Der richtige Zeitpunkt für die Kurzzeitpflege

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Wenn es darum geht, Angehörige pflegen zu müssen, kann man von einem hohen Arbeits- und Zeitaufwand ausgehen. Oft muss man rund um die Uhr viel leisten, damit ein Mensch seinem gewohnten Alltag nachgehen kann, den er alleine nicht mehr bewältigen könnte. Allerdings gibt es auch Phasen, in denen man als Angehöriger nicht vor Ort ist und keine Personen in der Familie hat, auf die man zurückgreifen könnte. In so einem Fall ist die Kurzzeitpflege eine große Hilfe.

Wissenswertes über die Kurzzeitpflege

Werden Personen in eine Pflegestufe klassifiziert, so haben sie die Möglichkeit, für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen vollstationär in einer geeigneten Pflegeeinrichtung Betreuung in Anspruch zu nehmen. Dies sollte natürlich nur dann in Anspruch genommen werden, wenn man selbst oder andere Familienmitglieder verhindert ist oder nicht genügend Zeit hat. Die Ursachen, eine stationäre Kurzzeitpflege nutzen zu müssen, können hier variieren.
Ein Beispiel ist, wenn der pflegende Angehörige selbst einmal krank ist oder verreisen möchte. Man sollte sich übrigens nicht scheuen, diese Möglichkeit auch wirklich zu nutzen, denn wer häufig Tag und Nacht im Einsatz ist, braucht auch selbst einmal eine Verschnaufpause – dann kann eine Pflegeeinrichtung die Arbeit übernehmen. Nachdem man wieder zurück im Alltag ist, kann man sich dann wieder selbst um die pflegebedürftige Person kümmern.

Die Gründe, eine Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen, sind somit sehr vielfältig. Dazu zählen zum Beispiel Situationen, in denen eine Person nach einem Aufenthalt im Krankenhaus auf Betreuung angewiesen ist und vorübergehend Pflege braucht, aber zu Hause niemand diese Hilfe übernehmen kann. Manchmal ist fachliches Pflegepersonal sogar zwingend erforderlich, wenn sich der Gesundheitszustand der zu pflegenden Person erheblich verschlechtert oder Angehörige mit der Betreuung psychisch oder körperlich überfordert sind.

Auch als Überbrückung ist die Kurzzeitpflege eine sinnvolle Lösung: Ist beispielsweise ein langer Aufenthalt in einem Pflegeheim geplant, aber noch kein Platz vorhanden, dann ist sie oft unumgänglich. Selbiges gilt, wenn das Zuhause zunächst umgebaut werden muss, damit eine Pflege in den eigenen vier Wänden überhaupt erst möglich ist.

Die Leistungen der Kurzzeitpflege im Überblick

In einer stationären Pflegeeinrichtung gibt es verschiedene Leistungen, die in Anspruch genommen werden können.
Dazu zählen zum Beispiel:

  • Unterkunft und Verpflegung mit allen täglichen Mahlzeiten entsprechend der individuellen Bedürfnisse
  • Körperpflege, Betreuung beim Duschen oder Baden, beim An- und Auskleiden, beim Toilettengang
  • Wundenkontrolle, Verbandwechsel, Gehübungen, Messen von Blutdruck oder Blutzucker sowie weitere notwendige medizinische Leistungen
  • Unterstützung bei der Teilnahme an Tätigkeiten wie Gymnastik, Spaziergängen, auch Spiele oder gemeinsame Freizeitkurse
  • Hilfe von geschultem Pflegepersonal

Grundsätzlich kann die Kurzzeitpflege für einen maximalen Zeitraum von bis zu 28 Tagen am Stück im Jahr genutzt werden, also vier Wochen lang. Wer diese Pflege in Anspruch nimmt, hat darüber hinaus auch die Möglichkeit, eine sogenannte Verhinderungspflege zu nutzen. Beide Lösungen können im selben Jahr in Anspruch genommen werden.

Die Kosten für die Kurzzeitpflege in den jeweiligen Pflegestufen

Eine große finanzielle Entlastung ist für die meisten Menschen schon einmal, dass die Pflegekasse einen beachtlichen Beitrag für die Kurzzeitpflege übernimmt, wie im weiteren Verlauf des Absatzes beim Thema Pflegestufen beschrieben. Dieser Zuschuss richtet sich vor allem an die tatsächliche Pflege. Die Kosten für die Unterbringung und die Verpflegung sowie Investitionskosten und Weiteres müssen von der pflegebedürftigen Person oder von seinen Angehörigen getragen werden. In diesem Zusammenhang zeigt sich einmal mehr, wie wichtig eine private Pflegeversicherung sein kann, denn die gesetzlichen Leistungen decken die anfallenden Kosten bei Weitem nicht und verursachen in so manchen Familien schwere finanzielle Bürden. Da jede Pflegeeinrichtung ihre eigenen Tarife festschreibt, ist es in jedem Fall zu empfehlen, vorher einen ausführlichen Vergleich aller Einrichtung durchzuführen. Beachtet werden sollte dennoch nicht nur der Preis, denn das Wichtigste ist eine gute und fachliche Betreuung – schließlich geht es um seine Lieben, die man in guten Händen wissen möchte.

Die Pflegekasse übernimmt für in Pflegestufen eingeteilte Personen wie bereits erwähnt einige Kosten mit einem festgelegten Zuschuss. So betragen die Leistungen seit 2015 für die Pflegestufe 0 (mit Demenz) sowie für die Pflegestufen 1, 2 und die Pflegestufe 3: 1.612 Euro.

Noch ein wichtiger Tipp:
Kann weder der Pflegebedürftige noch seine Familie die Kosten für die Pflege aufbringen, gibt es noch die Möglichkeit, eine (zumindest anteilige) Kostenerstattung zu beantragen. Hierfür muss das örtliche Sozialamt so frühzeitig wie möglich kontaktiert werden.