Die Deutschen werden kontinuierlich älter. Mit der steigenden Lebenserwartung wird ebenfalls die Nachfrage nach Pflegeheimen täglich größer. Etliche Senioren können sich in keiner Weise mehr allein zu Hause versorgen und bevorteilen in diesem Fall den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Altersheim. Schließlich nicht ausschließlich für ältere Leuten ist so ein ein Wohnsitz eine gute Wahl, genauso demenzkranke, behinderte oder seelisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut gut untergebracht. Von einem Pflegeheim abgrenzen muss man das sogenannte „Betreute Wohnen“. In diesem Fall leben in der Regel ältere Menschen, welche sich grundsätzlich nach wie vor alleine versorgen noch dazu verpflegen können, nichtsdestotrotz bei Bedarf gern fremde Hilfestellung in Anspruch entgegennehmen.
Wer die Aufwände für ein Pflegeheim übernimmt und wo die Vorzüge einer solchen Einrichtung liegen, kann nachfolgender Text ausführlich angeben.

Auf diese Weise stellen sich die Kosten für ein Pflegeheim in Nürnberg zusammen

Die Aufwendungen für ein Pflegeheim in Nürnberg setzen sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

Unterbringungskosten: Damit sind die tatsächlichen Mietkosten für die Wohnung gemeint. Jene Aufwände sind grundsätzlich vom Pflegebedürftigen selber zu zahlen.

Verpflegungskosten: Dieserfalls dreht es sich um die Aufwände für Speisen wie auch Trinken. Jene Aufwendungen sind vom Pflegebedürftigen selber zu stützen; es existieren keinerlei Zuschüsse von der Pflegekasse.

Investkosten: Je nach Lebensalter und Zustand der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern gewisse Aufwendungen für Abschreibungen auferlegt, welche einen bei weitem nicht unerheblichen Bestandteil der monatlichen Aufwände ausmachen.

Pflegekosten: Das sind die Kosten, an denen sich ebenfalls die Pflegekasse anteilmäßig engagiert.

Welche verschiedenen Pflegeformen existieren in einem Pflegeheim in Nürnberg?

Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Nürnberg entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.

Vollstationäre Pflege
Jene ebenfalls als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform beinhaltet die ständige Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege kann bis zu 56 Tage in dem Jahr in Anspruch genommen werden und ist im Besonderen dann angebracht, falls die Angehörigen in den Urlaub fahren oder man nach einer Operation eine besondere Pflege brauchen.

Verhinderungspflege
Auch die Verhinderungspflege wird gerne als Folge genutzt, wenn betreuende Familienangehörige einmal in einen Urlaub fahren möchten. Diese Pflege kann bis zu 42 Tage in dem Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Tagespflege
Im Rahmen der Tagespflege werden die Patienten am Morgen von zu Daheim abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung Ihrer Präferenz betreut sowie am Abend wieder nach Hause gebracht.

Welche Person entscheidet über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Nürnberg?

Generell können auch pflegebedürftige ältere Menschen selber darüber entscheiden, in wie weit sie in einem Pflegeheim wohnen möchten oder nicht. Einziger Ausnahmefall: Es gibt bereits einen gesetzlichen Vormund; als Folge kann auch dieser die Wahl über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Nürnberg treffen. Ärzte hingegen sind gewiss nicht befugt, die Wahl für beziehungsweise gegen ein Pflegeheim zu treffen. Erst einmal wird die ambulante und häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt als auch den Pflegekassen der Unterkunft in einem Pflegeheim vorgezogen.

Was ist vor dem Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Nürnberg zu beachten?

