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Pflegeformen

Pflegeformen und Leistungen in der Übersicht

pflegeformen

Im Alter ist es für die Menschen besonders wichtig, eine individuelle und zuverlässige Pflege zu erhalten. Abhängig vom Gesundheitszustand des Menschen und der finanziellen Situation wird bei Bedarf eine geeignete Pflegeform ausgewählt. Diese soll vor allem die Angehörigen entlasten und den Betroffenen unterstützen. Je nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit und dem Wohlbefinden des Patienten wird die Pflegeform gewählt. Die verschiedenen Möglichkeiten, unabhängig ob in den eigenen Räumlichkeiten, oder in einer Pflegeeinrichtung, ermöglichen eine Betreuung für Menschen in allen Lebenslagen und jedes Gesundheitszustandes. Die Entwicklung der einzelnen Pflegeformen war in den letzten Jahren rasant und die große Auswahl erleichtert das Finden der geeigneten Form.

Kurzzeitpflege

Viele Patienten sind nur auf eine Kurzzeitpflege angewiesen. Diese wird in den meisten Fällen nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Krisensituation beansprucht. Die Betreuung erfolgt in einer stationären Einrichtung und kann zwischen einer bis zu vier Wochen beansprucht werden. Die Kurzzeitpflege umfasst die Grundpflege, medizinische Behandlungspflege und eine soziale Betreuung.

Verhinderungspflege

Bei der Verhinderungspflege nimmt sich die angehörige Person, die einen Menschen pflegt, eine Auszeit von der pflegedienstlichen Arbeit. Ein anderer Pfleger übernimmt die Betreuung des Patienten in dieser Zeit. Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und es steht ein Betrag von 1.500 Euro zur Bezahlung der Aushilfsbetreuung zu. Die Kurzzeitpflege können nicht nur private Personen, sondern auch ein ambulanter Pflegedienst ausüben. Der Anspruch auf eine Verhinderungspflege besteht ab einer Betreuung von sechs Monaten.

Ersatzpflege

Ist in einer häuslichen Pflege das ehrenamtliche Pflegepersonal durch Krankheit oder Urlaub verhindert, besteht die Möglichkeit für bis zu 28 Tage pro Jahr eine Vertretung einzustellen. Das ist allerdings nur dann durchführbar, wenn die bekannte Pflegeperson den Pflegebedürftigen schon mindestens sechs Monate zu Hause betreut hat. Weitere Informationen finden Sie unter der Beitragsseite Ersatzpflege.

Häusliche Pflege

Wird ein pflegebedürftiger Mensch nicht in einer teil- oder vollstationären Einrichtung, sondern in der eigenen häuslichen Umgebung gepflegt, wird von häuslicher Fürsorge gesprochen. Gepflegt wird zu Hause von einem Familienangehörigen oder einer professionellen Pflegekraft. Eine mindestens sechsmonatige Pflegebedürftigkeit muss vorliegen, um die Leistung der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können. Unterstützt wird der Mensch bei alltäglichen Dingen, wie Körperpflege. Der Bedarf richtet sich nach der zugeteilten Pflegestufe.

Stationäre/ambulante Pflege

Wird eine Unterstützung bei leichten alltäglichen Dingen des Lebens benötigt, entscheiden sich die Menschen oft für eine stationäre Pflegeeinrichtung und ziehen in ein Altenheim. Das medizinische Pflegepersonal gewährleistet rund um die Uhr eine medizinische Betreuung. Sollte der Betreuungsbedarf höher sein, wird ein Pflegeheim bevorzugt.
Bei der Entscheidung, eine ambulante Pflegeform zu wählen, ist der Betroffenen nach wie vor zu Hause untergebracht. Das Pflegepersonal kommt stundenweise, und je nach Bedarf, für die Versorgung nach Hause. Weitere Informationen finden Sie unter ambulante Pflege und stationäre Pflege.

Palliativpflege

Die Palliativpflege ist die pflegerische Versorgung eines Patienten, der schwer erkrankt ist und auf dem letzten Weg eine spezialisierte Pflege benötigt. Bei dieser Pflegeform erhalten auch die Angehörigen viel Aufmerksamkeit, und es wird ihnen der Umgang mit dem Tod erleichtert. Die Wünsche des Patienten stehen besonders im Vordergrund und es wird Sicherheit und Geborgenheit vermittelt. Der Patient soll sich wohlfühlen und die bestmögliche Betreuung erhalten. Die palliativmedizinische Behandlung ist ebenfalls ein großer Bereich in der Palliativpflege.
Ist es nicht möglich, den Patienten zu weiter zu betreuen, erfolgt eine Verlegung in ein Hospiz.

24-Stunden-Pflege

Bei der 24-Stunden-Pflege wird der pflegebedürftige Mensch rund um die Uhr umfangreich im häuslichen Bereich versorgt. Die Pflegekraft unterstützt die Person beim Führen des Haushaltes und begleitet sie im Alltag. Die Qualifikation der Pflegekräfte variiert und auch Personen ohne Pflegeausbildung üben diese Tätigkeit aus. Bei dieser Pflegeart umgeht der Bedürftige einem Aufenthalt in einem Altersheim und kann in der gewohnten Umgebung bleiben.

Tages- / Nachtpflege

Die Tagespflege ist eine Einrichtung, wo pflegebedürftige Menschen tagsüber betreut werden können. Zum Großteil wird dieses Angebot von Demenzerkrankten genutzt, um Angehörige zu entlasten. Die Menschen können neben einem vielfältigen Tagesprogramm auch gemeinsam essen. Das Pflegepersonal kümmert sich um die Grund- und eventuelle Behandlungspflege.
Im Gegensatz dazu werden bei der Nachtpflege die Personen nachts betreut. Die Nachtpflege ist häufig an eine stationäre Einrichtung angeschlossen und eine im Pflegebereich versierte Nachtwache ist anwesend. Die Betreuung erfolgt zwischen 18 und 7 Uhr täglich und ein Aufenthalt in einem Pflegeheim wird hinausgezögert. Weitere Informationen bekommen Sie unter der Beitragsseite Tagespflege & Nachtpflege.

Konzept nach Bobath

Hat der pflegebedürftige Mensch eine Schädigung des Gehirns oder des Rückenmarks erlitten, wird zusätzlich eine rehabilitative Therapie eingeleitet. Die pflegerischen Handlungen werden individuell auf die Bedürfnisse angepasst und eigenen sich vor allem für Patienten mit einer Halbseitenlähmung. Dem Patienten werden eine Wiedereingliederung in den Alltag und eine hohe Lebensqualität ermöglicht. Verlorene Körperfunktionen versucht man wieder herzustellen und Folgeschäden zu vermeiden. Diese Art der Pflegeform wird auch Pflegeform oder Bobath Konzept genannt.

Aktivierende Pflege

Bei der aktivierenden Pflege werden noch vorhandene Fähigkeiten der Personen bei der Durchführung der Pflegemaßnahmen mit einbezogen. Es wird verhindert, dass Fähigkeiten verlernt werden. Der Patient soll sich weiterhin selber helfen können. Geistige und körperliche Fähigkeiten sollen vor dem Abnehmen bewahrt werden. Eine ausgebildete Pflegekraft unterstützt den Patienten und leitet ihn bei der Durchführung in die richtige Richtung.

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