Die Pflegekasse – eine sinnvolle Behörde
Auch wenn in jungen Jahren niemand daran denken will, jeder Mensch kann früher oder später einmal in die Pflegebedürftigkeit rutschen. Ein folgenschwerer Unfall, schwerwiegende Erkrankung ohne Aussicht auf Heilung oder auch typische Erscheinungen des Alters können jederzeit dafür sorgen, dass dauerhafte Hilfe notwendig wird. Und schon stellt sich die Frage, wie die benötigte Hilfe organisiert werden kann und wer das Ganze bezahlen soll. Schnell wird hier der Ruf nach der Pflegekasse laut, auch wenn nur wenige wirklich wissen, was genau diese eigentlich macht.
Die Pflegekasse wird unter die Lupe genommen
Wer sich mit der Pflegekasse auseinandersetzen muss, sollte natürlich zunächst einmal wissen, worum es sich hierbei genau handelt. Im Grunde genommen sind die Pflegekassen eine eigene Behörde, die zwar über die jeweiligen Krankenkassen erreicht werden können, diesen aber nicht angehören. Jede Pflegekasse ist in der sogenannten Selbstverwaltung organisiert und gilt als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Trotzdem ist es in der Praxis häufig so, dass Mitarbeiter der entsprechenden Krankenkassen oftmals auch die Aufgaben der Pflegekassen übernehmen. Wer also Hilfe dieser Art benötigt beziehungsweise Informationsmaterial anfordern möchte, findet in seiner Krankenkasse den zuständigen Ansprechpartner. Doch wie genau soll vorgegangen werden, wenn ein Antrag gestellt werden soll oder Informationen gewünscht werden?
Antrag stellen – die ersten Schritte
Natürlich muss in allen Belangen zunächst einmal Kontakt mit der zuständigen Pflegekasse aufgenommen werden. Dies gilt sowohl für das Einholen von Informationen als auch für Anträge und dergleichen. Wer sich informieren möchte, muss dazu meist nur bei seiner Krankenkasse anrufen. Diese senden bei Bedarf jederzeit Informationsmaterial zu und geben auch telefonisch gerne Auskunft. Auch Anträge werden natürlich über die Krankenkasse gestellt.
Wer beispielsweise eine Pflegestufe für sich selbst oder einen Angehörigen beantragen will, macht dies über ein formloses Anschreiben. Antragssteller muss dabei immer die Person sein, die eine Pflegestufe benötigt. Was das Schreiben selbst angeht, so muss dieses im Grunde genommen lediglich aussagen, dass eine Pflegestufe beantragt wird. Wichtig für die Briefanschrift ist zudem der Zusatz „Pflegekasse“ unterhalb der Krankenkasse. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass das Anschreiben gleich an die richtige Stelle weitergeleitet wird. In der Regel dauert es dann nur wenige Tage, bis die verschiedenen Pflegekassen sich schriftlich melden und den formellen Antrag zusenden. Dieser muss ausgefüllt und unterschrieben wieder zurückgeschickt werden. Je nachdem, was beantragt wird, kann es in der Folge nun dazu kommen, dass sich der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ankündigt. Dieser soll feststellen, inwieweit wirklich eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und welche Leistungen erbracht werden können. Doch hier kommt schon die nächste Frage auf. Welche Leistungen bieten die Pflegekassen eigentlich?
Vielseitige Leistungen maßgeschneidert zusammengestellt
Wer sich mit der Pflegeversicherung auseinandersetzen muss, steht schnell vor der Frage, welche Leistungen überhaupt beantragt werden können, und was für Möglichkeiten der Hilfe es gibt. Die Grundlage für alle Leistungen stellen dabei die sogenannten Pflegestufen dar, die den Grad der Hilfebedürftigkeit definieren. Am einfachsten lassen sich die Leistungen der Pflegekasse jedoch anhand einer kurzen Aufstellung verdeutlichen:
- Pflegegeld
Hierbei handelt es sich um eine rein finanzielle Zuwendung, die immer dann gewährt wird, wenn die Pflege von Angehörigen oder anderweitig selbst organisierten Personen übernommen wird. - Pflegesachleistungen
In diesem Fall erhält der Pflegebedürftige keine finanzielle Zuwendung, sondern eine Sachleistung durch eine ambulante Pflegeeinrichtung. Dabei muss es sich jedoch um eine Pflegeeinrichtung handeln, die einen sogenannten Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen abgeschlossen hat. - Kombinationsleistungen
Hinter diesem Begriff verbergen sich sowohl finanzielle Leistungen als auch Pflegesachleistungen. Der Hilfebedürftige wird also nicht nur durch eine ambulante Pflegeeinrichtung betreut, sondern erhält zusätzlich auch noch anteiliges Pflegegeld. - Teilstationäre Pflege
Sollte die häusliche Pflege nicht ausreichend gesichert oder ungenügend sein, zahlen die Pflegekassen auch eine teilstationäre Pflege. In diesem Fall kann aber auch Pflegegeld bezahlt beziehungsweise anderweitige Pflegesachleistungen erbracht werden. Das Eine schließt das Andere sozusagen nicht aus. - Vollstationäre Pflege
Ist es überhaupt nicht möglich, die Pflege in den eigenen vier Wänden oder unter Zuhilfenahme der teilstationären Pflege zu erledigen, fällt die Entscheidung auf die vollstationäre Pflege. Die Versorgung des Pflegebedürftigen wird also komplett in einer Pflegeeinrichtung gehandhabt.
Zusätzliche Leistungen
Neben den aufgelisteten Leistungen gibt es auch noch weitere Möglichkeiten der Hilfe durch die Pflegekassen. Zu nennen wären hier zusätzliche Pflegegeldleistungen, die Verhinderungspflege, die Kurzzeitpflege und Pflegehilfsmittel sowie technische Hilfen. Außerdem gibt es auch die sogenannten Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson. Umfassende Auskunft zu all diesen Optionen bietet selbstverständlich die zuständigen Pflegekassen, die jederzeit beratend zur Seite stehen. Einfach anrufen und informieren.