Die Deutschen werden täglich älter. Mithilfe jener steigenden Lebenserwartung wird zudem die Anfrage nach Pflegeheimen ständig größer. Zahlreiche Senioren können sich in keinster Weise mehr solo zu Hause versorgen und bevorzugen folglich den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Seniorenstift. Schließlich nicht ausschließlich für ältere Personen ist so ein ein Wohnsitz eine gute Selektion, sogar demenzkranke, behinderte oder seelisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut gut untergebracht. Von einem Pflegeheim unterscheiden muss man das sogenannte „Betreute Wohnen“. Hier leben in der Regel ältere Menschen, welche sich grundsätzlich noch alleine versorgen plus verpflegen können, dessen ungeachtet bei Bedarf gern fremde Hilfestellung in Anspruch entgegennehmen.
Welche Person die Aufwände für ein Pflegeheim übernimmt und wo die Vorzüge einer solchen Einrichtung liegen, kann nachfolgender Inhalt spezifizieren.

Diese Dinge sollte man vor dem Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Jena beachten

Steht der Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Jena an, müssen die Senioren beziehungsweise ihre Angehörige manche Sachen berücksichtigen. Minimal 3 Monate vor einem Wohnungswechsel muss der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Jetzt muss man sich bedenken, welche personenbezogenen Sachen bzw. Einrichtungsgegenstände mitsamt in das Pflegeheim sollen. Bei den meisten Pflegeheimen ist es reibungslos möglich, die personenbezogenen Einrichtungsgegenstände mitzubringen, damit jeder sich möglichst schnell ansässig fühlt. Unter anderem sollte man gewiss nicht vergessen, Strom, Gas und Telefon fristgemäß abzumelden. Für die Post mag ein sogenannter Nachsendeauftrag arrangiert werden. Im Pflegeheim Jena selbst werden neue Bewohner in der Regel ziemlich warm mitsamt einem Blumenstrauß wie auch einer liebevollen Begrüßung aufgenommen. Ebenso wertvolle Rituale der einzelnen Heimbewohner merken sich die Mitarbeiter vorwiegend recht rasch. Sollte doch einmal Grund zu einer Klageschrift bestehen, kann man sich ohne Bedenken an die Heimleitung wenden.

Müssen Kinder den Pflegeheimplatz in Jena für ihre Eltern bezahlen?

Können die Pflegebedürftigen in keinster Weise selbst für die Aufwendungen aufkommen, gibt es strenge gesetzliche Regelungen, welche Person den Heimplatz bezahlen muss. Vorerst wird dann mithilfe der sogenannten Düsseldorfer Tabelle begutachtet, inwiefern der Ehepartner herangezogen werden kann. Erst als nächstes werden Kinder plus unter Umständen sogar die Enkelkinder in die Pflicht bestellt. Es wird exakt überprüft, welche Einkünfte plus Ausgaben vorliegen. In keinerlei Hinsicht können Kinder plus Enkelkinder zu einer Zahlung der Aufwände für ein Pflegeheim in Jena verpflichtet werden. Es kann zum Beispiel in keinster Weise vorgeschrieben werden, das eigene Heim zu verkaufen, um für die Aufwendungen aufzukommen. Im gleichen Sinne gibt es das sogenanntes Schonvermögen, das zu einer Beibehaltung des eigenen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Kosten seitens der Kinder dessen ungeachtet ganz oder teilweise übernommen, ist es bedeutsam zu wissen, dass diese steuerlich abgesetzt werden können. Können sogar die Kinder und Enkelkinder nicht für die Aufwendungen aufkommen, wird das Sozialamt aktiv. Das zahlt als Folge eine sogenannte „Hilfe zur Pflege“; um diese Leistungen zu kriegen, ist eine Pflegestufe nicht dringend nötig. Der Antrag auf die „Unterstützung zur Pflege“ sollte beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Welche Person entschließt über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Jena?

