Kosten- & Leistungsvergleich der Pflegedienste

Professionelle Pflegedienste bieten ihren Patienten sogenannte Leistungspakete oder auch Module an, welche einerseits mit den Pflegekassen vertraglich festgelegt und einheitlich definiert sind und andererseits eine Hilfestellung für den Patienten im Rahmen der Ernährung, der Körperpflege, der Mobilität sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung und Hygiene darstellen.
Eine einheitliche Definition bedeutet für den Kunden in diesem Fall, dass nicht nur die einzelnen Leistungsinhalte der Module festgesetzt sind, sondern ebenso die jeweiligen Entgelte für die Erbringung der Leistung im Rahmen der Pflegeversicherung.
Grundlegend sei zu erwähnen, dass die Pflegeversicherung einen ambulanten Pflegedienst sowie die erbrachten Leistungen, also die Pflegesachleistungen, finanziert, insofern die maximalen Kosten der Pflegestufen nicht überschritten werden. Der Pflegebedürftige kann sich selbst für einen Pflegedienst seiner Wahl entscheiden, einzige Voraussetzung hierfür ist, dass ein Versorgungsvertrag nach den §§71ff. SGB XI abgeschlossen wurde. Auch hier lohnt sich ein Kostenvergleich. Zwar sind die Leistungen, wie erwähnt, gedeckelt allerdings sollten vorher alle Informationen über eventuell berechnete zusätzliche Kosten des Pflegedienstes, welche nicht von der Pflegeversicherung getragen werden,eingeholt werden.
Konnte der passende Pflegedienst gefunden werden, sollte eine genaue Vereinbarung darüber stattfinden, welche Module erbracht werden sollen. Die Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung gliedern sich auf in 18 Module, welche wiederum unterschiedliche Leistungsinhalte umfassen.

Die 18 Module werden vorgestellt:

Module der Körperpflege und Mobilität

Die Module 1 bis 5 stehen dabei für die Körperpflege des Patienten. Modul 1, die Große Toilette, umfasst dabei das An- und Auskleiden, die Hautpflege, das Kämmen, das Rasieren, die Mund- und Zahnpflege, das Waschen im Bett beziehungsweise Baden oder Duschen, den Transfer aus dem Bett und in das Bett zurück sowie das Richten der Betten. Die Kleine Toilette, das Modul 2, inkludiert vergleichsweise zur Großen Toilette nur eine Teilwäsche und beinhaltet nicht das Kämmen und Rasieren. Modul 3 umfasst die Leistungsinhalte des Transfers in das Bett und aus dem Bett heraus sowie das An- und Auskleiden und das Richten der Betten. Die Module 4 und 5 beinhalten Hilfen bei Ausscheidungen. Während Modul 4 neben dem Auskleiden, der Hilfe beim Gang zur Toilette und der Pflege bei der Katheter-Versorgung auch die Hilfe bei der Blasen- und Darmentleerung sowie das Teilwaschen beinhaltet, stellt Modul 5 eine einfache Hilfe in diesem Bereich dar, welche zum Beispiel keine Stoma- und keine Urinal-Versorgung beinhaltet. Zu den Bereichen der Mobilität zählen die Leistungspakete 6,7 und 11. Wobei das Modul 6 das Spezielle Lagern zur Dekubitusprophylaxe, das Modul 7 die Mobilisation in Form von Vorbeugungen von Gelenkversteifung und Lungenentzündungen und das Modul 11 Hilfestellungen beim Verlassen der Wohnung, also das Ankleiden, Treppensteigen und die Begleitung zu Ärzten und Behörden beinhalten.

Module der Nahrungsaufnahme

Die Leistungspakete für die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme umfassen die Module 8,9,10,12,13 und 14. Die Ersteren beinhalten die einfache sowie die umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Inkludiert sind dabei das mundgerechte Portionieren, Zubereitung von Getränken, Geben von Essen und Trinken, Mundpflege sowie Teilwäsche. Modul 10 behandelt die Verabreichung von Sonden-Nahrung inklusive Vorrichten, Überprüfen, Verabreichen, Spülen und Reinigen. Die Zubereitung einer einfachen beziehungsweise warmen Mahlzeit ist in Verbindung mit dem Anrichten, dem Kochen und dem Spülen in den Leistungspaketen 12 beziehungsweise 14 geregelt. Essen auf Rädern, also zentral zubereitetes und angeliefertes Essen, wird über das Modul 13 abgerechnet.

Module der hauswirtschaftlichen Versorung und zusätzliche Leistungen

Die Leistungspaketmodule 15 bis 18 inkludieren Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung, wie die Erledigung des Einkaufs sowie im Modul 17 das Beziehen der Betten und im Modul 18 das Beheizen der Wohnung. Das Leistungspaket 16 umfasst sämtliche Reinigungsarbeiten, wie das Putzen, Müllentsorgen, Staubwischen und die Pflege der Wäsche. Neben den Leistungen der Grundpflege bietet ein professioneller Pflegedienst ebenso weitere zusätzliche Leistungen an, welche allerdings nicht von den Pflegekassen getragen, sondern selbst finanziert werden müssen. Je nach Pflegedienst können diese Leistungen eine Rufbereitschaft, Besuchsdienst, Kontrollbesuche, besondere Körperpflegen, wie Schminken oder das Frisieren der Haare, die Haustierversorgung, Spaziergänge, verschiedene Spiele sowie Handarbeiten inkludieren. Einige Leistungen davon sind seit dem Jahr 2015 über die Zusätzlichen Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI für Pflegeversicherte, welche eine Pflegestufe haben, abrechenbar beziehungsweise erstattungsfähig.