Die deutsche Bevölkerung wird durchgehend älter. Mithilfe der steigenden Lebenserwartung wird gleichermaßen die Nachfrage nach Pflegeheimen laufend größer. Allerlei Senioren können sich keinesfalls mehr einsam zu Hause versorgen und bevorteilen hierbei den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Altenheim. Schließlich nicht einzig zugunsten älteren Personen ist dahingehend ein Heim eine gute Wahl, im gleichen Sinne demenzkranke, behinderte oder seelisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut gut untergebracht. Von einem Pflegeheim unterscheiden muss man das sogenannte „Betreute Wohnen“. Hierbei leben in der Regel ältere Menschen, welche sich grundlegend noch alleine versorgen wie auch verpflegen können, unabhängig davon bei Bedürfnis gerne fremde Hilfestellung in Anspruch nehmen.
Wer welche Aufwendungungen für ein Pflegeheim trägt und wo schließlich die Vorzüge einer solchen Einrichtung liegen, soll nachfolgender Text spezifizieren.

Vielfältige Pflegeformen in einem Pflegeheim in Moers

Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Moers entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.

Vollstationäre Pflege
Diese ebenso als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform inkludiert die permanente Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege kann bis zu 56 Tage in dem Kalenderjahr in Anspruch genommen werden und ist insbesondere dann nützlich, wenn die Angehörigen in den Urlaub fahren oder man nach einer Operation eine besondere Pflege benötigen.

Verhinderungspflege
Auch die Verhinderungspflege wird bereitwillig als Folge genutzt, falls pflegende Familienangehörige mal in den Urlaub fahren möchten. Diese Pflege kann bis zu 42 Tage in dem Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Tagespflege
Im Rahmen der Tagespflege werden die Patienten am Morgen von zu Daheim abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung der Präferenz betreut und am Abend wieder nach Hause gebracht.

Auf diese Weise stellen sich die Kosten für ein Pflegeheim in Moers zusammen

Die Aufwendungen für ein Pflegeheim in Moers setzen sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

Unterbringungskosten: Damit sind die eigentlichen Mietaufwendungen für die Wohnung gemeint. Diese Kosten sind erst einmal vom Pflegebedürftigen selber zu zahlen.

Verpflegungskosten: Dabei handelt es sich um die Aufwände für Speisen sowie Trinken. Jene Aufwendungen sind von dem Pflegebedürftigen selber zu übernehmen; es gibt keine Zuschüsse von der Pflegekasse.

Investkosten: Je nach Alter plus Zustand der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern gewisse Aufwände für Abschreibungen auferlegt, welche einen absolut nicht unerheblichen Teil der monatlichen Aufwendungen ausmachen.

Pflegekosten: Dies sind die Aufwendungen, an welchen sich ebenfalls die Pflegekasse anteilsmäßig beteiligt.

Müssen Kinder einen Pflegeheimplatz in Moers für ihre Eltern bezahlen?

Können die Pflegebedürftigen ganz und gar nicht selbst für die Kosten aufkommen, existieren strikte gesetzliche Regelungen, wer den Heimplatz zahlen muss. Zu Beginn wird dann mittels der sogenannten Düsseldorfer Tabelle begutachtet, in welchem Ausmaß der Ehepartner herangezogen werden kann. Erst folgend werden Kinder ebenso wie unter Umständen auch die Enkel in die Verpflichtung genommen. Es wird exakt überprüft, welche Einkünfte wie auch Ausgaben existieren. In keinster Weise können Kinder noch dazu Enkelkinder zu einer Zahlung der Kosten für ein Pflegeheim in Moers verpflichtet werden. Es kann zum Beispiel egal, wie man es betrachtet, nicht angeordnet werden, das eigene Domizil zu verkaufen, um für die Aufwände aufzukommen. Im gleichen Sinne gibt es ein sogenanntes Schonvermögen, welches zu einer Beibehaltung des eigenen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Aufwendungen seitens der Kinder dessen ungeachtet ganz oder stellenweise übernommen, ist es bedeutend zu wissen, dass diese steuerlich abgesetzt werden können. Können ebenfalls die Kinder und Enkelkinder in keiner Weise für die Kosten aufkommen, wird das Sozialamt aktiv. Das zahlt dann die sogenannte „Hilfe zur Pflege“; um jene Leistungen zu empfangen, ist eine Pflegestufe nicht unbedingt notwendig. Dieser Antrag auf die „Hilfe zur Pflege“ muss bei dem zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Was kostet ein Pflegeheim und welche Person kommt für jene Kosten auf?

