Die deutsche Bevölkerung wird durchgehend älter. Mithilfe der steigenden Lebenserwartung wird nicht zuletzt die Anfrage nach Pflegeheimen täglich größer. Unzählige Senioren können sich in keiner Weise mehr solo zu Hause versorgen und bevorzugen sodann den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Seniorenstift. Bekanntlich nicht lediglich für ältere Personen ist derweise ein Domizil eine gute Auswahl, zusätzlich demenzkranke, behinderte oder psychisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut wohl untergebracht. Von einem Pflegeheim abgrenzen muss jeder das sogenannte „Betreute Wohnen“. Dieserfalls wohnen in der Regel ältere Leute, die sich grundlegend nach wie vor alleine versorgen plus verpflegen können, außerdem bei Bedürfnis gerne fremde Hilfestellung in Anspruch nehmen.
Welche Person welche Kosten für ein Pflegeheim trägt und wo schließlich die Vorzüge einer solchen Einrichtung befinden, soll nachfolgender Inhalt beschreiben.

Auf diese Weise setzen sich die Aufwendungen für ein Pflegeheim in Koblenz zusammen

Die Kosten für ein Pflegeheim in Koblenz setzen sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

Unterbringungskosten: Damit sind die eigentlichen Mietkosten für die Unterkunft gemeint. Diese Aufwendungen sind grundsätzlich vom Pflegebedürftigen selber zu bezahlen.

Verpflegungskosten: Dabei handelt es sich um die Aufwände für Speisen sowie Trinken. Jene Aufwände sind von dem Pflegebedürftigen selbst zu stützen; es existieren keine Zuschüsse seitens der Pflegekasse.

Investkosten: Je nach Lebensalter und Verfassung der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern bestimmte Aufwände für Abschreibungen auferlegt, die einen nicht im Mindesten unerheblichen Teil der monatlich anfallenden Aufwendungen umfassen.

Pflegekosten: Das sind die Kosten, an welchen sich ebenso die Pflegekasse anteilmäßig engagiert.

Welche unterschiedlichen Pflegeformen gibt es in einem Pflegeheim in Koblenz?

Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Koblenz entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.

Vollstationäre Pflege
Jene ebenfalls als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform beinhaltet die permanente Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege mag bis zu 56 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden und ist insbesondere dann angebracht, falls die Angehörigen in den Urlaub fahren oder man nach einer Operation eine besondere Pflege benötigen.

Verhinderungspflege
Ebenfalls die Verhinderungspflege wird mit Freude dann benutzt, falls pflegende Familienangehörige mal in den Urlaub fahren möchten. Diese Pflege kann bis zu 42 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden.

Tagespflege
Bei der Tagespflege werden die Patienten am Vormittag von zu Hause abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung der Wahl betreut und am Abend wieder nach Hause gebracht.

Diese Sachen sollte jeder vor dem Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Koblenz berücksichtigen

Steht der Umzug in ein Pflegeheim in Koblenz an, müssen die Senioren beziehungsweise ihre Angehörige manche Dinge berücksichtigen. Minimal drei Monate vor dem Wohnungswechsel muss der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Nun sollte man sich bedenken, welche persönlichen Sachen beziehungsweise Möbel mit in das Pflegeheim sollen. Bei der überwiegenden Zahl der Pflegeheimen ist es mühelos möglich, die personenbezogenen Möbelstücke mitzubringen, damit jeder sich möglichst schnell ansässig fühlt. Unter anderem sollte man nicht vergessen, Strom, Gas wie auch Telefon termingerecht abzumelden. Für die Post kann ein sogenannter Nachsendeauftrag arrangiert werden. Im Pflegeheim Koblenz selbst werden neue Bewohner in der Regel ziemlich sanftmütig mit einem Blumenstrauß und einer tollen Begrüßung aufgenommen. Ebenfalls wertvolle Rituale der jeweiligen Heimbewohner merken sich die Mitarbeiter meist ziemlich rasch. Sollte doch mal Anlass zur Klageschrift bestehen, kann jeder sich ohne Bedenken an die Heimleitung wenden.

