Die deutsche Bevölkerung wird dauernd älter. Mit der steigenden Lebenserwartung wird ebenso die Nachfrage nach Pflegeheimen fortwährend größer. Zahlreiche Senioren können sich in keinster Weise mehr alleinig zu Hause versorgen und präferieren hierbei den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Altersheim. Bekanntermaßen nicht bloß zugunsten älteren Personen ist dahingehend ein Domizil eine gute Auswahl, zusätzlich demenzkranke, behinderte oder psychologisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut gut untergebracht. Von einem Pflegeheim unterscheiden sollte jeder das sogenannte „Betreute Wohnen“. Dieserfalls leben in der Regel ältere Personen, welche sich grundlegend nach wie vor alleine versorgen und verpflegen können, unabhängig davon bei Bedarf gerne fremde Unterstützung in Anspruch nehmen.
Welche Person die Aufwände für ein Pflegeheim trägt und wo schließlich die Vorzüge einer solchen Einrichtung liegen, soll nachfolgender Text ausführlich angeben.

Welche Person über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Ingolstadt entschließt

Grundlegend können ebenso pflegebedürftige ältere Menschen eigenhändig darüber festlegen, in wie weit sie in einem Pflegeheim hausen wollen oder nicht. Einzige Ausnahme: Es existiert bereits ein gesetzlicher Vormund; an diesem Punkt kann ebenfalls der die Wahl über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Ingolstadt treffen. Ärzte wiederum sind nicht autorisiert, die Entscheidung für oder gegen ein Pflegeheim zu treffen. Grundsätzlich wird die ambulante sowie häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt wie auch den Pflegekassen der Unterbringung in einem Pflegeheim vorgezogen.

Wie setzen sich die Kosten für ein Pflegeheim in Ingolstadt zusammen?

Die Aufwendungen für ein Pflegeheim in Ingolstadt setzen sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

Unterbringungskosten: Damit sind die eigentlichen Mietkosten für die Unterkunft gemeint. Diese Aufwände sind grundsätzlich vom Pflegebedürftigen selbst zu bezahlen.

Verpflegungskosten: Hierbei dreht es sich um die Aufwendungen für Speisen sowie Trinken. Jene Kosten sind vom Pflegebedürftigen selbst zu stützen; es gibt keine Zuschüsse seitens der Pflegekasse.

Investkosten: Je nach Lebensalter sowie Zustand der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern gewisse Kosten für Abschreibungen auferlegt, welche einen egal, wie man es betrachtet, nicht unerheblichen Bestandteil der monatlich anfallenden Aufwände betragen.

Pflegekosten: Dies sind die Aufwände, an welchen sich auch die Pflegekasse anteilmäßig engagiert.

Was ein Pflegeheim kostet und wer für diese Kosten aufkommt

In Anlehnung an Statistik zahlt man für einen vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt annähernd 3.300 € – Aufwände, die sich kaum jemand von den Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind natürlich seitens unterschiedlicher Faktoren abhängig, unter anderem von der Pflegestufe, der Art und Weise der Unterbringung sowie dem jeweiligen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime beispielsweise mittels einem monatlichen Betrag von bis zu 4.000 Euro sehr teuer; Sachsen-Anhalt ist samt im Durchschnitt 2.600 Euro im Monat wiederum einigermaßen günstig. Ist eine Pflegestufe vorhanden, übernimmt die Pflegekasse einen Bestandteil der Kosten. In Pflegestufe I z. B. werden jeden Monat 1.064 Euro bezahlt, in Pflegestufe II wächst dieser Betrag auf monatlich 1.330 €, während sich Patienten der Pflegestufe III über einen monatlich anfallenden Zuschuss in Höhe von 1.612 € erfreut sein können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, welche Person tagtäglich mehr als 90 Minuten an Unterstützung benötigt; genauso werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Jahr 2013 auch demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Das heißt im Klartext: Auch wenn Sie in einem „günstigen“ Bundesland wie zum Beispiel Sachsen-Anhalt wohnen, müssen Sie monatlich mindestens 900 € hierfür zahlen. Dies übersteigt die Renten der meisten Altersrentner bei Weitem; wer keinerlei Erspartes hat, sieht in diesem Fall sprichwörtlich altbacken aus. Eine Lösung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung darstellen. Wer diese mit zirka 40 Jahren abschließt noch dazu jeden Monat einen Betrag in Höhe von 30 Euro einzahlt, kann seitens einem monatlich anfallenden Pflegegeld in Höhe von 1.800 € profitieren.

