Die Deutschen werden ewig älter. Mit der steigenden Lebenserwartung wird genauso die Nachfrage nach Pflegeheimen laufend größer. Zahlreiche Senioren können sich keineswegs mehr alleinig zu Hause versorgen und bevorzugen somit den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Altenheim. Schließlich nicht alleinig für ältere Personen ist so ein ein Heim eine gute Wahl, ebenfalls demenzkranke, behinderte oder seelisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut gut untergebracht. Von einem Pflegeheim abgrenzen muss jeder das sogenannte „Betreute Wohnen“. Dieserfalls hausen in der Regel ältere Leute, die sich erst einmal nach wie vor alleine versorgen noch dazu verpflegen können, demgegenüber bei Bedürfnis gerne fremde Hilfestellung in Anspruch entgegennehmen.
Welche Person welche Aufwendungungen zugunsten eines Pflegeheimes übernimmt und wo schließlich die Vorzüge einer solchen Einrichtung liegen, soll nachfolgender Text ausführlich angeben.

Ob Kinder beziehungsweise Angehörige einen Pflegeheimplatz in Lübeck bezahlen müssen

Können die Pflegebedürftigen nicht selbst für die Aufwände aufkommen, existieren strikte gesetzliche Regulierungen, wer einen Heimplatz zahlen muss. Erst einmal wird dann anhand der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geprüft, in wie weit der Ehegatte herangezogen werden kann. Erst danach werden Kinder und unter Umständen sogar die Enkel in die Pflicht genommen. Es wird präzise überprüft, welche Einnahmen noch dazu Ausgaben vorliegen. Keinesfalls können Kinder ebenso wie Enkelkinder zu einer Bezahlung der Aufwände für ein Pflegeheim in Lübeck verpflichtet werden. Es kann bspw. alles andere als angeordnet werden, das eigene Heim zu verkaufen, um für die Aufwendungen aufzukommen. Zusätzlich gibt es das sogenanntes Schonvermögen, welches zur Aufrechterhaltung des persönlichen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Aufwendungen seitens der Kinder dennoch ganz oder teilweise übernommen, ist es elementar zu wissen, dass diese steuerlich abgesetzt werden können. Können zudem die Kinder und Enkelkinder ganz und gar nicht für die Aufwendungen aufkommen, wird das Sozialamt eingeschaltet. Das zahlt als Folge die sogenannte „Hilfe zur Pflege“; um jene Leistungen zu empfangen, ist eine Pflegestufe nicht unbedingt notwendig. Der Antrag auf die „Unterstützung zur Pflege“ muss beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Welche Person über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Lübeck entschließt

Generell können ebenfalls pflegebedürftige ältere Menschen eigenhändig darüber entscheiden, ob diese in einem Pflegeheim wohnen wollen oder nicht. Einzige Ausnahme: Es existiert bereits ein gesetzlicher Vormund; dann mag ebenso der die Entscheidung über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Lübeck treffen. Mediziner wiederum sind gewiss nicht berechtigt, die Entscheidung für beziehungsweise gegen ein Pflegeheim zu treffen. Grundsätzlich wird die ambulante plus häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt wie auch den Pflegekassen der Unterbringung in einem Pflegeheim vorgezogen.

Was kostet ein Pflegeheim und wer kommt für jene Kosten auf?

