Die Deutschen werden ewig älter. Mithilfe jener steigenden Lebenserwartung wird zudem die Anfrage nach Pflegeheimen ständig größer. Etliche Senioren können sich nicht mehr einsam zu Hause versorgen und favorisieren hierbei den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Altersheim. Bekanntermaßen nicht allein zugunsten älteren Personen ist solch ein Wohnsitz eine gute Auswahl, auch demenzkranke, behinderte oder seelisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut gut untergebracht. Von einem Pflegeheim unterscheiden sollte man das sogenannte „Betreute Wohnen“. Hierbei hausen in der Regel ältere Menschen, welche sich grundsätzlich nach wie vor alleine versorgen ebenso wie verpflegen können, demgegenüber bei Bedarf gern fremde Hilfe in Anspruch nehmen.
Wer welche Aufwände für ein Pflegeheim übernimmt und wo schließlich die Vorzüge einer solchen Einrichtung liegen, soll nachfolgender Text beschreiben.

Was ein Pflegeheim kostet und welche Person für diese Kosten aufkommt

In Anlehnung an Statistik zahlt man für einen vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt annäherungsweise 3.300 Euro – Aufwendungen, die sich kaum irgendjemand von den Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind natürlicherweise von verschiedenen Faktoren bedingt, unter anderem von der Pflegestufe, der Art der Unterkunft ebenso wie dem einzelnen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime bspw. samt dem monatlichen Betrag von bis zu 4.000 € insbesondere kostspielig; Sachsen-Anhalt ist mitsamt im Durchschnitt 2.600 € im Kalendermonat hingegen recht preisgünstig. Ist eine Pflegestufe vorhanden, trägt die Pflegekasse einen Bestandteil der Kosten. In Pflegestufe 1 z. B. werden jeden Monat 1.064 Euro bezahlt, in Pflegestufe 2 wächst dieser Betrag auf monatlich 1.330 Euro, derweil sich Patienten der Pflegestufe III über einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.612 € erfreut sein können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, wer tagtäglich mehr als 90 Minuten an Hilfe benötigt; ebenso werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Kalenderjahr 2013 im gleichen Sinne demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Dies heißt im Klartext: Selbst wenn Sie in einem „kostengünstigen“ Bundesland ebenso wie bspw. Sachsen-Anhalt leben, müssen Sie monatlich mindestens 900 € dazu bezahlen. Das übersteigt die Renten der meisten Altersrentner bei Weitem; die Person kein Vermögen hat, sieht in diesem Sachverhalt sprichwörtlich altbacken aus. Die Problembewältigung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung sein. Wer jene mit in etwa 40 Jahren abschließt plus monatlich einen Betrag in Höhe von 30 Euro einzahlt, kann seitens einem monatlichen Pflegegeld in Höhe von 1.800 € profitieren.

Müssen Kinder einen Pflegeheimplatz in Heidelberg für ihre Eltern zahlen?

Können die Pflegebedürftigen gar nicht selbst für die Kosten aufkommen, existieren strenge staatliche Regelungen, wer den Heimplatz bezahlen muss. Vorerst wird dann unter Einsatz von der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geprüft, in welchem Ausmaß der Ehepartner herangezogen werden kann. Erst danach werden Kinder wie auch unter Umständen selbst die Enkelkinder in die Pflicht genommen. Es wird genau überprüft, welche Einnahmen und Ausgaben bestehen. In keiner Weise können Kinder wie auch Enkelkinder zur Bezahlung der Aufwände für ein Pflegeheim in Heidelberg verpflichtet werden. Es kann beispielsweise nicht im Mindesten vorgeschrieben werden, das eigene Domizil zu verkaufen, um für die Aufwände aufzukommen. Zusätzlich gibt es das sogenanntes Schonvermögen, welches zu einer Aufrechterhaltung des eigenen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Kosten von den Kindern dennoch ganz oder stellenweise übernommen, ist es elementar zu wissen, dass jene steuerlich abgesetzt werden können. Können sogar die Kinder und Enkel nicht für die Aufwände aufkommen, wird das Sozialamt eingeschaltet. Dies zahlt dann die sogenannte „Hilfe zur Pflege“; um diese Leistungen zu kriegen, ist eine Pflegestufe nicht unbedingt nötig. Dieser Antrag auf die „Hilfestellung zur Pflege“ sollte beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Auf diese Weise setzen sich die Aufwendungen für ein Pflegeheim in Heidelberg zusammen