Müssen Kinder den Pflegeheimplatz in Ingolstadt für die Eltern bezahlen?

Können die Pflegebedürftigen ganz und gar nicht selbst für die Kosten aufkommen, existieren strikte staatliche Regulierungen, wer einen Heimplatz bezahlen muss. An erster Stelle wird dann unter Zuhilfenahme von der sogenannten Düsseldorfer Tabelle begutachtet, in wie weit der Ehegatte herangezogen werden kann. Erst danach werden Kinder und unter Umständen sogar die Enkelkinder in die Verpflichtung genommen. Es wird präzise überprüft, welche Einkünfte und Ausgaben vorliegen. In keinster Weise können Kinder wie auch Enkelkinder zu einer Zahlung der Kosten für ein Pflegeheim in Ingolstadt verpflichtet werden. Es kann z. B. ganz und gar nicht gefordert werden, das eigene Haus zu verkaufen, um für die Aufwände aufzukommen. Auch gibt es ein sogenanntes Schonvermögen, das zu einer Aufrechterhaltung des eigenen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Aufwände seitens der Kinder alldem ungeachtet ganz oder stellenweise übernommen, ist es wichtig zu wissen, dass diese steuerlich abgesetzt werden können. Können ebenfalls die Kinder und Enkelkinder absolut nicht für die Aufwendungen aufkommen, wird das Sozialamt aktiv. Dies zahlt als Folge die sogenannte „Hilfe zur Pflege“; um jene Leistungen zu bekommen, ist eine Pflegestufe nicht dringend nötig. Dieser Antrag auf die „Hilfestellung zur Pflege“ sollte bei dem zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Was ist vor dem Umzug in ein Pflegeheim in Ingolstadt zu beachten?

Steht der Umzug in ein Pflegeheim in Ingolstadt an, müssen die Senioren beziehungsweise deren Angehörige einige Dinge berücksichtigen. Minimal drei Monate vor dem Umzug sollte der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Jetzt muss man sich überlegen, welche persönlichen Dinge bzw. Mobiliar mitsamt in das Pflegeheim sollen. Bei den meisten Pflegeheimen ist es mühelos möglich, seine personenbezogenen Möbel mitzubringen, damit jeder sich möglichst rasch ansässig fühlt. Darüber hinaus sollte man nicht vergessen, Strom, Gas plus Telefon rechtzeitig abzumelden. Für die Briefe mag ein sogenannter Nachsendeauftrag arrangiert werden. Im Pflegeheim Ingolstadt selbst werden neue Bewohner in der Regel recht sanftmütig mitsamt einem Blumenstrauß sowie einer tollen Wilkommenheißung aufgenommen. Auch umfangreiche Rituale der einzelnen Heimbewohner merken sich die Angestellten vorwiegend ziemlich rasch. Sollte doch einmal Basis zu einer Klageschrift bestehen, mag jeder sich ohne Bedenken an die Heimleitung wenden.

Verschiedene Pflegeformen in einem Pflegeheim in Ingolstadt

Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Ingolstadt entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.

Vollstationäre Pflege
Diese auch als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform beinhaltet die ständige Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege mag bis zu 56 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden und ist insbesondere dann angebracht, falls die Angehörigen in einen Urlaub fahren oder man nach einer Operation eine besondere Pflege brauchen.

Verhinderungspflege
Auch die Verhinderungspflege wird bereitwillig als Folge genutzt, falls betreuende Familienangehörige einmal in einen Urlaub fahren möchten. Jene Pflege kann bis zu 42 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden.

Tagespflege
Bei der Tagespflege werden die Patienten am Morgen von zu Hause abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung der Präferenz betreut sowie am Abend wieder nach Hause gebracht.