Die deutsche Bevölkerung wird andauernd älter. Mithilfe jener steigenden Lebenserwartung wird zudem die Nachfrage nach Pflegeheimen durchgehend größer. Vielerlei Senioren können sich in keinster Weise mehr alleinig zu Hause versorgen und bevorteilen hierbei den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Altersheim. Bekanntermaßen nicht einzig für ältere Menschen ist so ein ein Heim eine gute Präferenz, ebenso demenzkranke, behinderte oder psychisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut wohl untergebracht. Von einem Pflegeheim unterscheiden muss man das sogenannte „Betreute Wohnen“. Hierbei leben in der Regel ältere Personen, die sich erst einmal noch alleine versorgen ebenso wie verpflegen können, außerdem bei Bedürfnis gerne fremde Unterstützung in Anspruch nehmen.
Welche Person die Kosten für ein Pflegeheim trägt und wo die Vorzüge einer solchen Einrichtung liegen, kann nachfolgender Text beschreiben.
Welche verschiedenen Pflegeformen gibt es in einem Pflegeheim in Mainz?
Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Mainz entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.
Vollstationäre Pflege
Diese ebenso als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform beinhaltet die ständige Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege mag bis zu 56 Tage im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden und ist insbesondere dann angebracht, wenn die Angehörigen in den Urlaub fahren oder man nach einer Operation eine besondere Pflege benötigen.
Verhinderungspflege
Auch die Verhinderungspflege wird gerne dann benutzt, wenn betreuende Familienangehörige mal in den Urlaub fahren möchten. Jene Pflege mag bis zu 42 Tage im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Tagespflege
Im Rahmen der Tagespflege werden die Patienten am Morgen von zu Daheim abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung der Auswahl betreut und am Abend wieder nach Hause gebracht.
Derart setzen sich die Kosten für ein Pflegeheim in Mainz zusammen
Die Aufwendungen für ein Pflegeheim in Mainz setzen sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
Unterbringungskosten: Damit sind die tatsächlichen Mietaufwendungen für die Unterkunft gemeint. Jene Aufwände sind grundsätzlich vom Pflegebedürftigen selber zu zahlen.
Verpflegungskosten: Dabei handelt es sich um die Aufwendungen für Esswaren ebenso wie Trinken. Jene Aufwände sind von dem Pflegebedürftigen selbst zu tragen; es existieren keine Zuschüsse seitens der Pflegekasse.
Investkosten: Je nach Alter plus Verfassung der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern gewisse Aufwände für Abschreibungen auferlegt, welche einen in keinerlei Hinsicht unerheblichen Bestandteil der monatlichen Aufwände umfassen.
Pflegekosten: Das sind die Aufwendungen, an welchen sich auch die Pflegekasse anteilig engagiert.
Was kostet ein Pflegeheim obendrein welche Person kommt für jene Kosten auf?
Laut Statistik zahlt man für einen vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt so etwa 3.300 Euro – Aufwände, die sich kaum irgendjemand von den Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind verständlicherweise seitens unterschiedlicher Faktoren abhängig, unter anderem von der Pflegestufe, der Art der Unterbringung sowie dem jeweiligen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime zum Beispiel samt einem monatlich anfallenden Betrag von bis zu 4.000 € besonders hochpreisig; Sachsen-Anhalt ist samt im Durchschnitt 2.600 € im Kalendermonat andererseits recht preisgünstig. Ist eine Pflegestufe vorhanden, trägt die Pflegekasse einen Teil dieser Aufwände. In Pflegestufe 1 beispielsweise werden jeden Monat 1.064 Euro bezahlt, in Pflegestufe 2 steigt der Betrag auf monatlich 1.330 Euro, währenddessen sich Patienten der Pflegestufe III über einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.612 Euro erfreut sein können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, wer tagtäglich mehr als 90 Minuten an Hilfe benötigt; gleichwohl werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Jahr 2013 zudem demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Dies heißt im Klartext: Sogar wenn Sie in einem „kostengünstigen“ Bundesland sowie bspw. Sachsen-Anhalt leben, müssen Sie monatlich min. 900 € hierfür bezahlen. Dies übersteigt die Renten der überwiegenden Zahl der Altersrentner bei Weitem; wer kein Vermögen hat, sieht in dieser Sache sprichwörtlich alt aus. Die Problembewältigung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung darstellen. Wer diese mit annäherungsweise 40 Jahren abschließt ebenso wie jeden Monat einen Betrag in Höhe von 30 € einzahlt, kann seitens einem monatlichen Pflegegeld in Höhe von 1.800 € profitieren.
