Die deutsche Bevölkerung wird kontinuierlich älter. Mithilfe jener steigenden Lebenserwartung wird ebenso die Anfrage nach Pflegeheimen stets größer. Eine große Anzahl Senioren können sich in keinster Weise mehr allein zu Hause versorgen und bevorzugen hierbei den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Seniorenstift. Schließlich nicht lediglich zugunsten älteren Menschen ist solch ein Wohnsitz eine gute Präferenz, zudem demenzkranke, behinderte oder psychisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut wohl untergebracht. Von einem Pflegeheim unterscheiden muss man das sogenannte „Betreute Wohnen“. In diesem Fall wohnen in der Regel ältere Menschen, die sich erst einmal noch alleine versorgen plus verpflegen können, dessen ungeachtet bei Bedürfnis gerne fremde Unterstützung in Anspruch nehmen.
Welche Person welche Aufwände zugunsten eines Pflegeheimes trägt und wo schließlich die Vorzüge einer solchen Einrichtung befinden, soll nachfolgender Text beschreiben.

Ob Kinder oder Angehörige den Pflegeheimplatz in Halle (Saale) bezahlen müssen

Können die Pflegebedürftigen egal, wie man es betrachtet, nicht selbst für die Aufwendungen aufkommen, existieren strikte gesetzliche Regulierungen, wer den Heimplatz bezahlen muss. Zuallererst wird dann unter Einsatz von der sogenannten Düsseldorfer Tabelle begutachtet, in wie weit der Ehepartner herangezogen werden kann. Erst hiernach werden Kinder und unter Umständen sogar die Enkelkinder in die Verpflichtung bestellt. Es wird umfassend überprüft, welche Einnahmen sowie Ausgaben vorliegen. In keinster Weise können Kinder noch dazu Enkelkinder zu einer Bezahlung der Kosten für ein Pflegeheim in Halle (Saale) verpflichtet werden. Es kann beispielsweise bei weitem nicht vorgeschrieben werden, das eigene Domizil zu verkaufen, um für die Kosten aufzukommen. Ebenfalls gibt es das sogenanntes Schonvermögen, welches zu einer Aufrechterhaltung des eigenen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Aufwände von den Kindern unabhängig davon komplett oder teilweise übernommen, ist es bedeutsam zu wissen, dass jene steuerlich abgesetzt werden können. Können ebenso die Kinder und Enkel in keinster Weise für die Aufwendungen aufkommen, wird das Sozialamt eingeschaltet. Das zahlt dann die sogenannte „Hilfe zur Pflege“; um jene Leistungen zu bekommen, ist eine Pflegestufe nicht dringend nötig. Dieser Antrag auf die „Unterstützung zur Pflege“ muss bei dem zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Wer über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Halle (Saale) entscheidet

Generell vermögen ebenfalls pflegebedürftige ältere Menschen selbst darüber beschließen, in wie weit sie in einem Pflegeheim wohnen möchten oder nicht. Einzige Ausnahme: Es gibt bereits einen gesetzlichen Vormund; an diesem Punkt kann auch dieser die Wahl über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Halle (Saale) treffen. Mediziner hingegen sind nicht befugt, die Wahl für beziehungsweise gegen ein Pflegeheim zu treffen. Erst einmal wird die ambulante wie auch häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt wie ebenfalls den Pflegekassen der Unterbringung in einem Pflegeheim vorgezogen.

Was ist vor dem Umzug in ein Pflegeheim in Halle (Saale) zu berücksichtigen?

Steht der Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Halle (Saale) an, müssen die Senioren vielmehr deren Angehörige manche Sachen beachten. Min. 3 Monate vor einem Umzug sollte der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Jetzt muss man sich bedenken, welche personenbezogenen Dinge bzw. Möbelstücke mit in das Pflegeheim sollen. Bei der überwiegenden Zahl der Pflegeheimen ist es problemlos möglich, seine personenbezogenen Möbel mitzubringen, damit jeder sich möglichst schnell heimisch fühlt. Auch sollte man gewiss nicht vergessen, Strom, Gas und Telefon fristgerecht abzumelden. Für die Briefe mag ein sogenannter Nachsendeauftrag gestellt werden. Im Pflegeheim Halle (Saale) selbst werden neue Bewohner in der Regel ziemlich herzlich mitsamt einem Blumenstrauß plus einer liebevollen Begrüßung aufgenommen. Ebenso wertvolle Rituale der einzelnen Heimbewohner merken sich die Mitarbeiter mehrheitlich ziemlich schnell. Sollte doch einmal Beweggrund zu einer Klage bestehen, kann jeder sich bedenkenlos an die Heimleitung wenden.

