Betreutes Wohnen

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Betreutes Wohnen ist eine von mehreren unterschiedlichen Wohnformen, die den Menschen im Alter angeboten werden. Wie das Wort sagt, werden sie beim Wohnen in ihrem Lebensalltag betreut. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn es sich um ältere oder alte Pflegebedürftige handelt. Sie sind oftmals chronisch krank und aus dieser Krankheit heraus resultiert die Notwendigkeit einer dauerhaften Unterstützung. Ein betreutes Wohnen findet einerseits in den heimischen vier Wänden, also im eigenen und gewohnt sozialen Umfeld statt; andererseits bieten aber auch Pflegeheime ein betreutes Wohnen an. Das kann wahlweise teil- oder vollstationär geschehen. Entscheidend dafür sind die Art und der Umfang einer notwendigen Betreuung. Sie wird durch die Zugehörigkeit zu einer der Pflegestufen festgestellt und definiert.

Betreutes Wohnen in einem Pflegeheim

Pflegeheime sind Gemeinschaftseinrichtungen für Pflegebedürftige. Die Unterbringung der Heimbewohner erfolgt in den meisten Fällen in einem Einzelzimmer oder Apartment. Damit wird die Intimsphäre weitgehend gewahrt und geschützt. Alle anderen Räume und Flächen inner- sowie außerhalb des Gebäudes stehen den Heimbewohnern als Gemeinschaft zur Verfügung. Die Mahlzeiten werden gemeinschaftlich eingenommen, und der Gemeinschaftsgedanke mit Unterhaltung, Abwechslung sowie Gemeinsamkeit wird ganz besonders betont. Der Aufenthalt in einem Pflegeheim ist in erster Linie deswegen mit „Regeln und Pflichten“ verbunden, weil die Heimbewohner eine Gemeinschaft bilden, die organisiert und verwaltet werden muss. Ein gutes oder auch sehr gutes Pflegeheim ist ganz allgemein an einem umfassenden pflegerischen und sozialen Angebot für die Heimbewohner zu erkennen. Die leben in einer gepflegten, hygienisch sauberen und buchstäblich gesunden Atmosphäre. Die medizinisch-pflegerische Betreuung jedes einzelnen Heimbewohners steht an oberster Stelle. Pflegeheime werden organisatorisch in Pflegeeinrichtungen für eine teil- und eine vollstationäre Pflege unterteilt. Teilstationär bedeutet in diesem Sinne den Aufenthalt entweder nur tagsüber oder nur nachts.

Kosten für betreutes Wohnen

Die Kosten für Pflegeheime orientieren sich in jedem Einzelfall an dem einzelnen Heimbewohner und dessen Pflegebedürftigkeit. Grundkosten für den Aufenthalt mit Unterkunft, Verpflegung und einer Basisversorgung fallen generell an. Abhängig von der jeweiligen Pflegestufe kostet der Heimaufenthalt monatlich zwischen 2.500 und 3.500 EUR. Das ist ein Richtwert, der sich eher erhöhen als reduzieren kann. Diejenigen Pflegeheime, die von den Pflegekassen der Krankenkassen zertifiziert, das heißt als solche anerkannt sind, erhalten für jeden Heimbewohner den auf ihn entfallenden Pflegesatz. Zahlungspflichtig ist der pflegebedürftige Heimbewohner. Der hat auch dann den Rechtsanspruch auf einen Heimpflegeplatz, wenn er ihn nicht oder nur teilweise bezahlen kann. Insofern ist jede Bezahlung des Pflegeheims eine Mischfinanzierung.

Die gesetzliche Pflegekasse zahlt ihren Anteil anhand der Pflegestufe 1, 2 oder 3. Damit sind die Pflegeheimkosten jedoch nicht gedeckt. Sofern eine private Pflegezusatzversicherung besteht, kommt deren Zahlung hinzu. Ist die Summe beider Pflegeversicherungen nicht kostendeckend, wird das laufende Einkommen des Heimbewohners hinzugenommen. Das ist in der Regel die Altersrente. Die wird bis auf ein Taschengeld im niedrigen dreistelligen Eurobetrag zur Kostendeckung verwendet. Umgekehrt entstehen dem Pflegebedürftigen durch seinen Aufenthalt im Pflegeheim nur Ausgaben für den persönlichen Bedarf; alles andere ist abgegolten. Wenn damit die Kosten für das Pflegeheim noch immer nicht gedeckt sind, wird das Einkommen der gesetzlich unterhaltspflichtigen Familienangehörigen geprüft. Hier gelten recht hohe Freigrenzen, sodass sich in den meisten Fällen keine Zahlungspflicht ergibt. Der jetzt noch verbleibende Restbetrag, den das Pflegeheim zur Kostendeckung benötigt, wird von der öffentlichen Hand, umgangssprachlich vom Staat bezahlt. Kostenträger ist das örtliche Sozialamt oder der Landkreis. Die Pflegeheime sind in jedem Falle auf der sicheren Seite, dass die Ausgaben für ihre Heimbewohner in voller Höhe bezahlt werden. Der bürokratische Aufwand dafür ist vielseitig und beträchtlich.

Leistungen von betreutem Wohnen

Pflegeheime bieten sämtliche Leistungen, die Gesetzgeber sowie Kranken-/Pflegekassen anbieten beziehungsweise erwarten. Ergänzt wird das Leistungsspektrum um vielfältige freiwillige, zusätzliche Pflegeleistungen, die von den Heimbewohnern privat in Anspruch genommen werden können und privat bezahlt werden müssen. In Pflegeheimen mit Heimbewohnern, deren Kosten teilweise vom Staat bezahlt werden, halten sich solche Zusatzangebote naturgemäß in Grenzen, weil die finanziellen Möglichkeiten der Pflegebedürftigen ohnehin recht begrenzt sind.

Betreutes Wohnen in Pflegeheimen bietet ausschließlich Vorteile für die Heimbewohner. Sogenannte Nachteile sind meistens subjektive Empfindungen oder persönliche Befindlichkeiten. Wenn die Notwendigkeit im Vordergrund steht, in einem Pflegeheim betreut zu wohnen, dann stellt sich die Frage nach Vor-/Nachteilen eher nicht. Der Heimbewohner ist gut beraten, sein betreutes Wohnen bestmöglich zu nutzen und der Gemeinschaft im Pflegeheim möglichst viel Positives abzugewinnen.