Die deutsche Bevölkerung wird laufend älter. Mithilfe der steigenden Lebenserwartung wird sogar die Anfrage nach Pflegeheimen fortlaufend größer. Etliche Senioren können sich keineswegs mehr solo zu Hause versorgen und favorisieren dann den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Altenheim. Bekanntlich nicht nur für ältere Personen ist derweise ein Domizil eine gute Selektion, zudem demenzkranke, behinderte oder psychisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut wohl untergebracht. Von einem Pflegeheim unterscheiden muss man das sogenannte „Betreute Wohnen“. In diesem Zusammenhang wohnen in der Regel ältere Personen, die sich grundlegend nach wie vor alleine versorgen ebenso wie verpflegen können, unabhängig davon bei Bedarf gern fremde Hilfestellung in Anspruch entgegennehmen.
Welche Person die Kosten für ein Pflegeheim trägt und wo die Vorzüge einer solchen Einrichtung befinden, soll nachfolgender Text spezifizieren.

Diese Sachen sollte man vor dem Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Neuss beachten

Steht der Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Neuss an, müssen die Senioren bzw. deren Angehörige einige Dinge berücksichtigen. Min. drei Monate vor dem Wohnungswechsel muss der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Jetzt sollte man sich bedenken, welche persönlichen Dinge beziehungsweise Mobiliar mit in das Pflegeheim sollen. Bei den meisten Pflegeheimen ist es mühelos möglich, seine persönlichen Möbelstücke mitzubringen, damit man sich möglichst rasch heimisch fühlt. Außerdem sollte man nicht vergessen, Strom, Gas plus Telefon frühzeitig abzumelden. Für die Briefe mag ein sogenannter Nachsendeauftrag gestellt werden. Im Pflegeheim Neuss selbst werden neue Bewohner in der Regel ziemlich herzlich mit einem Blumenstrauß sowie einer tollen Begrüßung aufgenommen. Auch umfangreiche Rituale der einzelnen Heimbewohner merken sich die Angestellten im Regelfall recht schnell. Sollte doch mal Beweggrund zur Klageschrift bestehen, mag jeder sich bedenkenlos an die Heimleitung wenden.

Welche Person entscheidet über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Neuss?

Generell vermögen ebenso pflegebedürftige Senioren selber darüber entscheiden, inwieweit sie in einem Pflegeheim hausen möchten oder nicht. Einzige Ausnahme: Es existiert bereits ein gesetzlicher Vormund; als Folge kann ebenfalls dieser die Entscheidung über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Neuss treffen. Ärzte hingegen sind gewiss nicht berechtigt, die Entscheidung für oder gegen ein Pflegeheim zu treffen. Generell wird die ambulante wie auch häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt wie auch den Pflegekassen der Unterbringung in einem Pflegeheim vorgezogen.

Unterschiedliche Pflegeformen in einem Pflegeheim in Neuss

Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Neuss entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.

Vollstationäre Pflege
Diese auch als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform inkludiert die permanente Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege kann bis zu 56 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden und ist besonders dann angebracht, wenn die Angehörigen in den Urlaub fahren beziehungsweise man nach einer Operation eine besondere Pflege benötigen.

Verhinderungspflege
Auch die Verhinderungspflege wird bereitwillig dann benutzt, wenn pflegende Familienangehörige einmal in den Urlaub fahren wollen. Diese Pflege mag bis zu 42 Tage im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Tagespflege
Zusammen mit der Tagespflege werden die Patienten am Morgen von zu Daheim abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung Ihrer Auswahl betreut und am Abend wieder nach Hause gebracht.

