Die deutsche Bevölkerung wird fortlaufend älter. Mit der steigenden Lebenserwartung wird ebenfalls die Nachfrage nach Pflegeheimen täglich größer. Unzählige Senioren können sich keinesfalls mehr alleinig zu Hause versorgen und präferieren folgend den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Altenheim. Schließlich nicht ausschließlich für ältere Personen ist so ein ein Heim eine gute Auswahl, genauso demenzkranke, behinderte oder psychologisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut gut untergebracht. Von einem Pflegeheim abgrenzen muss man das sogenannte „Betreute Wohnen“. In diesem Zusammenhang leben in der Regel ältere Leute, die sich grundsätzlich noch alleine versorgen wie auch verpflegen können, trotzdem bei Bedarf gern fremde Unterstützung in Anspruch entgegennehmen.
Welche Person welche Aufwände zugunsten eines Pflegeheimes trägt und wo die Vorzüge einer solchen Einrichtung liegen, soll nachfolgender Text beschreiben.
Was ist vor dem Umzug in ein Pflegeheim in Darmstadt zu beachten?
Steht der Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Darmstadt an, müssen die Senioren vielmehr ihre Angehörige einige Sachen beachten. Mindestens drei Monate vor einem Wohnungswechsel sollte der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Jetzt muss man sich bedenken, welche persönlichen Sachen beziehungsweise Möbelstücke mitsamt in das Pflegeheim sollen. Bei den meisten Pflegeheimen ist es einfach möglich, seine persönlichen Möbelstücke mitzubringen, damit jeder sich möglichst schnell heimisch fühlt. Darüber hinaus sollte man gewiss nicht vergessen, Strom, Gas sowie Telefon termingemäß abzumelden. Für die Post mag ein sogenannter Nachsendeauftrag arrangiert werden. Im Pflegeheim Darmstadt selbst werden neue Bewohner in der Regel recht warm mitsamt einem Strauß wie auch einer tollen Begrüßung aufgenommen. Ebenso umfangreiche Rituale der einzelnen Heimbewohner merken sich die Beschäftigtern überwiegend recht rasch. Sollte doch mal Leitgedanke zur Klageschrift bestehen, kann man sich ohne Bedenken an die Heimleitung wenden.
Ob Kinder beziehungsweise Angehörige den Pflegeheimplatz in Darmstadt zahlen müssen
Können die Pflegebedürftigen gar nicht selbst für die Aufwendungen aufkommen, gibt es strenge staatliche Regelungen, wer den Heimplatz bezahlen muss. Zuerst wird dann unter Einsatz von der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geprüft, inwieweit der Ehepartner herangezogen werden kann. Erst dann werden Kinder noch dazu unter Umständen selbst die Enkelkinder in die Verpflichtung genommen. Es wird gründlich überprüft, welche Einkünfte plus Ausgaben vorliegen. Auf keinen Fall können Kinder noch dazu Enkelkinder zur Zahlung der Aufwendungen für ein Pflegeheim in Darmstadt verpflichtet werden. Es kann zum Beispiel gar nicht angeordnet werden, das eigene Domizil zu verkaufen, um für die Kosten aufzukommen. Zudem gibt es ein sogenanntes Schonvermögen, das zur Aufrechterhaltung des eigenen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Aufwände von den Kindern unabhängig davon komplett oder stellenweise übernommen, ist es bedeutend zu wissen, dass diese steuerlich abgesetzt werden können. Können ebenfalls die Kinder und Enkel bei weitem nicht für die Aufwendungen aufkommen, wird das Sozialamt aktiv. Das zahlt dann die sogenannte „Hilfestellung zur Pflege“; um diese Leistungen zu empfangen, ist eine Pflegestufe nicht zwingend notwendig. Der Antrag auf die „Hilfe zur Pflege“ sollte bei dem zuständigen Sozialamt gestellt werden.
Mehrere Pflegeformen in einem Pflegeheim in Darmstadt
Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Darmstadt entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.