Was kostet ein Pflegeheim noch dazu wer kommt für diese Kosten auf?

Laut Statistik zahlt man für einen vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt circa 3.300 € – Kosten, welche sich kaum jemand seitens seinen Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind natürlich von unterschiedlichen Punkten bedingt, unter anderem von der Pflegestufe, der Art der Unterbringung ebenso wie dem einzelnen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime beispielsweise mit einem monatlichen Betrag von bis zu 4.000 € sehr teuer; Sachsen-Anhalt ist mittels im Durchschnitt 2.600 € im Monat hingegen recht kostengünstig. Ist eine Pflegestufe gegeben, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Aufwände. In Pflegestufe 1 beispielsweise werden monatlich 1.064 € bezahlt, in Pflegestufe 2 wächst dieser Betrag auf jeden Monat 1.330 Euro, während sich Patienten der Pflegestufe 3 über einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.612 € erfreut sein können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, wer täglich mehr als 90 Minuten an Unterstützung benötigt; ebenso werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Kalenderjahr 2013 zudem demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Dies heißt im Klartext: Auch wenn Sie in einem „günstigen“ Bundesland ebenso wie bspw. Sachsen-Anhalt leben, müssen Sie jeden Monat min. 900 Euro dazu zahlen. Das übersteigt die Renten der überwiegenden Zahl der Altersrentner bei Weitem; die Person keinerlei Erspartes hat, sieht in dieser Begebenheit sprichwörtlich alt aus. Eine Lösung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung sein. Wer jene mit etwa 40 Altersjahren abschließt noch dazu jeden Monat einen Betrag in Höhe von 30 Euro einzahlt, mag seitens einem monatlich anfallenden Pflegegeld in Höhe von 1.800 Euro profitieren.

Welche Person entscheidet über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Koblenz?

Erst einmal vermögen ebenfalls pflegebedürftige Senioren selbst darüber entscheiden, ob diese in einem Pflegeheim leben wollen oder nicht. Einzige Ausnahme: Es gibt bereits einen gesetzlichen Vormund; an diesem Punkt mag ebenfalls der die Entscheidung über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Koblenz treffen. Mediziner wiederum sind nicht berechtigt, die Wahl für oder gegen ein Pflegeheim zu treffen. Grundsätzlich wird die ambulante ebenso wie häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt als auch den Pflegekassen der Unterbringung in einem Pflegeheim vorgezogen.

Ob Kinder oder Angehörige den Pflegeheimplatz in Koblenz bezahlen müssen

Können die Pflegebedürftigen in keinerlei Hinsicht selbst für die Aufwendungen aufkommen, gibt es strenge gesetzliche Regelungen, wer einen Heimplatz bezahlen muss. Vorerst wird dann mit Hilfe der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geprüft, inwieweit der Ehegatte herangezogen werden kann. Erst hiernach werden Kinder noch dazu unter Umständen selbst die Enkelkinder in die Verpflichtung genommen. Es wird ausführlich überprüft, welche Einnahmen noch dazu Ausgaben vorliegen. Keineswegs können Kinder und Enkel zu einer Zahlung der Aufwendungen für ein Pflegeheim in Koblenz verpflichtet werden. Es kann z. B. in keinster Weise verlangt werden, das eigene Heim zu verkaufen, um für die Aufwendungen aufzukommen. Genauso gibt es ein sogenanntes Schonvermögen, das zur Beibehaltung des eigenen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Kosten seitens der Kinder demgegenüber komplett oder teilweise übernommen, ist es wichtig zu wissen, dass jene steuerlich abgesetzt werden können. Können zudem die Kinder und Enkel gewiss nicht für die Aufwände aufkommen, wird das Sozialamt aktiv. Dies zahlt dann die sogenannte „Hilfestellung zur Pflege“; um diese Leistungen zu bekommen, ist eine Pflegestufe nicht dringend erforderlich. Dieser Antrag auf die „Hilfestellung zur Pflege“ sollte bei dem zuständigen Sozialamt gestellt werden.