Pflegebedürftigkeit im Alltag

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Viele Menschen betrachten die grundlegenden Verrichtungen, die sie leisten, um ihren Alltag erfolgreich abschließen zu können, als Selbstverständlichkeiten. Der gesunde Berufstätige vergisst oft, wie mühsam er Aktivitäten zur Körperpflege, zur Essensbeschaffung und Nahrungsaufnahme oder zur Aufrechterhaltung eines funktionierenden Haushaltes im Verlaufe von Kindheit und Jugend erst erlernen musste.Und doch kann die Befähigung, all dies zu bewältigen, manchmal schneller verloren gehen als dem Betroffenen lieb ist.
Dies hat mitunter verschiedene Gründe. Veränderungen der körperlichen und geistigen Fitness durch Alterungsprozesse sind nur ein Beispiel hierfür, wobei gerade dieser Aspekt in unserer Wohlstandsgesellschaft statistisch am häufigsten auftritt.
Doch auch Unfälle, Herzinfarkte oder sich zunehmend verschlimmernde Erkrankungen, die körperlicher oder geistiger Natur sein können, führen nicht selten schon in jüngeren Jahren in die Pflegebedürftigkeit.

Pflege heißt jedoch, auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein. Und dies ist stets mit Kosten verbunden, manchmal durchaus hohen Kosten, die der Betroffene oder seine Angehörigen so ohne Weiteres gar nicht aufbringen könnten.
Und da potentiell jeder Mensch durch ungünstige Umstände pflegebedürftig werden kann, hat der Gesetzgeber nicht nur die so genannte Pflegeversicherung ins Leben gerufen, sondern sie auch in den Rang einer Pflichtversicherung erhoben.
Ab wann und in welcher Höhe diese in Kraft treten kann, hängt allerdings von einer möglichst klaren Definition der Bedürftigkeit ab.

Einstufung der Pflegebedürftigkeit

Im Grunde handelt es sich um einschränkende Phänomene, die graduell eintreten können. Altersschwäche führt häufig zu nachlassender Mobilität. Dies bedeutet, dass betroffene Personen beispielsweise gelegentliche Unterstützung bei der Verrichtung ihrer Einkäufe benötigen. Nicht selten verschlechtert sich der optische Sinn gravierend, so dass Hilfe beim Lesen der Zeitung vonnöten sein kann. Doch erst, wenn umfassende Einschränkungen eintreten, kann auch im gesetzlichen Sinne von Pflegebedürftigkeit gesprochen werden. Schließlich geht es darum, wer die Kosten für eine Hilfebedürftigkeit trägt. Die Versicherungen treten nämlich erst dann ein, wenn klar definierte Grenzen der Hilfebedürftigkeit überschritten wurden.

Vor dem Gesetz gelten also solche Personen als bedürftig, die umfassende Aktivitäten des Alltags nicht mehr selbstständig ausführen können, die daher also nicht mehr in der Lage sind, ihr Leben aus eigener Kraft zu bewältigen. Umfassend meint, dass verschiedene definierte Bereiche des Alltags Schwierigkeiten bereiten. Betroffen sind eine eingeschränkte Mobilität, die Unfähigkeit, Abläufe der Ernährung selbstständig zu meistern, Probleme bei der eigenen Körperpflege sowie eingeschränkte Fähigkeiten, die hauswirtschaftlichen Verrichtungen alleine zu meistern.

Ab wann all diese Bedingungen für eine Pflegebedürftigkeit als erfüllt anzusehen sind, kann in vielen Fällen für die Angehörigen eine Ermessensfrage sein. Aus diesem Grunde müssen fachlich geschulte Gutachter, oft medizinisches Personal, den Grad der Hilfebedürftigkeit ermitteln. Abhängig von der Schwere der Behinderung werden die betroffenen Personen in eine von drei Pflegestufen eingeteilt. Es wird zwischen erheblicher, schwerer und schwerster Pflegebedürftigkeit unterschieden. Dabei bedeutet eine hohe Einstufung eine entsprechend höhere Bedürftigkeit. Allgemein gilt, dass die entsprechenden Pflegedienstleistungen sowohl in häuslicher Umgebung als auch in speziellen Pflegeeinrichtungen stattfinden können.

Pflegeheime eignen sich besonders gut für die Versorgung solcher Personen, die über eine hohe Pflegestufe verfügen.
Menschen können grundsätzlich bereits von Geburt an auf solche regelmäßige und zeitintensive Pflege angewiesen sein, etwa aufgrund angeborener geistiger oder körperlicher Defekte. Vollzeitpflege wird in solchen Fällen zum Beispiel in Form von Behinderten-Pflegeheimen gewährleistet. Besonders zahlreich sind jedoch die Pflegeheime, in denen Senioren die erforderlichen Hilfestellungen erfahren.

Zahlen und Fakten

So gab es gemäß den Angaben des Bundesamtes für Statistik beispielsweise im Jahre 2007 etwa 11000 Pflegeheime für Senioren, in denen insgesamt ungefähr 766000 Plätze zur vollstationären Pflege bereitgestellt wurden.
Auch im Jahre 2011 war eine überwiegende Anzahl hilfebedürftiger Menschen älter als 60 Jahre. Insbesondere im Segment der älteren Menschen ab 60 wird bis 2030 eine merkliche Zunahme der Pflegebedürftigen erwartet. Zu begründen ist dies mit der stetig sich verlängernden Lebenserwartung, die in Deutschland durch den Wohlstand, aber auch die besser werdenden medizinischen Möglichkeiten begründet wird.

Im Jahre 2011 unterschied sich die Pflegequote der Altersklassen ab 75 und ab 90 Jahren noch erheblich. So lag die Quote bei Ersteren bei etwa 10, bei Letzteren hingegen bei ungefähr 60 Prozent. In Zukunft werden sich diese Zahlen jedoch aus genannten Gründen einander annähern.

Gemäß dem SGB XI waren 2011 rund 2,5 Millionen Menschen insgesamt pflegebedürftig. Dreißig Prozent davon benötigten vollstationäre Pflegeleistungen. Einhergehend mit technologischen Fortschritten, die beispielsweise auch körperbehinderten Menschen Mobilität ermöglichen, aber auch mit medizinischen Verbesserungen ist davon auszugehen, dass sich diese Zahlen in den kommenden Jahrzehnten verändern werden. Zumindest ist eine Verlagerung in Richtung der immer älter werdenden Bürger zu erwarten.

Einhergehend mit der Erhöhung der Zahl Pflegebedürftiger aufgrund höherer Lebenserwartungen wird in den kommenden Jahrzehnten auch ein Mangel an Pflegekräften befürchtet. So vermeldet das Statistische Bundesamt, dass bereits 2011 etwa 952 000 Personen alleine in der Altenpflege unter Vertrag standen. Diese Zahl, so die Prognosen, muss sich in den kommenden Jahren merklich erhöhen.