Die Deutschen werden täglich älter. Anhand jener steigenden Lebenserwartung wird sogar die Anfrage nach Pflegeheimen kontinuierlich größer. Unzählige Senioren können sich in keiner Weise mehr allein zu Hause versorgen und präferieren an diesem Punkt den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Altersheim. Doch nicht alleinig für ältere Leuten ist derweise ein Heim eine gute Wahl, ebenfalls demenzkranke, behinderte oder seelisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut gut untergebracht. Von einem Pflegeheim abgrenzen sollte man das sogenannte „Betreute Wohnen“. In diesem Fall hausen in der Regel ältere Menschen, die sich erst einmal noch alleine versorgen noch dazu verpflegen können, außerdem bei Bedürfnis gerne fremde Hilfestellung in Anspruch nehmen.
Welche Person welche Kosten für ein Pflegeheim übernimmt und wo die Vorzüge einer solchen Einrichtung liegen, kann nachfolgender Inhalt charakterisieren.
Wie setzen sich die Kosten für ein Pflegeheim in Augsburg zusammen?
Die Aufwände für ein Pflegeheim in Augsburg setzen sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
Unterbringungskosten: Damit sind die eigentlichen Mietkosten für die Unterkunft gemeint. Jene Kosten sind erst einmal von dem Pflegebedürftigen selbst zu zahlen.
Verpflegungskosten: An diesem Punkt dreht es sich um die Aufwendungen für Speisen ebenso wie Trinken. Diese Aufwendungen sind von dem Pflegebedürftigen selbst zu stützen; es existieren keinerlei Zuschüsse seitens der Pflegekasse.
Investkosten: Je nach Lebensalter sowie Zustand der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern bestimmte Aufwände für Abschreibungen auferlegt, die einen nicht unerheblichen Teil der monatlichen Kosten ergeben.
Pflegekosten: Dies sind die Kosten, an welchen sich ebenfalls die Pflegekasse anteilsmäßig beteiligt.
Was ist vor dem Umzug in ein Pflegeheim in Augsburg zu beachten?
Steht der Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Augsburg an, müssen die Senioren bzw. deren Angehörige manche Sachen berücksichtigen. Minimal drei Monate vor einem Umzug sollte der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Jetzt muss man sich überlegen, welche personenbezogenen Sachen beziehungsweise Mobiliar mitsamt in das Pflegeheim sollen. Bei der überwiegenden Zahl der Pflegeheimen ist es einfach möglich, seine persönlichen Möbel mitzubringen, damit jeder sich möglichst schnell heimisch fühlt. Nach wie vor sollte man nicht vergessen, Strom, Gas wie auch Telefon frühzeitig abzumelden. Für die Briefe kann ein sogenannter Nachsendeauftrag gestellt werden. Im Pflegeheim Augsburg selbst werden neue Bewohner in der Regel ziemlich sanftmütig mit einem Strauß plus einer fürsorglichen Wilkommenheißung aufgenommen. Ebenfalls wertvolle Rituale der jeweiligen Heimbewohner merken sich die Mitarbeiter überwiegend ziemlich rasch. Sollte doch einmal Antrieb zur Klage bestehen, mag jeder sich bedenkenlos an die Heimleitung wenden.
Welche unterschiedlichen Pflegeformen gibt es in einem Pflegeheim in Augsburg?
Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Augsburg entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.
Vollstationäre Pflege
Diese ebenfalls als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform inkludiert die ständige Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege mag bis zu 56 Tage im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden und ist besonders dann nützlich, falls die Angehörigen in den Urlaub fahren oder man nach einer Operation eine besondere Pflege brauchen.
Verhinderungspflege
Auch die Verhinderungspflege wird bereitwillig dann benutzt, wenn betreuende Familienangehörige mal in den Urlaub fahren wollen. Jene Pflege mag bis zu 42 Tage in dem Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Tagespflege
Zusammen mit der Tagespflege werden die Patienten am Morgen von zu Daheim abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung Ihrer Auswahl betreut sowie am Abend wieder nach Hause gebracht.
