Die Deutschen werden täglich älter. Mit Hilfe von der steigenden Lebenserwartung wird zudem die Anfrage nach Pflegeheimen fortlaufend größer. Zahlreiche Senioren können sich nicht mehr alleinig zu Hause versorgen und bevorteilen in diesem Fall den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Seniorenheim. Bekanntermaßen nicht einzig für ältere Personen ist dahingehend ein Domizil eine gute Selektion, sogar demenzkranke, behinderte oder psychisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut wohl untergebracht. Von einem Pflegeheim abgrenzen muss man das sogenannte „Betreute Wohnen“. Hierbei leben in der Regel ältere Personen, welche sich grundlegend noch alleine versorgen sowie verpflegen können, trotzdem bei Bedürfnis gerne fremde Unterstützung in Anspruch entgegennehmen.
Wer welche Kosten für ein Pflegeheim übernimmt und wo die Vorzüge einer solchen Einrichtung befinden, soll nachfolgender Inhalt charakterisieren.

Wie setzen sich die Kosten für ein Pflegeheim in Kiel zusammen?

Die Aufwendungen für ein Pflegeheim in Kiel setzen sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

Unterbringungskosten: Damit sind die eigentlichen Mietaufwendungen für die Wohnung gemeint. Diese Aufwendungen sind generell vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen.

Verpflegungskosten: In diesem Fall dreht es sich um die Aufwände für Essen und Trinken. Jene Aufwendungen sind von dem Pflegebedürftigen selbst zu tragen; es existieren keinerlei Zuschüsse seitens der Pflegekasse.

Investkosten: Je nach Lebensalter und Verfassung der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern gewisse Kosten für Abschreibungen auferlegt, welche einen in keinerlei Hinsicht unerheblichen Bestandteil der monatlich anfallenden Aufwände ausmachen.

Pflegekosten: Das sind die Aufwendungen, an denen sich ebenfalls die Pflegekasse anteilsmäßig engagiert.

Müssen Kinder den Pflegeheimplatz in Kiel für die Eltern zahlen?

Können die Pflegebedürftigen absolut nicht selbst für die Aufwendungen aufkommen, gibt es strikte gesetzliche Regulierungen, welche Person den Heimplatz bezahlen muss. An erster Stelle wird dann mittels der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geprüft, in welchem Ausmaß der Ehepartner herangezogen werden kann. Erst folgend werden Kinder plus unter Umständen sogar die Enkel in die Verpflichtung genommen. Es wird detailliert überprüft, welche Einnahmen ebenso wie Ausgaben vorliegen. Keinesfalls können Kinder sowie Enkel zur Bezahlung der Aufwendungen für ein Pflegeheim in Kiel verpflichtet werden. Es kann zum Beispiel alles andere als gefordert werden, das eigene Domizil zu verkaufen, um für die Kosten aufzukommen. Ebenfalls gibt es ein sogenanntes Schonvermögen, welches zur Aufrechterhaltung des persönlichen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Kosten seitens der Kinder ungeachtet alledem komplett oder teilweise übernommen, ist es bedeutsam zu wissen, dass diese steuerlich abgesetzt werden können. Können ebenso die Kinder und Enkel in keiner Weise für die Aufwendungen aufkommen, wird das Sozialamt aktiv. Dies zahlt als Folge die sogenannte „Hilfestellung zur Pflege“; um diese Leistungen zu erlangen, ist eine Pflegestufe nicht zwingend nötig. Dieser Antrag auf die „Hilfe zur Pflege“ muss beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Was kostet ein Pflegeheim ferner welche Person kommt für jene Kosten auf?

