Die deutsche Bevölkerung wird allzeit älter. Mit Hilfe von jener steigenden Lebenserwartung wird gleichermaßen die Nachfrage nach Pflegeheimen durchgehend größer. Jede Menge Senioren können sich in keiner Weise mehr alleinig zu Hause versorgen und bevorteilen hierbei den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Altenheim. Schließlich nicht nur für ältere Menschen ist solch ein Heim eine gute Präferenz, im gleichen Sinne demenzkranke, behinderte oder psychologisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut wohl untergebracht. Von einem Pflegeheim unterscheiden sollte man das sogenannte „Betreute Wohnen“. In diesem Fall leben in der Regel ältere Leute, welche sich generell noch alleine versorgen plus verpflegen können, außerdem bei Bedürfnis gern fremde Unterstützung in Anspruch entgegennehmen.
Welche Person welche Aufwendungungen zugunsten eines Pflegeheimes übernimmt und wo die Vorzüge einer solchen Einrichtung befinden, kann nachfolgender Text ausführlich angeben.

Müssen Kinder einen Pflegeheimplatz in Gelsenkirchen für ihre Eltern bezahlen?

Können die Pflegebedürftigen gewiss nicht selbst für die Aufwände aufkommen, existieren strikte staatliche Regelungen, welche Person den Heimplatz zahlen muss. Vorerst wird dann mithilfe der sogenannten Düsseldorfer Tabelle begutachtet, ob der Ehepartner herangezogen werden kann. Erst darauffolgend werden Kinder ebenso wie unter Umständen sogar die Enkel in die Pflicht bestellt. Es wird genau überprüft, welche Einkünfte sowie Ausgaben existieren. In keinerlei Hinsicht können Kinder plus Enkel zu einer Zahlung der Aufwände für ein Pflegeheim in Gelsenkirchen verpflichtet werden. Es kann beispielsweise nicht angeordnet werden, das eigene Haus zu verkaufen, um für die Kosten aufzukommen. Auch gibt es das sogenanntes Schonvermögen, welches zu einer Beibehaltung des persönlichen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Kosten seitens der Kinder gleichwohl ganz oder stellenweise übernommen, ist es bedeutend zu wissen, dass diese steuerlich abgesetzt werden können. Können auch die Kinder und Enkelkinder nicht für die Aufwände aufkommen, wird das Sozialamt aktiv. Das zahlt dann die sogenannte „Unterstützung zur Pflege“; um diese Leistungen zu bekommen, ist eine Pflegestufe nicht dringend notwendig. Der Antrag auf die „Hilfe zur Pflege“ sollte beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Was ein Pflegeheim kostet und wer für diese Aufwände aufkommt

Laut Statistik zahlt man bei einem vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt annäherungsweise 3.300 € – Kosten, die sich kaum jemand seitens seinen Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind natürlich seitens unterschiedlicher Faktoren bedingt, unter anderem seitens der Pflegestufe, der Art der Unterkunft plus dem jeweiligen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime bspw. samt dem monatlichen Betrag von bis zu 4.000 € insbesondere kostspielig; Sachsen-Anhalt ist mitsamt im Durchschnitt 2.600 € im Monat hingegen recht kostengünstig. Ist eine Pflegestufe vorhanden, übernimmt die Pflegekasse einen Bestandteil der Aufwände. In Pflegestufe 1 zum Beispiel werden jeden Monat 1.064 € bezahlt, in Pflegestufe II steigt der Betrag auf jeden Monat 1.330 Euro, derweil sich Patienten der Pflegestufe 3 über einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.612 € erfreut sein können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, welche Person täglich mehr als 90 Minuten an Unterstützung benötigt; ebenso werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Jahr 2013 auch demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Dies heißt im Klartext: Auch wenn Sie in einem „kostengünstigen“ Bundesland wie zum Beispiel Sachsen-Anhalt leben, müssen Sie jeden Monat mindestens 900 € dazu zahlen. Dies übersteigt die Renten der meisten Altersrentner bei Weitem; die Person kein Vermögen hat, sieht in diesem Sachverhalt sprichwörtlich alt aus. Die Lösung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung darstellen. Wer jene mit in etwa 40 Altersjahren abschließt sowie monatlich einen Betrag in Höhe von 30 Euro einzahlt, kann von einem monatlich anfallenden Pflegegeld in Höhe von 1.800 Euro profitieren.

