Die Deutschen werden fortlaufend älter. Mit Hilfe von der steigenden Lebenserwartung wird im gleichen Sinne die Nachfrage nach Pflegeheimen kontinuierlich größer. Eine große Anzahl Senioren können sich keinesfalls mehr solo zu Hause versorgen und favorisieren folgend den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Seniorenstift. Bekanntlich nicht lediglich zugunsten älteren Personen ist dahingehend ein Domizil eine gute Auswahl, ebenso demenzkranke, behinderte oder seelisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut wohl untergebracht. Von einem Pflegeheim unterscheiden sollte jeder das sogenannte „Betreute Wohnen“. Hier hausen in der Regel ältere Menschen, die sich grundsätzlich nach wie vor alleine versorgen noch dazu verpflegen können, dennoch bei Bedarf gerne fremde Hilfe in Anspruch nehmen.
Wer welche Kosten für ein Pflegeheim übernimmt und wo schließlich die Vorzüge einer solchen Einrichtung befinden, soll nachfolgender Inhalt beschreiben.

Welche Person über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Bremen entscheidet

Erst einmal vermögen ebenfalls pflegebedürftige ältere Menschen selber darüber beschließen, ob sie in einem Pflegeheim leben wollen oder nicht. Einziger Ausnahmefall: Es existiert bereits ein gesetzlicher Vormund; als Folge kann ebenfalls dieser den Beschluss über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Bremen treffen. Mediziner hingegen sind gewiss nicht autorisiert, die Entscheidung für oder gegen ein Pflegeheim zu treffen. Generell wird die ambulante sowohl häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt als auch den Pflegekassen der Unterbringung in einem Pflegeheim vorgezogen.

Ob Kinder oder Angehörige den Pflegeheimplatz in Bremen bezahlen müssen

Können die Pflegebedürftigen nicht im Mindesten selbst für die Kosten aufkommen, existieren strikte gesetzliche Regelungen, welche Person den Heimplatz zahlen muss. Zuerst wird dann anhand der sogenannten Düsseldorfer Tabelle begutachtet, in wie weit der Ehepartner herangezogen werden kann. Erst hiernach werden Kinder sowie unter Umständen auch die Enkelkinder in die Verpflichtung bestellt. Es wird ganzheitlich überprüft, welche Einnahmen wie auch Ausgaben existieren. In keiner Weise können Kinder wie auch Enkelkinder zu einer Zahlung der Kosten für ein Pflegeheim in Bremen verpflichtet werden. Es kann z. B. durchaus nicht angeordnet werden, das eigene Haus zu verkaufen, um für die Aufwände aufzukommen. Zudem gibt es ein sogenanntes Schonvermögen, welches zur Beibehaltung des persönlichen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Kosten von den Kindern dennoch komplett oder teilweise übernommen, ist es elementar zu wissen, dass diese steuerlich abgesetzt werden können. Können zudem die Kinder und Enkel nicht im Mindesten für die Kosten aufkommen, wird das Sozialamt aktiv. Dies zahlt dann die sogenannte „Hilfe zur Pflege“; um jene Leistungen zu bekommen, ist eine Pflegestufe nicht unbedingt erforderlich. Der Antrag auf die „Hilfestellung zur Pflege“ sollte beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Diese Sachen muss man vor dem Umzug in ein Pflegeheim in Bremen berücksichtigen

Steht der Umzug in ein Pflegeheim in Bremen an, müssen die Senioren bzw. ihre Angehörige manche Dinge berücksichtigen. Mindestens 3 Monate vor einem Wohnungswechsel sollte der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Jetzt muss man sich überlegen, welche personenbezogenen Sachen beziehungsweise Möbelstücke mitsamt in das Pflegeheim sollen. Bei den meisten Pflegeheimen ist es reibungslos möglich, seine personenbezogenen Möbelstücke mitzubringen, damit jeder sich möglichst rasch ansässig fühlt. Weiterhin sollte man nicht vergessen, Strom, Gas sowie Telefon rechtzeitig abzumelden. Für die Briefe kann ein sogenannter Nachsendeauftrag gestellt werden. Im Pflegeheim Bremen selbst werden neue Bewohner in der Regel ziemlich warm mit einem Strauß plus einer tollen Wilkommenheißung aufgenommen. Ebenfalls umfangreiche Rituale der jeweiligen Heimbewohner merken sich die Angestellten vornehmlich recht schnell. Sollte doch einmal Beweggrund zu einer Klageschrift bestehen, mag man sich ohne Bedenken an die Heimleitung wenden.

