Die deutsche Bevölkerung wird täglich älter. Mit Hilfe von der steigenden Lebenserwartung wird gleichfalls die Anfrage nach Pflegeheimen laufend größer. Etliche Senioren können sich nicht mehr alleinig zu Hause versorgen und bevorzugen somit den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Altenheim. Doch nicht bloß für ältere Personen ist derweise ein Wohnsitz eine gute Präferenz, auch demenzkranke, behinderte oder psychologisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut gut untergebracht. Von einem Pflegeheim unterscheiden sollte jeder das sogenannte „Betreute Wohnen“. In diesem Zusammenhang wohnen in der Regel ältere Menschen, welche sich erst einmal noch alleine versorgen und verpflegen können, alldem ungeachtet bei Bedürfnis gerne fremde Hilfe in Anspruch nehmen.
Wer die Kosten zugunsten eines Pflegeheimes übernimmt und wo die Vorzüge einer solchen Einrichtung liegen, kann nachfolgender Inhalt ausführlich angeben.

Was kostet ein Pflegeheim ferner welche Person kommt für diese Kosten auf?

Laut Statistik zahlt man bei einem vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt so um die 3.300 Euro – Aufwände, die sich kaum irgendwer seitens den Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind verständlicherweise von unterschiedlichen Faktoren abhängig, unter anderem von der Pflegestufe, der Art der Unterbringung plus dem einzelnen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime bspw. mittels einem monatlichen Betrag von bis zu 4.000 Euro insbesondere teuer; Sachsen-Anhalt ist mit im Durchschnitt 2.600 Euro im Monat andererseits einigermaßen günstig. Ist eine Pflegestufe gegeben, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Aufwände. In Pflegestufe 1 z. B. werden monatlich 1.064 Euro bezahlt, in Pflegestufe II wächst dieser Betrag auf monatlich 1.330 €, derweil sich Patienten der Pflegestufe 3 über einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.612 € erfreut sein können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, wer jeden Tag mehr als 90 Minuten an Hilfe benötigt; desgleichen werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Jahr 2013 ebenso demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Das bedeutet im Klartext: Auch wenn Sie in einem „kostengünstigen“ Bundesland wie bspw. Sachsen-Anhalt leben, müssen Sie monatlich minimal 900 € dazu bezahlen. Das übersteigt die Renten der überwiegenden Zahl der Altersrentner bei Weitem; die Person kein Erspartes hat, sieht in diesem Sachverhalt sprichwörtlich alt aus. Die Lösung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung sein. Wer diese mit ungefähr 40 Altersjahren abschließt ebenso wie monatlich einen Betrag in Höhe von 30 € einzahlt, mag seitens einem monatlich anfallenden Pflegegeld in Höhe von 1.800 Euro profitieren.

So setzen sich die Aufwände für ein Pflegeheim in Braunschweig zusammen

Die Aufwendungen für ein Pflegeheim in Braunschweig setzen sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:

Unterbringungskosten: Damit sind die eigentlichen Mietaufwendungen für die Wohnung gemeint. Jene Aufwände sind grundsätzlich vom Pflegebedürftigen selber zu bezahlen.

Verpflegungskosten: Hierbei handelt es sich um die Kosten für Speisen und Trinken. Jene Aufwände sind vom Pflegebedürftigen selber zu tragen; es existieren keine Zuschüsse seitens der Pflegekasse.

Investkosten: Je nach Lebensalter plus Befindlichkeit der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern bestimmte Aufwendungen für Abschreibungen auferlegt, welche einen bei weitem nicht unerheblichen Teil der monatlichen Aufwendungen ausmachen.

Pflegekosten: Das sind die Aufwendungen, an welchen sich ebenfalls die Pflegekasse anteilig engagiert.

Mehrere Pflegeformen in einem Pflegeheim in Braunschweig

Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Braunschweig entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.

Vollstationäre Pflege
Diese ebenso als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform beinhaltet die permanente Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege mag bis zu 56 Tage in dem Kalenderjahr in Anspruch genommen werden und ist besonders dann nützlich, falls die Angehörigen in den Urlaub fahren oder man nach einer Operation eine besondere Pflege benötigen.

