Führen eines Pflegetagebuchs
Die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen in unserer Gesellschaft nimmt von Jahr zu Jahr zu. Ein Grund ist die demografische Entwicklung, die das Durchschnittsalter der Menschen steigen lässt. Da das Risiko der Pflegebedürftigkeit sich mit zunehmendem Alter erhöht, hat die erfreuliche Entwicklung eine Schattenseite: eine höhere Anzahl pflegebedürftiger Menschen in unserer Gesellschaft. Außerdem sind junge Menschen häufiger als früher auf Hilfe im Alltag angewiesen. Zunehmende Pflegebedürftigkeit verändert das alltägliche Leben des Pflegebedürftigen in allen Bereichen. Außerdem stellt sich eine wichtige Frage: Wer übernimmt die Pflegekosten?
Kosten und Übernahme der Pflege
Die Pflegekosten übernimmt innerhalb eines begrenzten Rahmens die Pflegeversicherung. Voraussetzung ist die Einstufung des Pflegebedürftigen in eine Pflegestufe: Pflegestufe Eins, Zwei oder Pflegestufe Drei. Kosten, die die Pflegeversicherung nicht bezahlt, sind in der Regel aus eigener Tasche zu bezahlen. Pflegebedürftige, die nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, haben die Möglichkeit, beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege zu stellen.
Die richtige Pflegestufe
Eine Hilfe zur Zuordnung in die richtige Pflegestufe durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse ist das Pflegetagebuch. Dieses führt die pflegende Person im Idealfall ein bis zwei Wochen lang. Das Pflegetagebuch verschafft einen Überblick über die häuslichen Pflegeleistungen. Es hält Folgendes fest: Bei welchen Tätigkeiten benötigt der Pflegebedürftige Hilfe und wie viel Zeit bedarf die Hilfeleistung.
Das Führen eines Pflegetagebuches ist nicht Pflicht, sondern freiwillig. Des Weiteren kann niemand Einsicht in ein Pflegetagebuch verlangen. Vielmehr dient es als Erinnerungsstütze im Gespräch mit dem Gutachter des medizinischen Dienstes. Beim Begutachtungstermin erhält der Gutachter am besten eine Kopie des Tagebuches mit der Bitte, diese als Anlage in die Akten mit aufzunehmen.
Hier können Sie unsere Pflegetagebuch-Vorlage kostenlos downloaden.
Welche Pflegeleistungen gehören ins Pflegetagebuch?
Die Gutachter berücksichtigen in ihrem Gutachten den Hilfebedarf für Verrichtungen des Alltags, den das Gesetz zur Festsetzung der Pflegestufe vorschreibt. Dabei handelt es sich um notwendige Hilfeleistungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaft. Was zählt zu welchem Bereich und was ist keine anerkannte Pflegeleistung?
Körperpflege
• Das Zurechtlegen der Waschutensilien
• Das Abtrocknen und Eincremen des Körpers des Pflegebedürftigen
• Haare waschen und abtrocknen (Haare schneiden nicht)
• Zahnpflege, Mundpflege und Reinigung der Prothese
• Kämmen und Bürsten der Haare, Richten des Toupets
• Zeiten des Rasierens
• Bei Frauen Gesichtspflege (Schminken ist keine anerkannte Pflegetätigkeit)
• Kontrolle von Blasenentleerung und Stuhlgang
• Gegebenenfalls die Versorgung eines künstlich geschaffenen Darmausgangs
• Richten der Kleidung
• Handgriffe der Intimhygiene
• Säubern des Toilettenstuhls oder der Urinflasche
Die Nagelpflege gehört nicht zu den Pflegeleistungen
Ernährung
• Speisen klein schneiden oder in Portionen aufteilen (Kochen nicht)
• Hilfestellung beim Trinken und Essen wie Getränke nachgießen
Mobilität innerhalb der Wohnung
• Hilfe beim Aufstehen, Zubettgehen oder Umlagern
• An- und Auskleiden (Kleidung aussuchen und aus dem Schrank holen)
• Hilfe beim Gehen, Stehen und Treppensteigen innerhalb der Wohnung
• Hilfe bei der Benutzung des Rollstuhls
• Hilfe bei Besuchen des Arztes oder Therapeuten (Wenn verordnet)
• Hilfe bei notwendigen Besuchen einer Behörde oder Apotheke
• Das Besorgen von Lebens- und Reinigungsmitteln für die zu pflegende Person
• Die Reinigung der Wohnung, beschränkt auf den Lebensbereich des Kranken
• Das Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung des Pflegebedürftigen
• Das Ausbessern, Bügeln und Einsortieren von Wäsche in den Schrank
• Das Beziehen von Betten
• Das Beheizen der Wohnung des Pflegebedürftigen
• Die Beschaffung und Entsorgung von Heizmaterial