Getreu Statistik zahlt man bei einem vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt so circa 3.300 Euro – Aufwendungen, welche sich kaum irgendjemand seitens seinen Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind natürlich seitens unterschiedlicher Punkten abhängig, unter anderem von der Pflegestufe, der Art der Unterbringung sowie dem jeweiligen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime z. B. samt dem monatlichen Betrag von bis zu 4.000 € besonders kostspielig; Sachsen-Anhalt ist mittels durchschnittlich 2.600 Euro im Kalendermonat wiederum recht preisgünstig. Ist eine Pflegestufe gegeben, trägt die Pflegekasse einen Bestandteil dieser Kosten. In Pflegestufe 1 beispielsweise werden jeden Monat 1.064 € bezahlt, in Pflegestufe 2 wächst dieser Betrag auf monatlich 1.330 Euro, während sich Patienten der Pflegestufe III über einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.612 € erfreut sein können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, welche Person tagtäglich mehr als 90 Minuten an Hilfestellung benötigt; gleichwohl werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Jahr 2013 sogar demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Dies bedeutet im Klartext: Auch wenn Sie in einem „kostengünstigen“ Bundesland wie beispielsweise Sachsen-Anhalt leben, müssen Sie monatlich minimal 900 Euro dazu zahlen. Dies übersteigt die Renten der meisten Altersrentner bei Weitem; wer kein Erspartes hat, sieht in diesem Fall sprichwörtlich altbacken aus. Eine Problembeseitigung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung sein. Wer diese mit etwa 40 Altersjahren abschließt noch dazu monatlich einen Betrag in Höhe von 30 € einzahlt, kann von einem monatlichen Pflegegeld in Höhe von 1.800 Euro profitieren.

Was ist vor dem Umzug in ein Pflegeheim in Kiel zu beachten?

Steht der Umzug in ein Pflegeheim in Kiel an, müssen die Senioren beziehungsweise deren Angehörige manche Sachen beachten. Wenigstens 3 Monate vor einem Wohnungswechsel sollte der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Jetzt muss man sich bedenken, welche persönlichen Sachen beziehungsweise Möbelstücke mitsamt in das Pflegeheim sollen. Bei der überwiegenden Zahl der Pflegeheimen ist es mühelos möglich, die personenbezogenen Möbelstücke mitzubringen, damit man sich möglichst schnell ansässig fühlt. Darüber hinaus sollte man gewiss nicht vergessen, Strom, Gas plus Telefon fristgemäß abzumelden. Für die Briefe mag ein sogenannter Nachsendeauftrag gestellt werden. Im Pflegeheim Kiel selbst werden neue Bewohner in der Regel recht warm mitsamt einem Blumenstrauß plus einer liebevollen Wilkommenheißung aufgenommen. Auch wertvolle Rituale der einzelnen Heimbewohner merken sich die Beschäftigtern meist recht rasch. Sollte doch mal Basis zur Klageschrift bestehen, mag jeder sich ohne Bedenken an die Heimleitung wenden.

Unterschiedliche Pflegeformen in einem Pflegeheim in Kiel

Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Kiel entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.

Vollstationäre Pflege
Diese auch als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform inkludiert die permanente Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege kann bis zu 56 Tage in dem Kalenderjahr in Anspruch genommen werden und ist besonders dann nützlich, wenn die Angehörigen in den Urlaub fahren oder man nach einer Operation eine besondere Pflege benötigen.

Verhinderungspflege
Ebenfalls die Verhinderungspflege wird bereitwillig dann benutzt, falls pflegende Familienangehörige mal in den Urlaub fahren möchten. Diese Pflege mag bis zu 42 Tage in dem Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Tagespflege
Bei der Tagespflege werden die Patienten am Morgen von zu Daheim abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung Ihrer Wahl betreut und am Abend wieder nach Hause gebracht.

Welche Person über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Kiel entscheidet

Generell können ebenso pflegebedürftige Senioren eigenhändig darüber beschließen, ob sie in einem Pflegeheim leben wollen oder nicht. Einziger Ausnahmefall: Es gibt bereits einen gesetzlichen Vormund; in diesem Fall kann ebenfalls dieser die Entscheidung über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Kiel treffen. Ärzte hingegen sind nicht befugt, die Wahl für beziehungsweise gegen ein Pflegeheim zu treffen. Grundlegend wird die ambulante ebenso wie häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt wie ebenso den Pflegekassen der Unterbringung in einem Pflegeheim vorgezogen.