Was kostet ein Pflegeheim ferner wer kommt für diese Kosten auf?

Laut Statistik zahlt man bei einem vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt annäherungsweise 3.300 € – Kosten, welche sich kaum jemand von den Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind natürlicherweise seitens unterschiedlicher Punkten abhängig, unter anderem von der Pflegestufe, der Art der Unterbringung wie auch dem einzelnen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime z. B. mittels einem monatlichen Betrag von bis zu 4.000 Euro im Besonderen hochpreisig; Sachsen-Anhalt ist samt im Schnitt 2.600 Euro im Monat andererseits recht preisgünstig. Ist eine Pflegestufe vorhanden, trägt die Pflegekasse einen Bestandteil dieser Aufwände. In Pflegestufe I beispielsweise werden monatlich 1.064 € bezahlt, in Pflegestufe 2 wächst dieser Betrag auf jeden Monat 1.330 €, unterdessen sich Patienten der Pflegestufe 3 über einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.612 € freuen können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, wer täglich mehr als 90 Minuten an Hilfestellung benötigt; genauso werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Kalenderjahr 2013 genauso demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Das bedeutet im Klartext: Auch wenn Sie in einem „kostengünstigen“ Bundesland sowie beispielsweise Sachsen-Anhalt leben, müssen Sie monatlich min. 900 € dazu zahlen. Dies übersteigt die Renten der überwiegenden Zahl der Altersrentner bei Weitem; wer kein Vermögen hat, sieht in dieser Begebenheit sprichwörtlich alt aus. Die Problembeseitigung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung darstellen. Wer jene mit circa 40 Jahren abschließt wie auch monatlich einen Betrag in Höhe von 30 Euro einzahlt, mag seitens einem monatlich anfallenden Pflegegeld in Höhe von 1.800 € profitieren.

Vielfältige Pflegeformen in einem Pflegeheim in Halle (Saale)

Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Halle (Saale) entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.

Vollstationäre Pflege
Jene auch als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform inkludiert die permanente Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege kann bis zu 56 Tage im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden und ist insbesondere dann angebracht, falls die Angehörigen in den Urlaub fahren oder man nach einer Operation eine besondere Pflege brauchen.

Verhinderungspflege
Auch die Verhinderungspflege wird gern dann genutzt, wenn pflegende Familienangehörige mal in einen Urlaub fahren möchten. Jene Pflege kann bis zu 42 Tage in dem Jahr in Anspruch genommen werden.

Tagespflege
Bei der Tagespflege werden die Patienten am Vormittag von zu Hause abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung der Wahl betreut sowie am Abend wieder nach Hause gebracht.

Wie setzen sich die Kosten für ein Pflegeheim in Halle (Saale) zusammen?

Die Aufwände für ein Pflegeheim in Halle (Saale) setzen sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

Unterbringungskosten: Damit sind die tatsächlichen Mietkosten für die Unterkunft gemeint. Jene Aufwendungen sind erst einmal von dem Pflegebedürftigen selber zu bezahlen.

Verpflegungskosten: Dabei handelt es sich um die Kosten für Esswaren plus Trinken. Jene Kosten sind vom Pflegebedürftigen selber zu übernehmen; es existieren keinerlei Zuschüsse seitens der Pflegekasse.

Investkosten: Je nach Lebensalter wie auch Verfassung der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern bestimmte Aufwendungen für Abschreibungen auferlegt, welche einen in keinerlei Hinsicht unerheblichen Teil der monatlich anfallenden Kosten ergeben.

Pflegekosten: Dies sind die Aufwände, an welchen sich ebenso die Pflegekasse anteilig beteiligt.