Generell können ebenfalls pflegebedürftige Senioren selbst darüber beschließen, inwiefern diese in einem Pflegeheim leben möchten oder nicht. Einziger Ausnahmefall: Es existiert bereits ein gesetzlicher Vormund; diesfalls kann auch dieser die Wahl über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Jena treffen. Ärzte wiederum sind nicht autorisiert, die Wahl für beziehungsweise gegen ein Pflegeheim zu treffen. Grundsätzlich wird die ambulante wie auch häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt wie ebenso den Pflegekassen der Unterkunft in einem Pflegeheim vorgezogen.

Was kostet ein Pflegeheim und welche Person kommt für diese Kosten auf?

In Anlehnung an Statistik zahlt man für einen vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt etwa 3.300 € – Kosten, welche sich kaum irgendjemand seitens den Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind verständlicherweise von unterschiedlichen Faktoren abhängig, unter anderem seitens der Pflegestufe, der Art und Weise der Unterkunft ebenso wie dem einzelnen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime beispielsweise mittels dem monatlich anfallenden Betrag von bis zu 4.000 Euro besonders kostenintensiv; Sachsen-Anhalt ist samt durchschnittlich 2.600 € im Kalendermonat andererseits recht kostengünstig. Ist eine Pflegestufe vorhanden, trägt die Pflegekasse einen Bestandteil dieser Aufwände. In Pflegestufe I z. B. werden monatlich 1.064 Euro bezahlt, in Pflegestufe 2 steigt dieser Betrag auf jeden Monat 1.330 Euro, derweil sich Patienten der Pflegestufe III über einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.612 € erfreut sein können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, welche Person tag für Tag mehr als 90 Minuten an Hilfestellung benötigt; desgleichen werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Kalenderjahr 2013 ebenfalls demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Das bedeutet im Klartext: Auch wenn Sie in einem „kostengünstigen“ Bundesland ebenso wie beispielsweise Sachsen-Anhalt leben, müssen Sie jeden Monat min. 900 Euro hierfür zahlen. Das übersteigt die Renten der meisten Altersrentner bei Weitem; wer kein Vermögen hat, sieht in dieser Angelegenheit sprichwörtlich alt aus. Eine Problemlösung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung darstellen. Wer diese mit so etwa 40 Jahren abschließt sowie jeden Monat einen Betrag in Höhe von 30 € einzahlt, kann von einem monatlich anfallenden Pflegegeld in Höhe von 1.800 € profitieren.

Welche verschiedenen Pflegeformen existieren in einem Pflegeheim in Jena?

Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Jena entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.

Vollstationäre Pflege
Diese ebenso als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform inkludiert die ständige Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege kann bis zu 56 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden und ist besonders dann angebracht, wenn die Angehörigen in einen Urlaub fahren beziehungsweise man nach einer Operation eine besondere Pflege brauchen.

Verhinderungspflege
Ebenfalls die Verhinderungspflege wird bereitwillig dann benutzt, falls pflegende Familienangehörige einmal in den Urlaub fahren wollen. Diese Pflege mag bis zu 42 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden.

Tagespflege
Zusammen mit der Tagespflege werden die Patienten am Vormittag von zu Daheim abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung der Wahl betreut sowie am Abend wieder nach Hause gebracht.

Wie setzen sich die Kosten für ein Pflegeheim in Jena zusammen?

Die Aufwände für ein Pflegeheim in Jena setzen sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

Unterbringungskosten: Damit sind die eigentlichen Mietkosten für die Unterkunft gemeint. Jene Aufwendungen sind grundsätzlich vom Pflegebedürftigen selbst zu bezahlen.

Verpflegungskosten: Dieserfalls handelt es sich um die Kosten für Speisen ebenso wie Trinken. Jene Aufwände sind vom Pflegebedürftigen selbst zu übernehmen; es gibt keinerlei Zuschüsse von der Pflegekasse.

Investkosten: Je nach Lebensalter plus Verfassung der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern bestimmte Kosten für Abschreibungen auferlegt, welche einen bei weitem nicht unerheblichen Teil der monatlichen Aufwendungen ergeben.

Pflegekosten: Das sind die Aufwände, an denen sich ebenfalls die Pflegekasse anteilsmäßig beteiligt.