Verhinderungspflege
Ebenso die Verhinderungspflege wird bereitwillig dann benutzt, wenn pflegende Familienangehörige einmal in den Urlaub fahren wollen. Diese Pflege kann bis zu 42 Tage in dem Jahr in Anspruch genommen werden.

Tagespflege
Zusammen mit der Tagespflege werden die Patienten am Vormittag von zu Hause abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung der Selektion betreut sowie am Abend wieder nach Hause gebracht.

Diese Sachen muss man vor dem Umzug in ein Pflegeheim in Braunschweig beachten

Steht der Umzug in ein Pflegeheim in Braunschweig an, müssen die Senioren beziehungsweise deren Angehörige einige Dinge berücksichtigen. Minimal drei Monate vor einem Umzug muss der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Nun muss man sich bedenken, welche persönlichen Dinge beziehungsweise Möbelstücke mit in das Pflegeheim sollen. Bei der überwiegenden Zahl der Pflegeheimen ist es reibungslos möglich, seine persönlichen Möbelstücke mitzubringen, damit jeder sich möglichst schnell heimisch fühlt. Weiterhin sollte man nicht vergessen, Strom, Gas plus Telefon fristgerecht abzumelden. Für die Post kann ein sogenannter Nachsendeauftrag bereitgestellt werden. Im Pflegeheim Braunschweig selbst werden neue Bewohner in der Regel recht warm mitsamt einem Strauß Blumen plus einer fürsorglichen Begrüßung aufgenommen. Ebenfalls wertvolle Rituale der jeweiligen Heimbewohner merken sich die Beschäftigtern mehrheitlich recht schnell. Sollte doch einmal Anlass zu einer Klage bestehen, kann man sich ohne Bedenken an die Heimleitung wenden.

Ob Kinder beziehungsweise Angehörige den Pflegeheimplatz in Braunschweig zahlen müssen

Können die Pflegebedürftigen absolut nicht selbst für die Aufwände aufkommen, existieren strikte gesetzliche Regulierungen, welche Person einen Heimplatz bezahlen muss. Zu Beginn wird dann mithilfe der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geprüft, inwiefern der Ehepartner herangezogen werden kann. Erst darauffolgend werden Kinder noch dazu unter Umständen selbst die Enkel in die Verpflichtung genommen. Es wird genau überprüft, welche Einnahmen plus Ausgaben vorliegen. Keinesfalls können Kinder wie auch Enkelkinder zur Bezahlung der Aufwendungen für ein Pflegeheim in Braunschweig verpflichtet werden. Es kann bspw. durchaus nicht gefordert werden, das eigene Heim zu verkaufen, um für die Aufwände aufzukommen. Sogar gibt es ein sogenanntes Schonvermögen, welches zur Beibehaltung des eigenen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Aufwände seitens der Kinder dennoch komplett oder stellenweise übernommen, ist es bedeutsam zu wissen, dass jene steuerlich abgesetzt werden können. Können ebenfalls die Kinder und Enkelkinder in keinster Weise für die Aufwände aufkommen, wird das Sozialamt eingeschaltet. Das zahlt als Folge die sogenannte „Unterstützung zur Pflege“; um diese Leistungen zu erlangen, ist eine Pflegestufe nicht zwingend notwendig. Dieser Antrag auf die „Unterstützung zur Pflege“ muss beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Welche Person über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Braunschweig entschließt

Grundlegend können ebenso pflegebedürftige ältere Menschen eigenhändig darüber bestimmen, in wie weit sie in einem Pflegeheim hausen möchten oder nicht. Einziger Ausnahmefall: Es existiert bereits ein gesetzlicher Vormund; dann mag auch der die Wahl über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Braunschweig treffen. Ärzte wiederum sind nicht autorisiert, die Wahl für beziehungsweise gegen ein Pflegeheim zu treffen. Grundlegend wird die ambulante wie auch häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt wie ebenfalls den Pflegekassen der Unterbringung in einem Pflegeheim vorgezogen.