Was genau versteht man unter Palliativpflege?
Es ist ein oft gehörtes und gelesenes Wort. Doch was genau verbirgt sich dahinter? Unter dem Begriff versteht man die Pflege und, wenn nötig medikamentöse Versorgung von Personen mit schweren, unheilbaren Krankheiten ohne Aussicht auf Besserung, oder sehr alten Menschen. Dabei wird der Mensch bis zu seinem Tode begleitet. Oftmals werden als Synonyme Begriffe wie Hospizpflege, oder Schmerztherapie verwendet. Dabei kann die Versorgung sowohl zu Hause, als auch in Alten- oder Pflegeheimen, sowie in Krankenhäusern stattfinden.
Leistungen der Palliativpflege
Die Palliativpflege beinhaltet unterschiedliche Bereiche, welche das medizinisch speziell geschulte Kranken-Personal abdeckt. So ist es Aufgabe des Pflegers, die Symptome seines Patienten (darunter krankheits- oder altersbedingte Symptome, wie Schmerzen oder Atemprobleme) zu erkennen und dementsprechend zu lindern. Dabei wird nicht immer auf Medikamente zurückgegriffen, auch auf Faktoren wie die richtige Lagerung des Palliativbedürftigen, eine fachgemäße Ernährung, oder die richtige Körperpflege wird hier geachtet. Daneben besteht ein bedeutender Teil der Pflege in der psychosozialen Betreuung – sowohl von den Patienten als auch deren Angehörigen. Mit dem Wissen, bald zu sterben, tauchen bei den meisten Betroffenen Emotionen verschiedenster Art auf. Wut, Trauer, Verzweiflung oder Angst sind nur einige der möglichen Gefühlszustände. Die Aufgabe von Pflegern besteht in diesem Kontext zum Beispiel im Anbieten von Gesprächen oder, falls benötigt, zusätzlicher psychologischer Unterstützung. Auch sollte über die Hilfe bei der Tagesstrukturierung, sowie mögliche letzte Wünsche des Betroffenen Wert gelegt werden.
Wer kann Palliativpflege anfordern?
Generell gibt es gewisse Leitlinien, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um berechtigt zu sein, Palliativpflege zu erhalten. Hier gilt: der betroffene Patient ist austherapiert, die Krankheit ist nicht mehr zu stoppen oder heilen und es ist zu erwarten, dass die Krankheit bzw. der Zustand des Patienten zum Tode führen wird.
Kosten und Kostenträger
Die Kosten der Palliativpflege setzen sich zusammen aus sämtlichen ärztlichen und pflegerischen Leistungen, sowie Materialkosten, dem finanziellen und pflegerischen Aufwand für die Schmerz- und Medikamententherapie, sowie der Symptom-Kontrolle.
Die Kosten werden in der Regel vollständig übernommen – im Fall einer Pflege durch den Hausarzt oder im Krankenhaus durch die Krankenkasse. Auch für die Patienten spezieller Sterbe-Hospiz-Einrichtungen entstehen seit 2009 keine Kosten mehr. Dies gilt auch für die stationäre Pflege in Kinderhospizen. Seit 2007 hat außerdem jeder todkranke Mensch in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch, im eigenen zu Hause bis in den Tod palliativ gepflegt zu werden. In der Realität kommt es leider immer wieder zu Zwischenfällen mit den Krankenkassen, welche die Kosten für die benötigte Versorgung nicht, oder nur zum Teil aufbringen wollen.
Fest steht, dass es sich bei der Palliativpflege um eine wertvolle und wichtige Aufgabe handelt, sowohl für den kranken Menschen, als auch für seine Angehörigen. Gerne wird in diesem Kontext Cicely Saunders zitiert, mit den Worten:
„Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben,
sondern den Tagen mehr Leben zu geben.“