Was ein Pflegeheim kostet und wer für jene Kosten aufkommt

Zufolge Statistik zahlt man für einen vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt circa 3.300 Euro – Aufwendungen, die sich kaum irgendwer seitens den Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind verständlicherweise von verschiedenen Faktoren bedingt, unter anderem seitens der Pflegestufe, der Art der Unterkunft plus dem einzelnen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime beispielsweise mittels dem monatlich anfallenden Betrag von bis zu 4.000 € besonders kostenintensiv; Sachsen-Anhalt ist mitsamt durchschnittlich 2.600 Euro im Kalendermonat hingegen recht kostengünstig. Ist eine Pflegestufe gegeben, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Aufwände. In Pflegestufe I z. B. werden jeden Monat 1.064 € bezahlt, in Pflegestufe 2 wächst dieser Betrag auf monatlich 1.330 €, unterdessen sich Patienten der Pflegestufe III über einen monatlich anfallenden Zuschuss in Höhe von 1.612 € freuen können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, wer jeden Tag mehr als 90 Minuten an Unterstützung benötigt; ebenso werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Jahr 2013 zusätzlich demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Das heißt im Klartext: Selbst wenn Sie in einem „günstigen“ Bundesland ebenso wie beispielsweise Sachsen-Anhalt wohnen, müssen Sie jeden Monat mindestens 900 Euro hierfür zahlen. Dies übersteigt die Renten der meisten Altersrentner bei Weitem; wer kein Erspartes hat, sieht in diesem Sachverhalt sprichwörtlich alt aus. Die Problembeseitigung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung sein. Wer jene mit annäherungsweise 40 Altersjahren abschließt noch dazu jeden Monat einen Betrag in Höhe von 30 Euro einzahlt, kann von einem monatlich anfallenden Pflegegeld in Höhe von 1.800 Euro profitieren.

Wie setzen sich die Kosten für ein Pflegeheim in Neuss zusammen?

Die Aufwände für ein Pflegeheim in Neuss setzen sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

Unterbringungskosten: Damit sind die tatsächlichen Mietaufwendungen für die Wohnung gemeint. Jene Aufwendungen sind erst einmal vom Pflegebedürftigen selbst zu bezahlen.

Verpflegungskosten: Dieserfalls dreht es sich um die Aufwendungen für Nahrungsmittel und Trinken. Diese Kosten sind vom Pflegebedürftigen selber zu tragen; es gibt keine Zuschüsse von der Pflegekasse.

Investkosten: Je nach Lebensalter sowie Befindlichkeit der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern bestimmte Aufwände für Abschreibungen auferlegt, welche einen egal, wie man es betrachtet, nicht unerheblichen Teil der monatlich anfallenden Kosten ausmachen.

Pflegekosten: Das sind die Aufwendungen, an denen sich ebenfalls die Pflegekasse anteilmäßig beteiligt.

Müssen Kinder den Pflegeheimplatz in Neuss für die Eltern bezahlen?

Können die Pflegebedürftigen bei weitem nicht selbst für die Aufwendungen aufkommen, existieren strikte gesetzliche Regulierungen, wer den Heimplatz zahlen muss. Zuallererst wird dann unter Zuhilfenahme von der sogenannten Düsseldorfer Tabelle begutachtet, in wie weit der Ehepartner herangezogen werden kann. Erst folgend werden Kinder plus unter Umständen sogar die Enkel in die Verpflichtung bestellt. Es wird tief gehend überprüft, welche Einnahmen und Ausgaben existieren. Keineswegs können Kinder wie auch Enkelkinder zur Bezahlung der Aufwände für ein Pflegeheim in Neuss verpflichtet werden. Es kann bspw. in keinerlei Hinsicht angeordnet werden, das eigene Heim zu verkaufen, um für die Aufwände aufzukommen. Zusätzlich gibt es das sogenanntes Schonvermögen, das zu einer Aufrechterhaltung des persönlichen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Kosten von den Kindern unabhängig davon komplett oder teilweise übernommen, ist es wichtig zu wissen, dass diese steuerlich abgesetzt werden können. Können ebenso die Kinder und Enkel durchaus nicht für die Aufwendungen aufkommen, wird das Sozialamt eingeschaltet. Dies zahlt dann eine sogenannte „Unterstützung zur Pflege“; um diese Leistungen zu erhalten, ist eine Pflegestufe nicht zwingend notwendig. Dieser Antrag auf die „Hilfestellung zur Pflege“ sollte beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.