Die Deutschen werden täglich älter. Mit Hilfe von jener steigenden Lebenserwartung wird gleichermaßen die Anfrage nach Pflegeheimen kontinuierlich größer. Zahlreiche Senioren können sich in keinster Weise mehr einsam zu Hause versorgen und präferieren folgend den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Altenheim. Schließlich nicht einzig für ältere Menschen ist dahingehend ein Wohnsitz eine gute Präferenz, ebenfalls demenzkranke, behinderte oder psychologisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut wohl untergebracht. Von einem Pflegeheim abgrenzen sollte jeder das sogenannte „Betreute Wohnen“. Hierbei wohnen in der Regel ältere Personen, welche sich erst einmal noch alleine versorgen noch dazu verpflegen können, nichtsdestotrotz bei Bedürfnis gerne fremde Hilfestellung in Anspruch nehmen.
Welche Person welche Aufwendungungen für ein Pflegeheim trägt und wo schließlich die Vorzüge einer solchen Einrichtung liegen, soll nachfolgender Text beschreiben.

Müssen Kinder den Pflegeheimplatz in Ludwigshafen am Rhein für die Eltern bezahlen?

Können die Pflegebedürftigen in keiner Weise selbst für die Kosten aufkommen, gibt es strikte gesetzliche Regelungen, welche Person den Heimplatz zahlen muss. An erster Stelle wird dann mit Hilfe der sogenannten Düsseldorfer Tabelle begutachtet, in wie weit der Ehepartner herangezogen werden kann. Erst hiernach werden Kinder sowie unter Umständen sogar die Enkelkinder in die Verpflichtung bestellt. Es wird tiefgehend überprüft, welche Einnahmen und Ausgaben existieren. Auf keinen Fall können Kinder noch dazu Enkel zu einer Zahlung der Aufwendungen für ein Pflegeheim in Ludwigshafen am Rhein verpflichtet werden. Es kann bspw. in keinster Weise vorgeschrieben werden, das eigene Domizil zu verkaufen, um für die Kosten aufzukommen. Zusätzlich gibt es ein sogenanntes Schonvermögen, das zu einer Beibehaltung des eigenen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Kosten von den Kindern unabhängig davon komplett oder stellenweise übernommen, ist es elementar zu wissen, dass diese steuerlich abgesetzt werden können. Können ebenfalls die Kinder und Enkelkinder nicht für die Kosten aufkommen, wird das Sozialamt aktiv. Das zahlt als Folge die sogenannte „Hilfe zur Pflege“; um diese Leistungen zu erlangen, ist eine Pflegestufe nicht dringend erforderlich. Der Antrag auf die „Unterstützung zur Pflege“ sollte bei dem zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Derart stellen sich die Kosten für ein Pflegeheim in Ludwigshafen am Rhein zusammen

Die Kosten für ein Pflegeheim in Ludwigshafen am Rhein setzen sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

Unterbringungskosten: Damit sind die tatsächlichen Mietaufwendungen für die Wohnung gemeint. Jene Aufwände sind generell von dem Pflegebedürftigen selbst zu zahlen.

Verpflegungskosten: An diesem Punkt handelt es sich um die Kosten für Essen sowie Trinken. Diese Kosten sind vom Pflegebedürftigen selber zu übernehmen; es existieren keinerlei Zuschüsse seitens der Pflegekasse.

Investkosten: Je nach Alter sowie Verfassung der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern gewisse Aufwände für Abschreibungen auferlegt, die einen alles andere als unerheblichen Teil der monatlich anfallenden Kosten umfassen.

Pflegekosten: Dies sind die Aufwände, an denen sich ebenfalls die Pflegekasse anteilsmäßig engagiert.

Welche unterschiedlichen Pflegeformen gibt es in einem Pflegeheim in Ludwigshafen am Rhein?

Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Ludwigshafen am Rhein entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.

Vollstationäre Pflege
Diese ebenso als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform inkludiert die permanente Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege kann bis zu 56 Tage in dem Jahr in Anspruch genommen werden und ist besonders dann geeignet, falls die Angehörigen in den Urlaub fahren beziehungsweise man nach einer Operation eine besondere Pflege brauchen.