Wer über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Augsburg entschließt
Erst einmal vermögen auch pflegebedürftige ältere Menschen selber darüber festlegen, in wie weit diese in einem Pflegeheim wohnen wollen oder nicht. Einzige Ausnahme: Es gibt bereits einen gesetzlichen Vormund; als Folge kann auch dieser die Wahl über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Augsburg treffen. Ärzte hingegen sind nicht autorisiert, die Entscheidung für beziehungsweise gegen ein Pflegeheim zu treffen. Grundlegend wird die ambulante plus häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt wie ebenso den Pflegekassen der Unterbringung in einem Pflegeheim vorgezogen.
Was kostet ein Pflegeheim und wer kommt für jene Kosten auf?
Getreu Statistik zahlt man für einen vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt annäherungsweise 3.300 Euro – Aufwände, welche sich kaum irgendwer seitens den Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind natürlicherweise seitens unterschiedlicher Faktoren bedingt, unter anderem von der Pflegestufe, der Art und Weise der Unterkunft plus dem jeweiligen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime z. B. samt einem monatlich anfallenden Betrag von bis zu 4.000 Euro im Besonderen teuer; Sachsen-Anhalt ist mittels durchschnittlich 2.600 € im Monat andererseits recht preiswert. Ist eine Pflegestufe vorhanden, übernimmt die Pflegekasse einen Teil dieser Aufwendungen. In Pflegestufe I z. B. werden monatlich 1.064 € bezahlt, in Pflegestufe 2 wächst dieser Betrag auf jeden Monat 1.330 €, während sich Patienten der Pflegestufe III über einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.612 € freuen können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, welche Person täglich mehr als 90 Minuten an Hilfe benötigt; desgleichen werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Kalenderjahr 2013 auch demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Dies heißt im Klartext: Selbst wenn Sie in einem „kostengünstigen“ Bundesland sowie bspw. Sachsen-Anhalt leben, müssen Sie monatlich wenigstens 900 € hierfür zahlen. Dies übersteigt die Renten der überwiegenden Zahl der Altersrentner bei Weitem; wer keinerlei Erspartes hat, sieht in diesem Fall sprichwörtlich altbacken aus. Die Problemlösung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung darstellen. Wer diese mit so etwa 40 Altersjahren abschließt ebenso wie jeden Monat einen Betrag in Höhe von 30 Euro einzahlt, mag von einem monatlich anfallenden Pflegegeld in Höhe von 1.800 Euro profitieren.
Ob Kinder oder Angehörige einen Pflegeheimplatz in Augsburg zahlen müssen
Können die Pflegebedürftigen egal, wie man es betrachtet, nicht selbst für die Aufwendungen aufkommen, gibt es strenge gesetzliche Regelungen, welche Person einen Heimplatz zahlen muss. Zuerst wird dann unter Zuhilfenahme von der sogenannten Düsseldorfer Tabelle begutachtet, ob der Ehepartner herangezogen werden kann. Erst hiernach werden Kinder und unter Umständen selbst die Enkelkinder in die Verpflichtung bestellt. Es wird exakt überprüft, welche Einkünfte sowie Ausgaben vorliegen. In keinerlei Hinsicht können Kinder wie auch Enkel zur Zahlung der Aufwände für ein Pflegeheim in Augsburg verpflichtet werden. Es kann beispielsweise absolut nicht vorgeschrieben werden, das eigene Heim zu verkaufen, um für die Kosten aufzukommen. Zusätzlich gibt es das sogenanntes Schonvermögen, welches zu einer Beibehaltung des eigenen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Aufwände seitens der Kinder demgegenüber komplett oder teilweise übernommen, ist es wesentlich zu wissen, dass diese steuerlich abgesetzt werden können. Können sogar die Kinder und Enkel egal, wie man es betrachtet, nicht für die Aufwände aufkommen, wird das Sozialamt aktiv. Das zahlt als Folge die sogenannte „Hilfe zur Pflege“; um jene Leistungen zu erhalten, ist eine Pflegestufe nicht zwingend nötig. Dieser Antrag auf die „Hilfestellung zur Pflege“ muss bei dem zuständigen Sozialamt gestellt werden.