Die Deutschen werden laufend älter. Anhand jener steigenden Lebenserwartung wird zusätzlich die Anfrage nach Pflegeheimen ständig größer. Zahlreiche Senioren können sich keineswegs mehr einsam zu Hause versorgen und bevorteilen folgend den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Seniorenheim. Schließlich nicht ausschließlich zugunsten älteren Personen ist dahingehend ein Domizil eine gute Wahl, ebenfalls demenzkranke, behinderte oder psychisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut wohl untergebracht. Von einem Pflegeheim abgrenzen sollte man das sogenannte „Betreute Wohnen“. Dieserfalls hausen in der Regel ältere Leute, welche sich generell noch alleine versorgen und verpflegen können, gleichwohl bei Bedürfnis gerne fremde Unterstützung in Anspruch entgegennehmen.
Welche Person die Aufwendungungen zugunsten eines Pflegeheimes trägt und wo schließlich die Vorzüge einer solchen Einrichtung befinden, soll nachfolgender Text beschreiben.
Wie setzen sich die Kosten für ein Pflegeheim in Leipzig zusammen?
Die Aufwendungen für ein Pflegeheim in Leipzig setzen sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
Unterbringungskosten: Damit sind die tatsächlichen Mietaufwendungen für die Wohnung gemeint. Diese Aufwendungen sind grundlegend vom Pflegebedürftigen selbst zu bezahlen.
Verpflegungskosten: Dabei dreht es sich um die Aufwände für Nahrung plus Trinken. Diese Aufwände sind vom Pflegebedürftigen selbst zu stützen; es gibt keine Zuschüsse von der Pflegekasse.
Investkosten: Je nach Alter und Verfassung der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern gewisse Kosten für Abschreibungen auferlegt, die einen nicht unerheblichen Bestandteil der monatlichen Aufwände ausmachen.
Pflegekosten: Das sind die Aufwendungen, an denen sich ebenso die Pflegekasse anteilig engagiert.
Wer entschließt über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Leipzig?
Grundsätzlich vermögen auch pflegebedürftige Senioren eigenhändig darüber entscheiden, inwiefern diese in einem Pflegeheim leben möchten oder nicht. Einzige Ausnahme: Es existiert bereits ein gesetzlicher Vormund; in diesem Fall mag ebenfalls dieser die Entscheidung über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Leipzig treffen. Mediziner hingegen sind nicht befugt, die Wahl für beziehungsweise gegen ein Pflegeheim zu treffen. Erst einmal wird die ambulante wie auch häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt als ebenfalls den Pflegekassen der Unterbringung in einem Pflegeheim vorgezogen.
Was ein Pflegeheim kostet und wer für diese Aufwendungen aufkommt
Laut Statistik zahlt man bei einem vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt so um die 3.300 Euro – Aufwendungen, welche sich kaum irgendjemand von seinen Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind verständlicherweise seitens unterschiedlicher Faktoren bedingt, unter anderem seitens der Pflegestufe, der Art und Weise der Unterkunft und dem einzelnen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime beispielsweise samt einem monatlich anfallenden Betrag von bis zu 4.000 € insbesondere kostenträchtig; Sachsen-Anhalt ist samt durchschnittlich 2.600 € im Monat andererseits einigermaßen günstig. Ist eine Pflegestufe gegeben, trägt die Pflegekasse einen Bestandteil dieser Aufwendungen. In Pflegestufe I bspw. werden jeden Monat 1.064 € bezahlt, in Pflegestufe II steigt der Betrag auf monatlich 1.330 Euro, während sich Patienten der Pflegestufe 3 über einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.612 Euro erfreut sein können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, welche Person alle Tage mehr als 90 Minuten an Unterstützung benötigt; gleichwohl werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Kalenderjahr 2013 ebenso demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Dies bedeutet im Klartext: Sogar wenn Sie in einem „kostengünstigen“ Bundesland sowie zum Beispiel Sachsen-Anhalt wohnen, müssen Sie monatlich mindestens 900 Euro hierfür zahlen. Dies übersteigt die Renten der meisten Altersrentner bei Weitem; die Person kein Vermögen hat, sieht in diesem Sachverhalt sprichwörtlich altbacken aus. Eine Lösung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung sein. Wer jene mit annäherungsweise 40 Jahren abschließt plus monatlich einen Betrag in Höhe von 30 € einzahlt, mag von einem monatlich anfallenden Pflegegeld in Höhe von 1.800 Euro profitieren.