Verhinderungspflege
Ebenso die Verhinderungspflege wird mit Freude als Folge genutzt, wenn pflegende Familienangehörige mal in einen Urlaub fahren wollen. Diese Pflege mag bis zu 42 Tage in dem Jahr in Anspruch genommen werden.

Tagespflege
Zusammen mit der Tagespflege werden die Patienten am Vormittag von zu Hause abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung der Präferenz betreut und am Abend wieder nach Hause gebracht.

Diese Sachen muss jeder vor einem Umzug in ein Pflegeheim in Ludwigshafen am Rhein berücksichtigen

Steht der Umzug in ein Pflegeheim in Ludwigshafen am Rhein an, müssen die Senioren bzw. ihre Angehörige manche Sachen berücksichtigen. Min. 3 Monate vor einem Wohnungswechsel muss der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Nun sollte man sich überlegen, welche personenbezogenen Dinge beziehungsweise Möbel mitsamt in das Pflegeheim sollen. Bei der überwiegenden Zahl der Pflegeheimen ist es einfach möglich, die persönlichen Möbel mitzubringen, damit man sich möglichst rasch ansässig fühlt. Unter anderem sollte man gewiss nicht vergessen, Strom, Gas und Telefon termingemäß abzumelden. Für die Briefe mag ein sogenannter Nachsendeauftrag gestellt werden. Im Pflegeheim Ludwigshafen am Rhein selbst werden neue Bewohner in der Regel recht herzlich mitsamt einem Blumenstrauß wie auch einer tollen Begrüßung aufgenommen. Auch wertvolle Rituale der einzelnen Heimbewohner merken sich die Beschäftigtern meist ziemlich rasch. Sollte doch einmal Grund zu einer Klage bestehen, mag jeder sich ohne Bedenken an die Heimleitung wenden.

Welche Person über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Ludwigshafen am Rhein entscheidet

Generell vermögen auch pflegebedürftige ältere Menschen eigenhändig darüber entscheiden, inwieweit sie in einem Pflegeheim leben wollen oder nicht. Einzige Ausnahme: Es gibt bereits einen gesetzlichen Vormund; in diesem Fall kann ebenfalls der die Entscheidung über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Ludwigshafen am Rhein treffen. Ärzte wiederum sind nicht berechtigt, die Entscheidung für oder gegen ein Pflegeheim zu treffen. Grundsätzlich wird die ambulante sowohl häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt wie auch den Pflegekassen der Unterkunft in einem Pflegeheim vorgezogen.

Was ein Pflegeheim kostet und wer für diese Kosten aufkommt

Laut Statistik zahlt man für einen vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt so etwa 3.300 € – Kosten, die sich kaum irgendwer seitens seinen Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind natürlicherweise von unterschiedlichen Faktoren bedingt, unter anderem von der Pflegestufe, der Art der Unterbringung wie auch dem jeweiligen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime z. B. mit dem monatlich anfallenden Betrag von bis zu 4.000 Euro sehr kostenträchtig; Sachsen-Anhalt ist mitsamt durchschnittlich 2.600 Euro im Monat andererseits einigermaßen günstig. Ist eine Pflegestufe gegeben, trägt die Pflegekasse einen Bestandteil der Aufwendungen. In Pflegestufe 1 zum Beispiel werden monatlich 1.064 € bezahlt, in Pflegestufe II wächst der Betrag auf monatlich 1.330 Euro, während sich Patienten der Pflegestufe 3 über einen monatlich anfallenden Zuschuss in Höhe von 1.612 Euro erfreut sein können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, wer tag für Tag mehr als 90 Minuten an Hilfe benötigt; ebenso werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Jahr 2013 auch demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Dies heißt im Klartext: Auch wenn Sie in einem „kostengünstigen“ Bundesland sowie bspw. Sachsen-Anhalt wohnen, müssen Sie jeden Monat minimal 900 Euro dazu bezahlen. Das übersteigt die Renten der überwiegenden Zahl der Altersrentner bei Weitem; wer kein Vermögen hat, sieht in dieser Angelegenheit sprichwörtlich alt aus. Eine Problembewältigung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung sein. Wer diese mit so etwa 40 Altersjahren abschließt noch dazu monatlich einen Betrag in Höhe von 30 € einzahlt, mag von einem monatlich anfallenden Pflegegeld in Höhe von 1.800 € profitieren.