Vollstationäre Pflege
Jene auch als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform beinhaltet die ständige Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege mag bis zu 56 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden und ist im Besonderen dann geeignet, wenn die Angehörigen in einen Urlaub fahren beziehungsweise man nach einer Operation eine besondere Pflege benötigen.
Verhinderungspflege
Auch die Verhinderungspflege wird gerne dann benutzt, wenn betreuende Familienangehörige einmal in einen Urlaub fahren möchten. Jene Pflege kann bis zu 42 Tage in dem Jahr in Anspruch genommen werden.
Tagespflege
Bei der Tagespflege werden die Patienten am Morgen von zu Daheim abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung Ihrer Auswahl betreut sowie am Abend wieder nach Hause gebracht.
Wie setzen sich die Kosten für ein Pflegeheim in Darmstadt zusammen?
Die Kosten für ein Pflegeheim in Darmstadt setzen sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:
Unterbringungskosten: Damit sind die tatsächlichen Mietaufwendungen für die Unterkunft gemeint. Jene Kosten sind grundlegend von dem Pflegebedürftigen selber zu bezahlen.
Verpflegungskosten: Dabei dreht es sich um die Kosten für Essen ebenso wie Trinken. Diese Kosten sind von dem Pflegebedürftigen selber zu tragen; es existieren keinerlei Zuschüsse seitens der Pflegekasse.
Investkosten: Je nach Lebensalter wie auch Verfassung der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern bestimmte Kosten für Abschreibungen auferlegt, welche einen nicht im Mindesten unerheblichen Bestandteil der monatlich anfallenden Kosten umfassen.
Pflegekosten: Das sind die Kosten, an welchen sich auch die Pflegekasse anteilsmäßig beteiligt.
Was ein Pflegeheim kostet und welche Person für diese Aufwände aufkommt
In Anlehnung an Statistik zahlt man für einen vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt ungefähr 3.300 € – Aufwendungen, welche sich kaum irgendwer von seinen Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind logischerweise von verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem seitens der Pflegestufe, der Art und Weise der Unterkunft wie auch dem einzelnen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime bspw. mitsamt dem monatlichen Betrag von bis zu 4.000 € im Besonderen kostspielig; Sachsen-Anhalt ist samt im Durchschnitt 2.600 Euro im Monat hingegen einigermaßen günstig. Ist eine Pflegestufe vorhanden, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten. In Pflegestufe I bspw. werden jeden Monat 1.064 Euro bezahlt, in Pflegestufe II steigt dieser Betrag auf jeden Monat 1.330 Euro, derweil sich Patienten der Pflegestufe III über einen monatlich anfallenden Zuschuss in Höhe von 1.612 Euro erfreut sein können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, wer täglich mehr als 90 Minuten an Unterstützung benötigt; desgleichen werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Jahr 2013 ebenfalls demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Dies heißt im Klartext: Sogar wenn Sie in einem „günstigen“ Bundesland ebenso wie zum Beispiel Sachsen-Anhalt leben, müssen Sie jeden Monat min. 900 € dazu bezahlen. Das übersteigt die Renten der meisten Altersrentner bei Weitem; die Person kein Vermögen hat, sieht in diesem Fall sprichwörtlich altbacken aus. Eine Problemlösung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung darstellen. Wer jene mit so circa 40 Jahren abschließt ebenso wie monatlich einen Betrag in Höhe von 30 Euro einzahlt, kann von einem monatlichen Pflegegeld in Höhe von 1.800 Euro profitieren.
Wer über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Darmstadt entscheidet
Erst einmal vermögen ebenfalls pflegebedürftige Senioren selbst darüber beschließen, ob diese in einem Pflegeheim wohnen möchten oder nicht. Einzige Ausnahme: Es gibt bereits einen gesetzlichen Vormund; als Folge kann ebenso dieser die Wahl über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Darmstadt treffen. Mediziner andererseits sind nicht berechtigt, die Entscheidung für oder gegen ein Pflegeheim zu treffen. Grundsätzlich wird die ambulante sowie häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt wie ebenso den Pflegekassen der Unterbringung in einem Pflegeheim vorgezogen.