In Anlehnung an Statistik zahlt man für einen vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt in etwa 3.300 Euro – Aufwendungen, welche sich kaum irgendjemand von seinen Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind natürlich von unterschiedlichen Punkten abhängig, unter anderem von der Pflegestufe, der Art der Unterkunft plus dem einzelnen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime bspw. samt einem monatlich anfallenden Betrag von bis zu 4.000 € besonders kostenträchtig; Sachsen-Anhalt ist samt im Durchschnitt 2.600 € im Monat andererseits einigermaßen günstig. Ist eine Pflegestufe gegeben, trägt die Pflegekasse einen Teil der Aufwendungen. In Pflegestufe 1 zum Beispiel werden jeden Monat 1.064 Euro bezahlt, in Pflegestufe 2 steigt der Betrag auf monatlich 1.330 €, währenddessen sich Patienten der Pflegestufe III über einen monatlich anfallenden Zuschuss in Höhe von 1.612 € freuen können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, wer alle Tage mehr als 90 Minuten an Hilfe benötigt; desgleichen werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Kalenderjahr 2013 zusätzlich demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Dies bedeutet im Klartext: Sogar wenn Sie in einem „günstigen“ Bundesland sowie beispielsweise Sachsen-Anhalt wohnen, müssen Sie monatlich minimal 900 Euro hierfür bezahlen. Das übersteigt die Renten der überwiegenden Zahl der Altersrentner bei Weitem; die Person keinerlei Erspartes hat, sieht in dieser Sache sprichwörtlich alt aus. Eine Problembewältigung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung sein. Wer jene mit circa 40 Jahren abschließt wie auch jeden Monat einen Betrag in Höhe von 30 € einzahlt, kann von einem monatlichen Pflegegeld in Höhe von 1.800 € profitieren.

Wie setzen sich die Kosten für ein Pflegeheim in Lübeck zusammen?

Die Kosten für ein Pflegeheim in Lübeck setzen sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

Unterbringungskosten: Damit sind die eigentlichen Mietaufwendungen für die Unterkunft gemeint. Jene Aufwände sind erst einmal vom Pflegebedürftigen selber zu bezahlen.

Verpflegungskosten: In diesem Zusammenhang handelt es sich um die Aufwände für Essen plus Trinken. Diese Kosten sind vom Pflegebedürftigen selber zu übernehmen; es existieren keinerlei Zuschüsse von der Pflegekasse.

Investkosten: Je nach Lebensalter und Verfassung der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern bestimmte Aufwendungen für Abschreibungen auferlegt, welche einen ganz und gar nicht unerheblichen Bestandteil der monatlich anfallenden Aufwendungen betragen.

Pflegekosten: Das sind die Kosten, an welchen sich ebenso die Pflegekasse anteilsmäßig engagiert.

Was ist vor dem Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Lübeck zu berücksichtigen?

Steht der Umzug in ein Pflegeheim in Lübeck an, müssen die Senioren bzw. ihre Angehörige manche Sachen beachten. Min. drei Monate vor dem Wohnungswechsel muss der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Jetzt sollte man sich bedenken, welche persönlichen Sachen bzw. Einrichtungsgegenstände mitsamt in das Pflegeheim sollen. Bei den meisten Pflegeheimen ist es problemlos möglich, die persönlichen Möbel mitzubringen, damit man sich möglichst rasch ansässig fühlt. Unter anderem sollte man nicht vergessen, Strom, Gas wie auch Telefon termingerecht abzumelden. Für die Briefe mag ein sogenannter Nachsendeauftrag bereitgestellt werden. Im Pflegeheim Lübeck selbst werden neue Bewohner in der Regel recht warm mitsamt einem Strauß Blumen und einer liebevollen Begrüßung aufgenommen. Ebenso wertvolle Rituale der einzelnen Heimbewohner merken sich die Mitarbeiter meist recht schnell. Sollte doch mal Beweggrund zu einer Klage bestehen, kann jeder sich ohne Bedenken an die Heimleitung wenden.

Welche unterschiedlichen Pflegeformen existieren in einem Pflegeheim in Lübeck?

Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Lübeck entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.

Vollstationäre Pflege
Jene ebenfalls als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform beinhaltet die ständige Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege kann bis zu 56 Tage in dem Kalenderjahr in Anspruch genommen werden und ist insbesondere dann angebracht, wenn die Angehörigen in den Urlaub fahren oder man nach einer Operation eine besondere Pflege benötigen.

Verhinderungspflege
Auch die Verhinderungspflege wird gern dann genutzt, wenn pflegende Familienangehörige einmal in den Urlaub fahren wollen. Jene Pflege mag bis zu 42 Tage in dem Jahr in Anspruch genommen werden.

Tagespflege
Im Rahmen der Tagespflege werden die Patienten am Vormittag von zu Hause abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung der Selektion betreut sowie am Abend wieder nach Hause gebracht.