Die Kosten für ein Pflegeheim in Heidelberg setzen sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:

Unterbringungskosten: Damit sind die tatsächlichen Mietkosten für die Unterkunft gemeint. Diese Aufwendungen sind generell von dem Pflegebedürftigen selbst zu zahlen.

Verpflegungskosten: Folglich dreht es sich um die Kosten für Nahrung plus Trinken. Jene Aufwendungen sind von dem Pflegebedürftigen selbst zu stützen; es existieren keine Zuschüsse von der Pflegekasse.

Investkosten: Je nach Alter ebenso wie Zustand der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern bestimmte Aufwände für Abschreibungen auferlegt, welche einen durchaus nicht unerheblichen Teil der monatlich anfallenden Aufwendungen ergeben.

Pflegekosten: Dies sind die Kosten, an denen sich auch die Pflegekasse anteilig engagiert.

Wer über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Heidelberg entschließt

Grundlegend können ebenfalls pflegebedürftige Senioren selber darüber festlegen, inwieweit diese in einem Pflegeheim hausen wollen oder nicht. Einziger Ausnahmefall: Es existiert bereits ein gesetzlicher Vormund; als Folge kann ebenfalls der den Beschluss über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Heidelberg treffen. Mediziner hingegen sind nicht autorisiert, die Entscheidung für oder gegen ein Pflegeheim zu treffen. Erst einmal wird die ambulante plus häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt als auch den Pflegekassen der Unterbringung in einem Pflegeheim vorgezogen.

Was ist vor dem Umzug in ein Pflegeheim in Heidelberg zu berücksichtigen?

Steht der Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Heidelberg an, müssen die Senioren vielmehr ihre Angehörige einige Sachen berücksichtigen. Wenigstens 3 Monate vor dem Umzug muss der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Nun sollte man sich überlegen, welche personenbezogenen Dinge beziehungsweise Möbel mitsamt in das Pflegeheim sollen. Bei den meisten Pflegeheimen ist es mühelos möglich, seine persönlichen Einrichtungsgegenstände mitzubringen, damit man sich möglichst schnell ansässig fühlt. Fortwährend sollte man gewiss nicht vergessen, Strom, Gas plus Telefon rechtzeitig abzumelden. Für die Post kann ein sogenannter Nachsendeauftrag vorbereitet werden. Im Pflegeheim Heidelberg selbst werden neue Bewohner in der Regel ziemlich warm mit einem Blumenstrauß wie auch einer tollen Wilkommenheißung aufgenommen. Ebenso wertvolle Rituale der einzelnen Heimbewohner merken sich die Angestellten in aller Regel ziemlich rasch. Sollte doch mal Anlass zur Klageschrift bestehen, kann jeder sich ohne Bedenken an die Heimleitung wenden.

Mehrere Pflegeformen in einem Pflegeheim in Heidelberg

Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Heidelberg entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.

Vollstationäre Pflege
Diese ebenso als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform inkludiert die permanente Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege mag bis zu 56 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden und ist insbesondere dann nützlich, wenn die Angehörigen in einen Urlaub fahren beziehungsweise man nach einer Operation eine besondere Pflege benötigen.

Verhinderungspflege
Auch die Verhinderungspflege wird gern dann benutzt, wenn pflegende Familienangehörige einmal in einen Urlaub fahren möchten. Jene Pflege kann bis zu 42 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden.

Tagespflege
Bei der Tagespflege werden die Patienten am Morgen von zu Daheim abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung der Auswahl betreut sowie am Abend wieder nach Hause gebracht.