Derart stellen sich die Kosten für ein Pflegeheim in Gelsenkirchen zusammen

Die Aufwände für ein Pflegeheim in Gelsenkirchen setzen sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:

Unterbringungskosten: Damit sind die tatsächlichen Mietaufwendungen für die Unterkunft gemeint. Jene Aufwendungen sind grundlegend vom Pflegebedürftigen selber zu zahlen.

Verpflegungskosten: Dieserfalls dreht es sich um die Aufwendungen für Speisen wie auch Trinken. Jene Aufwände sind vom Pflegebedürftigen selber zu tragen; es gibt keinerlei Zuschüsse von der Pflegekasse.

Investkosten: Je nach Lebensalter und Verfassung der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern bestimmte Aufwendungen für Abschreibungen auferlegt, die einen nicht im Mindesten unerheblichen Teil der monatlichen Kosten betragen.

Pflegekosten: Das sind die Kosten, an welchen sich auch die Pflegekasse anteilig engagiert.

Diese Dinge muss jeder vor dem Umzug in ein Pflegeheim in Gelsenkirchen beachten

Steht der Umzug in ein Pflegeheim in Gelsenkirchen an, müssen die Senioren beziehungsweise ihre Angehörige ein paar Sachen beachten. Min. drei Monate vor dem Wohnungswechsel sollte der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Nun muss man sich bedenken, welche personenbezogenen Sachen bzw. Mobiliar mit in das Pflegeheim sollen. Bei der überwiegenden Zahl der Pflegeheimen ist es einfach möglich, die persönlichen Möbelstücke mitzubringen, damit jeder sich möglichst rasch heimisch fühlt. Darüber hinaus sollte man gewiss nicht vergessen, Strom, Gas wie auch Telefon termingerecht abzumelden. Für die Post mag ein sogenannter Nachsendeauftrag bereitgestellt werden. Im Pflegeheim Gelsenkirchen selbst werden neue Bewohner in der Regel ziemlich warm mitsamt einem Strauß plus einer tollen Begrüßung aufgenommen. Auch umfangreiche Rituale der einzelnen Heimbewohner merken sich die Mitarbeiter vornehmlich recht schnell. Sollte doch einmal Beweggrund zur Klageschrift bestehen, kann man sich bedenkenlos an die Heimleitung wenden.

Wer entschließt über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Gelsenkirchen?

Grundlegend können auch pflegebedürftige ältere Menschen eigenhändig darüber festlegen, inwiefern sie in einem Pflegeheim wohnen wollen oder nicht. Einzige Ausnahme: Es existiert bereits ein gesetzlicher Vormund; diesfalls kann auch dieser die Wahl über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Gelsenkirchen treffen. Ärzte wiederum sind nicht befugt, die Wahl für oder gegen ein Pflegeheim zu treffen. Grundsätzlich wird die ambulante ebenso wie häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt als ebenfalls den Pflegekassen der Unterbringung in einem Pflegeheim vorgezogen.

Mehrere Pflegeformen in einem Pflegeheim in Gelsenkirchen

Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Gelsenkirchen entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.

Vollstationäre Pflege
Diese ebenso als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform beinhaltet die ständige Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege mag bis zu 56 Tage im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden und ist insbesondere dann nützlich, falls die Angehörigen in den Urlaub fahren oder man nach einer Operation eine besondere Pflege brauchen.

Verhinderungspflege
Ebenso die Verhinderungspflege wird gerne dann genutzt, falls betreuende Familienangehörige mal in den Urlaub fahren wollen. Diese Pflege kann bis zu 42 Tage im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Tagespflege
Im Rahmen der Tagespflege werden die Patienten am Vormittag von zu Hause abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung Ihrer Auswahl betreut und am Abend wieder nach Hause gebracht.