Steht der Umzug in ein Pflegeheim in Nürnberg an, müssen die Senioren bzw. deren Angehörige ein paar Sachen berücksichtigen. Min. 3 Monate vor einem Wohnungswechsel muss der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Nun muss man sich bedenken, welche personenbezogenen Dinge bzw. Möbelstücke mit in das Pflegeheim sollen. Bei den meisten Pflegeheimen ist es einfach möglich, die personenbezogenen Möbel mitzubringen, damit jeder sich möglichst rasch heimisch fühlt. Weiterhin sollte man nicht vergessen, Strom, Gas plus Telefon termingemäß abzumelden. Für die Post kann ein sogenannter Nachsendeauftrag gestellt werden. Im Pflegeheim Nürnberg selbst werden neue Bewohner in der Regel ziemlich warm mitsamt einem Blumenstrauß plus einer fürsorglichen Begrüßung aufgenommen. Ebenso wertvolle Rituale der einzelnen Heimbewohner merken sich die Angestellten vornehmlich recht rasch. Sollte doch einmal Antrieb zu einer Klageschrift bestehen, mag jeder sich ohne Bedenken an die Heimleitung wenden.

Was ein Pflegeheim kostet und welche Person für jene Aufwendungen aufkommt

Laut Statistik zahlt man für einen vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt rund 3.300 € – Aufwendungen, welche sich kaum irgendwer seitens den Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind selbstverständlich von unterschiedlichen Faktoren bedingt, unter anderem seitens der Pflegestufe, der Art der Unterkunft wie auch dem einzelnen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime z. B. mittels dem monatlich anfallenden Betrag von bis zu 4.000 Euro insbesondere teuer; Sachsen-Anhalt ist mitsamt im Durchschnitt 2.600 € im Monat andererseits recht kostengünstig. Ist eine Pflegestufe vorhanden, trägt die Pflegekasse einen Teil dieser Kosten. In Pflegestufe 1 zum Beispiel werden jeden Monat 1.064 € bezahlt, in Pflegestufe II steigt dieser Betrag auf jeden Monat 1.330 €, indes sich Patienten der Pflegestufe III über einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.612 € freuen können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, wer täglich mehr als 90 Minuten an Hilfestellung benötigt; desgleichen werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Kalenderjahr 2013 sogar demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Das heißt im Klartext: Selbst wenn Sie in einem „günstigen“ Bundesland wie z. B. Sachsen-Anhalt leben, müssen Sie jeden Monat min. 900 Euro dazu zahlen. Dies übersteigt die Renten der meisten Altersrentner bei Weitem; wer kein Erspartes hat, sieht in dieser Sache sprichwörtlich alt aus. Eine Problembeseitigung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung sein. Wer diese mit circa 40 Jahren abschließt plus monatlich einen Betrag in Höhe von 30 Euro einzahlt, kann seitens einem monatlich anfallenden Pflegegeld in Höhe von 1.800 € profitieren.

Ob Kinder oder Angehörige einen Pflegeheimplatz in Nürnberg zahlen müssen

Können die Pflegebedürftigen gewiss nicht selbst für die Kosten aufkommen, existieren strenge staatliche Regelungen, wer den Heimplatz bezahlen muss. Vorerst wird dann unter Zuhilfenahme von der sogenannten Düsseldorfer Tabelle begutachtet, inwiefern der Ehepartner herangezogen werden kann. Erst hiernach werden Kinder plus unter Umständen auch die Enkel in die Pflicht bestellt. Es wird gründlich überprüft, welche Einnahmen und Ausgaben bestehen. Auf keinen Fall können Kinder sowie Enkel zur Zahlung der Aufwendungen für ein Pflegeheim in Nürnberg verpflichtet werden. Es kann zum Beispiel gewiss nicht vorgeschrieben werden, das eigene Heim zu verkaufen, um für die Aufwendungen aufzukommen. Ebenfalls gibt es das sogenanntes Schonvermögen, welches zur Beibehaltung des persönlichen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Kosten von den Kindern nichtsdestotrotz ganz oder stellenweise übernommen, ist es wesentlich zu wissen, dass diese steuerlich abgesetzt werden können. Können ebenfalls die Kinder und Enkelkinder nicht für die Kosten aufkommen, wird das Sozialamt eingeschaltet. Das zahlt dann eine sogenannte „Unterstützung zur Pflege“; um jene Leistungen zu erhalten, ist eine Pflegestufe nicht dringend notwendig. Dieser Antrag auf die „Hilfe zur Pflege“ muss bei dem zuständigen Sozialamt gestellt werden.