Wenn Pflegehilfsmittel nicht mehr ausreichen

Zur Erleichterung der häuslichen Pflege, zur Linderung der Beschwerden von Pflegebedürftigen und zur Förderung einer selbstständigen Lebensführung im eigenen Wohnraum übernimmt die Pflegekasse, bereits schon ab der Pflegestufe 0 mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die vollen oder anteiligen Kosten für Pflegehilfsmittel und barrierefreies Wohnen. Kategorisch werden dabei die technischen Pflegehilfsmittel, wie Pflegebetten und Lagerungshilfen von den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln, wie Einlagen oder Handschuhe, unterschieden. Meist jedoch ist es nicht genug, auf Geräte und Sachmittel zurück zugreifen, wenn der Pflegebedürftige weiterhin in seinem gewohnten Umfeld wohnen bleiben möchte.

Wohnraumanpassung für ein barrierefreies Wohnen

An dieser Stelle ist es von großer Notwendigkeit die Räumlichkeiten an die Pflege anzupassen. Kleinere und Größere Umbaumaßnahmen ermöglichen dabei dem Patienten ein barrierefreies Wohnen und tragen zur Erleichterung des Alltags bei. Barrierefreies Bauen inkludiert dabei alle Wohnbereiche und ermöglicht es auch Rollstuhlfahrern und Patienten mit eingeschränkter Mobilität ohne größere Hürden alltägliche Tätigkeiten selbst verrichten zu können.

Typische Umbauten für barrierefreies Bauen sind dabei die Veränderungen in Bad und WC, sodass an Stelle der Badewanne eine verbreiterte Dusche installiert wird, welche über einen ebenerdigen Zugang barrierefrei erreicht werden kann. Ebenso ist es möglich, eine Sitzbadewanne zu installieren, welche einfacher zugänglich ist und keine Gefahr für den Pflegebedürftigen darstellt. Für Rollstuhlfahrer oder Patienten mit Rollator bieten sich außerdem die Verbreiterung von Türen im Wohnraum sowie das Beseitigen von Schwellen an, sodass diese bequem und barrierefrei passiert werden können. Für eine gesteigerte Mobilität im Hausaufgang können neben Treppenlifte auch herkömmliche Lifte den Alltag vereinfachen. Das barrierefreie Bauen umfasst außerdem das Anbringen von Rampen zur Überbrückung von Treppen und Aufgängen, sodass ein vereinfachter Zugang der Räumlichkeiten ermöglicht wird. Hier können außerdem Haltegriffe und Geländer ein sicheres Passieren und Fortbewegen unterstützen.

Kosten und Kostenträger bei Umbaumaßnahmen

Allerdings können barrierefreies Bauen und Umbaumaßnahmen für barrierefreies Wohnen teuer werden. Finanzielle Zuschüsse für barrierefreies Bauen erhält der Pflegebedürftige beziehungsweise der Behinderte durch die Pflegekassen in Form von „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“. Je Maßnahme wird dabei ein Betrag von bis zu 4.000 € gezahlt. Bezuschusste Umbaumaßnahmen für ein barrierefreies Wohnen umfassen, neben den bereits genannten, rutschhemmenden Fußbodenbelag in Küche und Schlafraum, Türen mit pneumatischem Türantrieb, Orientierungshilfen für Sehbehinderte, Installation von Heizungen, welche nicht selbst befeuert werden müssen, Höhenanpassungen von Küchengeräten, Lichtschaltern und Briefkasten sowie die Installation eines Hausnotrufsystems. Weitere Pflegehilfsmittel, welche eine barrierefreie Wohnraumanpassung fördern, sind außerdem Toilettenhilfen, Pflegebetten, Aufrichthilfen, Rollstühle, Sitzhilfen, Geh-Wagen und Wand-Lifter.

Übersicht der Pflegehilfsmittel Produktgruppen

Soll ein Umzug in eine behindertengerechte Wohnung vermieden und das Haus barrierefrei umgebaut und verbessert werden, sodass die häusliche Pflege dadurch erst ermöglicht oder vereinfacht wird, gibt das Hilfsmittelverzeichnis des GKV Spitzenverbandes Aufschluss über die jeweiligen Produktgruppen, welche die Pflege im häuslichen Bereich vereinfachen. Nicht nur das barrierefreie Bauen allein erleichtert den Alltag des Behinderten, sondern ebenso wichtige Pflegehilfsmittel.

Die Produktgruppe 50 schließt dabei alle bezuschussten „Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege“ ein. Im Einzelnen handelt es sich dabei um Pflegebetten, welche motorisch oder manuell verstellbar sind, Pflegebettenzubehör, wie Aufrichthilfen und Bettverlängerungen, Bettzurichtungen, Pflegebetttische, Sitzhilfen sowie Schiebe-, Greifreifen- und Pflegerollstühle.

Das barrierefreie Wohnen bedarf nicht nur vielfältiger Umbaumaßnahmen, sondern auch der Ergänzung um „Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene“, welche in der Produktgruppe 51 aufgelistet sind. Dazu zählen neben Hygieneprodukten für das Bett, Waschsysteme für die Haar- und Ganzkörperwäsche sowie Duschwagen und Hygienesitze. Sodass der Patient auch nach dem barrierefreien Bauen rund um abgesichert bietet sich das „Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität“ der Produktgruppe 52 an. Hierbei wird ein Hausnotrufsystem bezuschusst, welches an eine Zentrale angeschlossen ist und im Ernstfall schnelle Hilfe für den Pflegebedürftigen anfordert. Weitere Pflegehilfsmittel umfassen die der Produktgruppen 53 und 54, welche einerseits Lagerungsrollen und andererseits die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel umfassen. Diese inkludieren neben saugenden Bettschutzeinlagen, Handschuhe, Desinfektionsmittel und Schutzschürzen.

Wer sich also dazu entschieden hat, den Alltag des Angehörigen barrierefrei zu gestalten und so zu vereinfachen, greift auf eine ganze Reihe an Pflegehilfsmitteln und auf Zuschüsse der Pflegekassen zurück, sodass die Alltagskompetenz des Behinderten im eigenen Wohnraum gefördert und aufrechterhalten werden kann.