Welche Person entschließt über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Mainz?
Erst einmal vermögen ebenfalls pflegebedürftige ältere Menschen eigenhändig darüber beschließen, ob sie in einem Pflegeheim hausen wollen oder nicht. Einzige Ausnahme: Es gibt bereits einen gesetzlichen Vormund; diesfalls kann ebenso der die Wahl über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Mainz treffen. Mediziner andererseits sind nicht berechtigt, die Entscheidung für oder gegen ein Pflegeheim zu treffen. Grundlegend wird die ambulante sowohl häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt wie ebenfalls den Pflegekassen der Unterbringung in einem Pflegeheim vorgezogen.
Diese Dinge muss man vor dem Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Mainz beachten
Steht der Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Mainz an, müssen die Senioren bzw. ihre Angehörige ein paar Dinge berücksichtigen. Minimal 3 Monate vor dem Wohnungswechsel muss der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Jetzt muss man sich überlegen, welche persönlichen Dinge bzw. Mobiliar mit in das Pflegeheim sollen. Bei der überwiegenden Zahl der Pflegeheimen ist es problemlos möglich, die personenbezogenen Einrichtungsgegenstände mitzubringen, damit jeder sich möglichst rasch ansässig fühlt. Weiterhin sollte man nicht vergessen, Strom, Gas und Telefon fristgemäß abzumelden. Für die Post mag ein sogenannter Nachsendeauftrag bereitgestellt werden. Im Pflegeheim Mainz selbst werden neue Bewohner in der Regel ziemlich sanftmütig mitsamt einem Strauß Blumen plus einer tollen Begrüßung aufgenommen. Ebenso wertvolle Rituale der jeweiligen Heimbewohner merken sich die Beschäftigtern mehrheitlich recht rasch. Sollte doch mal Anlass zur Klage bestehen, kann man sich ohne Bedenken an die Heimleitung wenden.
Ob Kinder beziehungsweise Angehörige einen Pflegeheimplatz in Mainz zahlen müssen
Können die Pflegebedürftigen egal, wie man es betrachtet, nicht selbst für die Aufwände aufkommen, gibt es strikte staatliche Regulierungen, welche Person einen Heimplatz zahlen muss. Zunächst wird dann mit der sogenannten Düsseldorfer Tabelle begutachtet, in wie weit der Ehepartner herangezogen werden kann. Erst darauffolgend werden Kinder sowie unter Umständen selbst die Enkel in die Verpflichtung genommen. Es wird ausführlich überprüft, welche Einnahmen plus Ausgaben existieren. Keinesfalls können Kinder noch dazu Enkel zur Bezahlung der Aufwände für ein Pflegeheim in Mainz verpflichtet werden. Es kann bspw. in keinster Weise gefordert werden, das eigene Domizil zu verkaufen, um für die Aufwände aufzukommen. Zusätzlich gibt es das sogenanntes Schonvermögen, das zur Aufrechterhaltung des eigenen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Kosten von den Kindern unabhängig davon ganz oder teilweise übernommen, ist es elementar zu wissen, dass diese steuerlich abgesetzt werden können. Können ebenfalls die Kinder und Enkelkinder ganz und gar nicht für die Kosten aufkommen, wird das Sozialamt aktiv. Das zahlt als Folge die sogenannte „Unterstützung zur Pflege“; um jene Leistungen zu erlangen, ist eine Pflegestufe nicht zwingend erforderlich. Der Antrag auf die „Hilfe zur Pflege“ muss bei dem zuständigen Sozialamt gestellt werden.