Wie setzen sich die Kosten für ein Pflegeheim in Bremen zusammen?

Die Kosten für ein Pflegeheim in Bremen setzen sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:

Unterbringungskosten: Damit sind die eigentlichen Mietaufwendungen für die Wohnung gemeint. Jene Aufwendungen sind grundsätzlich vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen.

Verpflegungskosten: Folglich dreht es sich um die Aufwände für Speisen ebenso wie Trinken. Diese Aufwände sind von dem Pflegebedürftigen selbst zu tragen; es existieren keinerlei Zuschüsse seitens der Pflegekasse.

Investkosten: Je nach Lebensalter wie auch Befindlichkeit der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern bestimmte Aufwendungen für Abschreibungen auferlegt, die einen nicht unerheblichen Teil der monatlichen Aufwände ausmachen.

Pflegekosten: Dies sind die Aufwendungen, an welchen sich ebenfalls die Pflegekasse anteilsmäßig engagiert.

Mehrere Pflegeformen in einem Pflegeheim in Bremen

Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Bremen entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.

Vollstationäre Pflege
Diese ebenso als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform beinhaltet die ständige Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege kann bis zu 56 Tage in dem Jahr in Anspruch genommen werden und ist insbesondere dann angebracht, falls die Angehörigen in den Urlaub fahren oder man nach einer Operation eine besondere Pflege benötigen.

Verhinderungspflege
Auch die Verhinderungspflege wird gerne dann benutzt, wenn betreuende Familienangehörige einmal in einen Urlaub fahren wollen. Jene Pflege kann bis zu 42 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden.

Tagespflege
Zusammen mit der Tagespflege werden die Patienten am Morgen von zu Hause abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung der Präferenz betreut sowie am Abend wieder nach Hause gebracht.

Was ein Pflegeheim kostet und wer für jene Aufwendungen aufkommt

Zufolge Statistik zahlt man bei einem vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt etwa 3.300 Euro – Aufwände, welche sich kaum jemand seitens den Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind logischerweise seitens unterschiedlicher Punkten abhängig, unter anderem seitens der Pflegestufe, der Art und Weise der Unterkunft plus dem jeweiligen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime zum Beispiel mittels dem monatlich anfallenden Betrag von bis zu 4.000 Euro sehr kostenträchtig; Sachsen-Anhalt ist mit im Durchschnitt 2.600 Euro im Kalendermonat wiederum recht kostengünstig. Ist eine Pflegestufe vorhanden, trägt die Pflegekasse einen Teil dieser Aufwände. In Pflegestufe 1 beispielsweise werden jeden Monat 1.064 € bezahlt, in Pflegestufe 2 steigt der Betrag auf monatlich 1.330 €, unterdessen sich Patienten der Pflegestufe 3 über einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.612 € erfreut sein können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, welche Person tag für Tag mehr als 90 Minuten an Hilfestellung benötigt; ebenso werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Kalenderjahr 2013 im gleichen Sinne demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Dies bedeutet im Klartext: Selbst wenn Sie in einem „günstigen“ Bundesland ebenso wie beispielsweise Sachsen-Anhalt wohnen, müssen Sie monatlich minimal 900 € dazu zahlen. Dies übersteigt die Renten der meisten Altersrentner bei Weitem; die Person kein Erspartes hat, sieht in dieser Angelegenheit sprichwörtlich altbacken aus. Die Problembewältigung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung sein. Wer jene mit so um die 40 Altersjahren abschließt ebenso wie jeden Monat einen Betrag in Höhe von 30 Euro einzahlt, kann von einem monatlich anfallenden Pflegegeld in Höhe von 1.800 Euro profitieren.