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Die neue Pflegereform 2015

Übersicht der Pflegereform 2015

Dass die Pflege in Deutschland Reformationsbedarf hat, weiß die Politik. Im Koalitionsvertrag sind einige Punkte zur Pflegethematik vereinbart, die es umzusetzen gilt.pflegereform-2015

Grundsätzliche Veränderungen

1.Vorgesehen ist eine Neudefinition der Begrifflichkeit der Pflegebedürftigkeit. Professionelle Pflege muss trotz steigender Kosten bezahlbar bleiben. Die Überarbeitung der Begriffsdefinition hat zum Ziel, Menschen, die vorher nicht in Pflegestufen einteilbar waren, aber unbedingt Hilfe brauchen, in Zukunft auch Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu gewähren.
2. Parallel dazu erfolgt eine Überarbeitung der Art und Weise der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Hier gilt es, die Möglichkeit zu schaffen, den Bedarf der Pflegebedürftigen individuell besser einschätzen zu können.
3. Die Pflegeversicherung finanziert sich durch Steuern. Zum 01.01.2015 fand eine Erhöhung des Beitragssatzes statt. Im Rahmen der Pflegereform soll der Beitrag insgesamt um maximal 0,5 Prozent steigen.Darüber hinaus ist im Rahmen der Pflegereform vorgesehen, die ambulanten und stationären Leistungen der Pflegeversicherung anzugleichen. Damit soll vor allem dem Grundsatz, dass ambulante Pflege vor stationärer Pflege steht, Rechnung getragen werden.

Ausbau der Betreuungsleistungen

Bis der neu definierte Begriff der Pflegebedürftigkeit umgesetzt ist, findet ein Ausbau der bestehenden Betreuungsleistungen statt. Das heißt konkret: Betreuungsleistungen, die derzeit nur an pflegebedürftige mit einer eingeschränkten Kompetenz im Alltag gehen, werden jetzt allen Personen, die pflegebedürftig sind, gewährt. Damit haben Versicherte, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, einen Rechtsanspruch auf die zusätzlichen Betreuungsleistungen.

Im Rahmen der Pflegereform ist zudem vorgesehen, ein zusätzliches Budget einzurichten. Mit diesem Budget sollen sich Formen der Betreuung wie Kurzzeitpflege, Tagespflege und Nachtpflege besser aufeinander abstimmen und flexibler nutzen lassen.

Schwerpunkt bundesweite Pflegeausbildung

Im Rahmen der Pflegereform ist geplant, eine bundesweite Pflegeausbildung einzuführen. Diese soll es Pflegepersonal und Pflegekräften den Wechsel innerhalb der Pflegeberufe erleichtern und somit den Arbeitsmarkt flexibler gestalten. Die Pflegeausbildung, sowie der Wechsel/Umschulungen zwischen den Pflegeberufen sollen grundsätzlich kostenfrei sein.

Pflegereform 2015 – die neuen Leistungen auf einen Blick

4. Das Pflegestärkungsgesetz 1 ist ein Beschluss der Bundesregierung. Die Pflegelandschaft in Deutschland wird sich deutlich ändern. In Zukunft soll es die Möglichkeit geben, dass maximal 50% der Sachleistungen einer Pflegestufe von Dienstleistern ohne Qualitätsprüfung erbracht werden kann. Das kann zu einem Verlust von Qualität in der Pflege führen und negative Auswirkungen für die ambulante Pflege haben, verringert jedoch die Kosten.

5. Zukünftig haben pflegebedürftige Personen die Möglichkeit, Leistungen der Tages- und Nachtpflege zusätzlich in Anspruch zu nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf die Ansprüche erfolgt.
Allen Pflegebedürftigen wird eine zusätzliche Betreuungsleistung in Höhe von monatlich 104 Euro gewährt, mit der sie hauswirtschaftliche Leistungen finanzieren können.

6. Die Pflegesachleistungen 2015 erhöhten sich wie folgt: In der Pflegestufe 0 gibt es ab 2015 monatlich 231€. Das sind 6€ mehr als zuvor. In der Pflegestufe 1 erhöht sich die Leistung um 18€ auf 468€ monatlich. Für Personen in Pflegestufe 2 gibt es statt 1100€ nun 1144€ und in der Pflegestufe 3 beträgt die Erhöhung 62€ im Monat. Die Leistung beträgt jetzt 1612€. Für Härtefälle in der Pflegestufe 3 ist die Leistung um 77€ auf 1995€ im Monat gestiegen.

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