Laut Statistik zahlt man bei einem vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt etwa 3.300 € – Kosten, welche sich kaum irgendwer seitens seinen Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind logischerweise von unterschiedlichen Faktoren abhängig, unter anderem seitens der Pflegestufe, der Art der Unterkunft plus dem einzelnen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime bspw. mitsamt dem monatlichen Betrag von bis zu 4.000 € insbesondere hochpreisig; Sachsen-Anhalt ist mittels im Durchschnitt 2.600 € im Monat andererseits einigermaßen preiswert. Ist eine Pflegestufe gegeben, übernimmt die Pflegekasse einen Bestandteil der Aufwendungen. In Pflegestufe I bspw. werden jeden Monat 1.064 € bezahlt, in Pflegestufe II steigt der Betrag auf monatlich 1.330 Euro, während sich Patienten der Pflegestufe III über einen monatlich anfallenden Zuschuss in Höhe von 1.612 € freuen können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, welche Person tag für Tag mehr als 90 Minuten an Hilfestellung benötigt; gleichwohl werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Jahr 2013 auch demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Dies bedeutet im Klartext: Auch wenn Sie in einem „günstigen“ Bundesland sowie zum Beispiel Sachsen-Anhalt leben, müssen Sie jeden Monat mindestens 900 € hierfür zahlen. Das übersteigt die Renten der überwiegenden Zahl der Altersrentner bei Weitem; wer kein Vermögen hat, sieht in diesem Sachverhalt sprichwörtlich alt aus. Eine Problembeseitigung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung sein. Wer diese mit rund 40 Jahren abschließt noch dazu monatlich einen Betrag in Höhe von 30 Euro einzahlt, kann von einem monatlichen Pflegegeld in Höhe von 1.800 € profitieren.

Wer über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Moers entscheidet

Grundlegend vermögen ebenso pflegebedürftige Senioren eigenhändig darüber beschließen, in wie weit sie in einem Pflegeheim leben möchten oder nicht. Einzige Ausnahme: Es existiert bereits ein gesetzlicher Vormund; diesfalls kann ebenso der die Entscheidung über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Moers treffen. Ärzte wiederum sind gewiss nicht berechtigt, die Entscheidung für oder gegen ein Pflegeheim zu treffen. Grundlegend wird die ambulante ebenso wie häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt wie ebenfalls den Pflegekassen der Unterkunft in einem Pflegeheim vorgezogen.

Was ist vor dem Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Moers zu berücksichtigen?

Steht der Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Moers an, müssen die Senioren vielmehr deren Angehörige manche Dinge beachten. Mindestens 3 Monate vor einem Wohnungswechsel muss der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Nun sollte man sich überlegen, welche personenbezogenen Dinge beziehungsweise Möbelstücke mitsamt in das Pflegeheim sollen. Bei den meisten Pflegeheimen ist es mühelos möglich, seine persönlichen Möbelstücke mitzubringen, damit jeder sich möglichst rasch heimisch fühlt. Darüber hinaus sollte man nicht vergessen, Strom, Gas sowie Telefon termingemäß abzumelden. Für die Briefe kann ein sogenannter Nachsendeauftrag gestellt werden. Im Pflegeheim Moers selbst werden neue Bewohner in der Regel ziemlich sanftmütig mitsamt einem Strauß sowie einer fürsorglichen Begrüßung aufgenommen. Ebenso wertvolle Rituale der einzelnen Heimbewohner merken sich die Beschäftigtern überwiegend recht rasch. Sollte doch einmal Anlass zu einer Klageschrift bestehen, mag jeder sich bedenkenlos an die Heimleitung wenden.