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Pflegestufe 2

Die Pflegestufe 2

Unter den drei Pflegestufen ist die Pflegestufe 2 die mittlere. Sie wird durch den medizinischen Dienst gewährt, wenn es sich bei dem entsprechenden Pflegefall um einen handelt, bei dem eine so genannte Schwerpflegebedürftigkeit vorliegt. Diese Schwerpflegebedürftigkeit bei der Pflegestufe 2 umfasst mindestens drei Stunden Pflege im Tag, wenn Sie vom Durchschnitt ausgehen. Davon müssen mindestens zwei Stunden am Tag auf die Grundpflege entfallen.

Leistungen der Pflegestufe 2

Unter die Grundpflege fallen alle Pflegetätigkeiten, die sich auf die Körperpflege, die Ernährung und die Mobilität beziehen. Diese Pflegetätigkeiten müssen mindestens drei Mal am Tag übernommen werden, damit ein Pflegefall unter den Pflegestufen die Stufe 2 bekommt. Zur Grundpflege können viele Tätigkeiten gehören, zum Beispiel Füttern, Waschen, Baden, Haare kämmen, die Pflege des Zahnersatzes, die Zubereitung und das Servieren der Mahlzeiten, der Ganz zur Toilette, das Wechseln von Windeln und mehr. Es ist bei der häuslichen Pflege für die Pflegende Person immer gut, ein Pflegeprotokoll zu führen, um nichts zu vergessen. Es werden allerdings nicht alle Tätigkeiten, die mit der Pflege zusammenhängen können, auch von der Pflegekasse übernommen. Spazierfahrten im Rollstuhl oder Spiele spielen und derartige Dinge gehören leider nicht zur Pflege dazu, auch wenn die meisten Menschen diese Aufgaben gern bei der häuslichen Pflege mit übernehmen. Weiterhin werden allerdings bei der Pflegestufe 2 auch alle Tätigkeiten im Haushalt des Pflegefalls übernommen, wozu Einkäufe, das Reinigen der Wohnung, das Waschen der Wäsche, der Abwasch und mehr gehören können.

 

 

Kosten der Pflegestufe 2

Bei allen Pflegestufen werden die Kosten der Pflege normalerweise von der für den Pflegefall zuständigen Krankenkasse übernommen, bei der er versichert ist. Es besteht hier ein Unterschied zwischen den Pflegestufen, aber auch zwischen der Wahl der Pflege. Häusliche Pflege wird anders bezahlt als die stationäre Pflege, wofür mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Es werden Unterschiede in der Bezahlung zwischen der reinen häuslichen Pflege durch Angehörige, der so genannten Sachleistung häusliche Pflege (wenn eine professionelle ausgebildete Pflegekraft ins Haus kommt, um zu helfen), der teilstationären Kurzzeitpflege und der vollstationären Pflege gemacht.Bei der Pflegestufe 2 erhalten Angehörige zur Zeit (Stand August 2015) 458€, für die Kurzzeitpflege sowie die Sachleistung häusliche Pflege bezahlen die Krankenkassen 1.144€ und für die vollstationäre Pflege 1.330€ im Monat. Weiterhin kann in dieser Stufe wie bei allen anderen Pflegestufen auch bei Ausfall der Pflegeperson die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden und wird ebenfalls von den Krankenkassen bezahlt. Wenn zusätzlich Demenz vorliegt, wird für die Stufe 2 noch mehr bezahlt, und zwar für Sachleistungen dann 1.298€ und bei der Pflege zu Hause durch Angehörige 545€.

Weitere Kostenübernahmen in der Pflegestufe 2

Des weiteren gibt es seit 2013 die Förderung von selbst organisierten ambulanten Wohngruppen. Welche Leistungen in diesem Fall erbracht werden können, darüber geben alle Krankenkassen Auskunft.
Weitere Kosten, die bei allen Pflegestufen übernommen werden können, sind auf Antrag für die barrierefreie Umgestaltung der Wohnung zu erhalten. Auch über diese Möglichkeiten und alle Hilfsmittel, die die Krankenkasse zur Erleichterung der Pflege übernimmt, bekommen Sie von dort oder auch vom Hausarzt des Pflegefalls Auskunft. Wichtig ist dabei, sich immer vorher über die Kostenübernahme zu informieren. Nicht alles, was als Hilfsmittel oder zur Umgestaltung der Wohnung angeboten wird, wird auch von den Krankenkassen bezahlt und ist auch seriös. Sie sollten deshalb immer zuerst den Arzt oder die Krankenkasse fragen, bevor sie etwas bestellen, das möglicherweise später nicht bezahlt wird.

Ein Link zur weiteren Information:
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegebeduerftigkeit/pflegestufen.html

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