monatlich anfallenden Zuschuss in Höhe von 1.612 Euro freuen können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, wer alle Tage mehr als 90 Minuten an Hilfe benötigt; desgleichen werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Kalenderjahr 2013 im gleichen Sinne demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Dies bedeutet im Klartext: Sogar wenn Sie in einem „kostengünstigen“ Bundesland ebenso wie z. B. Sachsen-Anhalt leben, müssen Sie jeden Monat min. 900 € dazu bezahlen. Das übersteigt die Renten der überwiegenden Zahl der Altersrentner bei Weitem; wer keinerlei Erspartes hat, sieht in diesem Fall sprichwörtlich alt aus. Die Problembeseitigung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung sein. Wer jene mit ungefähr 40 Altersjahren abschließt ebenso wie jeden Monat einen Betrag in Höhe von 30 € einzahlt, mag von einem monatlichen Pflegegeld in Höhe von 1.800 Euro profitieren.

Müssen Kinder einen Pflegeheimplatz in Potsdam für die Eltern zahlen?

Können die Pflegebedürftigen nicht im Mindesten selbst für die Aufwendungen aufkommen, gibt es strenge staatliche Regulierungen, wer einen Heimplatz zahlen muss. Zunächst wird dann mittels der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geprüft, in welchem Ausmaß der Ehepartner herangezogen werden kann. Erst hiernach werden Kinder noch dazu unter Umständen selbst die Enkelkinder in die Pflicht bestellt. Es wird genau überprüft, welche Einnahmen plus Ausgaben vorliegen. Keinesfalls können Kinder ebenso wie Enkelkinder zur Zahlung der Aufwendungen für ein Pflegeheim in Potsdam verpflichtet werden. Es kann z. B. gar nicht vorgeschrieben werden, das eigene Haus zu verkaufen, um für die Aufwände aufzukommen. Zusätzlich gibt es ein sogenanntes Schonvermögen, welches zur Beibehaltung des persönlichen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Aufwendungen seitens der Kinder gleichwohl komplett oder teilweise übernommen, ist es wichtig zu wissen, dass jene steuerlich abgesetzt werden können. Können auch die Kinder und Enkelkinder in keinster Weise für die Kosten aufkommen, wird das Sozialamt aktiv. Dies zahlt dann die sogenannte „Hilfestellung zur Pflege“; um jene Leistungen zu erhalten, ist eine Pflegestufe nicht zwingend erforderlich. Dieser Antrag auf die „Hilfestellung zur Pflege“ sollte beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.

So setzen sich die Aufwände für ein Pflegeheim in Potsdam zusammen

Die Kosten für ein Pflegeheim in Potsdam setzen sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

Unterbringungskosten: Damit sind die tatsächlichen Mietkosten für die Wohnung gemeint. Diese Aufwände sind grundsätzlich von dem Pflegebedürftigen selbst zu zahlen.

Verpflegungskosten: An diesem Punkt handelt es sich um die Kosten für Esswaren und Trinken. Jene Aufwände sind vom Pflegebedürftigen selber zu übernehmen; es gibt keine Zuschüsse von der Pflegekasse.

Investkosten: Je nach Alter sowie Befindlichkeit der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern gewisse Aufwände für Abschreibungen auferlegt, die einen in keinster Weise unerheblichen Bestandteil der monatlich anfallenden Aufwendungen ausmachen.

Pflegekosten: Das sind die Kosten, an welchen sich ebenfalls die Pflegekasse anteilig engagiert.

Wer über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Potsdam entscheidet

Grundsätzlich können ebenso pflegebedürftige Senioren selber darüber beschließen, in wie weit diese in einem Pflegeheim hausen wollen oder nicht. Einziger Ausnahmefall: Es existiert bereits ein gesetzlicher Vormund; in diesem Fall kann ebenso der die Entscheidung über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Potsdam treffen. Mediziner hingegen sind gewiss nicht berechtigt, die Entscheidung für beziehungsweise gegen ein Pflegeheim zu treffen. Grundsätzlich wird die ambulante plus häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt als auch den Pflegekassen der Unterkunft in einem Pflegeheim vorgezogen.

Welche verschiedenen Pflegeformen existieren in einem Pflegeheim in Potsdam?

Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Potsdam entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.

Vollstationäre Pflege
Jene auch als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform inkludiert die permanente Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege kann bis zu 56 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden und ist im Besonderen dann angebracht, wenn die Angehörigen in den Urlaub fahren oder man nach einer Operation eine besondere Pflege brauchen.

Verhinderungspflege
Auch die Verhinderungspflege wird mit Freude als Folge benutzt, falls betreuende Familienangehörige einmal in einen Urlaub fahren möchten. Diese Pflege kann bis zu 42 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden.

Tagespflege
Im Rahmen der Tagespflege werden die Patienten am Morgen von zu Hause abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung der Wahl betreut und am Abend wieder nach Hause gebracht.

Was ist vor dem Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Potsdam zu beachten?

Steht der Umzug in ein Pflegeheim in Potsdam an, müssen die Senioren bzw. ihre Angehörige manche Dinge beachten. Mindestens 3 Monate vor dem Umzug muss der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Nun muss man sich bedenken, welche personenbezogenen Dinge beziehungsweise Mobiliar mit in das Pflegeheim sollen. Bei der überwiegenden Zahl der Pflegeheimen ist es reibungslos möglich, seine personenbezogenen Möbelstücke mitzubringen, damit man sich möglichst schnell heimisch fühlt. Auch sollte man nicht vergessen, Strom, Gas wie auch Telefon rechtzeitig abzumelden. Für die Briefe mag ein sogenannter Nachsendeauftrag bereitgestellt werden. Im Pflegeheim Potsdam selbst werden neue Bewohner in der Regel ziemlich sanftmütig mitsamt einem Strauß sowie einer fürsorglichen Begrüßung aufgenommen. Ebenso wertvolle Rituale der jeweiligen Heimbewohner merken sich die Angestellten meist recht rasch. Sollte doch einmal Antrieb zu einer Klage bestehen, mag man sich bedenkenlos an die Heimleitung wenden.