Welche verschiedenen Pflegeformen existieren in einem Pflegeheim in Leipzig?
Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Leipzig entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.
Vollstationäre Pflege
Diese ebenso als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform beinhaltet die ständige Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege kann bis zu 56 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden und ist insbesondere dann geeignet, falls die Angehörigen in einen Urlaub fahren oder man nach einer Operation eine besondere Pflege brauchen.
Verhinderungspflege
Ebenfalls die Verhinderungspflege wird mit Freude dann benutzt, wenn pflegende Familienangehörige mal in einen Urlaub fahren möchten. Diese Pflege kann bis zu 42 Tage in dem Jahr in Anspruch genommen werden.
Tagespflege
Zusammen mit der Tagespflege werden die Patienten am Morgen von zu Hause abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung Ihrer Präferenz betreut und am Abend wieder nach Hause gebracht.
Ob Kinder beziehungsweise Angehörige einen Pflegeheimplatz in Leipzig bezahlen müssen
Können die Pflegebedürftigen nicht im Mindesten selbst für die Kosten aufkommen, existieren strikte gesetzliche Regulierungen, wer einen Heimplatz bezahlen muss. Vorerst wird dann unter Einsatz von der sogenannten Düsseldorfer Tabelle begutachtet, ob der Ehegatte herangezogen werden kann. Erst danach werden Kinder und unter Umständen sogar die Enkelkinder in die Verpflichtung bestellt. Es wird detailliert überprüft, welche Einnahmen wie auch Ausgaben bestehen. Auf keinen Fall können Kinder noch dazu Enkel zu einer Bezahlung der Aufwendungen für ein Pflegeheim in Leipzig verpflichtet werden. Es kann beispielsweise durchaus nicht vorgeschrieben werden, das eigene Domizil zu verkaufen, um für die Kosten aufzukommen. Zusätzlich gibt es ein sogenanntes Schonvermögen, welches zu einer Aufrechterhaltung des eigenen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Kosten seitens der Kinder gleichwohl komplett oder stellenweise übernommen, ist es bedeutsam zu wissen, dass jene steuerlich abgesetzt werden können. Können auch die Kinder und Enkelkinder gewiss nicht für die Aufwendungen aufkommen, wird das Sozialamt aktiv. Dies zahlt als Folge die sogenannte „Hilfe zur Pflege“; um diese Leistungen zu erlangen, ist eine Pflegestufe nicht dringend nötig. Dieser Antrag auf die „Unterstützung zur Pflege“ muss beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.
Diese Dinge sollte man vor einem Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Leipzig beachten
Steht der Umzug in ein Pflegeheim in Leipzig an, müssen die Senioren beziehungsweise ihre Angehörige einige Sachen beachten. Min. 3 Monate vor einem Umzug sollte der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Nun muss man sich bedenken, welche persönlichen Dinge bzw. Möbelstücke mitsamt in das Pflegeheim sollen. Bei den meisten Pflegeheimen ist es reibungslos möglich, die persönlichen Einrichtungsgegenstände mitzubringen, damit man sich möglichst schnell ansässig fühlt. Weiterhin sollte man nicht vergessen, Strom, Gas wie auch Telefon frühzeitig abzumelden. Für die Briefe mag ein sogenannter Nachsendeauftrag arrangiert werden. Im Pflegeheim Leipzig selbst werden neue Bewohner in der Regel ziemlich sanftmütig mitsamt einem Strauß Blumen plus einer tollen Wilkommenheißung aufgenommen. Ebenso umfangreiche Rituale der jeweiligen Heimbewohner merken sich die Mitarbeiter größtenteils ziemlich schnell. Sollte doch einmal Motiv zur Klage bestehen, kann man sich ohne Bedenken an die Heimleitung wenden.
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