Die Deutschen werden allzeit älter. Mithilfe der steigenden Lebenserwartung wird ebenfalls die Anfrage nach Pflegeheimen fortlaufend größer. Eine Menge Senioren können sich in keiner Weise mehr solo zu Hause versorgen und begünstigen somit den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Seniorenheim. Doch nicht bloß zugunsten älteren Menschen ist derweise ein Wohnsitz eine gute Selektion, ebenfalls demenzkranke, behinderte oder seelisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut wohl untergebracht. Von einem Pflegeheim abgrenzen sollte jeder das sogenannte „Betreute Wohnen“. Hier leben in der Regel ältere Personen, welche sich grundlegend noch alleine versorgen plus verpflegen können, alldem ungeachtet bei Bedarf gerne fremde Hilfe in Anspruch entgegennehmen.
Welche Person welche Aufwände zugunsten eines Pflegeheimes übernimmt und wo die Vorzüge einer solchen Einrichtung befinden, soll nachfolgender Inhalt charakterisieren.

Ob Kinder oder Angehörige den Pflegeheimplatz in Münster bezahlen müssen

Können die Pflegebedürftigen nicht im Mindesten selbst für die Kosten aufkommen, gibt es strenge staatliche Regulierungen, welche Person einen Heimplatz bezahlen muss. Zunächst wird dann mit der sogenannten Düsseldorfer Tabelle begutachtet, ob der Ehegatte herangezogen werden kann. Erst dann werden Kinder wie auch unter Umständen auch die Enkelkinder in die Pflicht genommen. Es wird detailliert überprüft, welche Einnahmen sowie Ausgaben existieren. Keinesfalls können Kinder wie auch Enkel zur Bezahlung der Aufwendungen für ein Pflegeheim in Münster verpflichtet werden. Es kann beispielsweise in keinerlei Hinsicht gefordert werden, das eigene Heim zu verkaufen, um für die Aufwände aufzukommen. Zusätzlich gibt es das sogenanntes Schonvermögen, das zur Aufrechterhaltung des persönlichen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Kosten seitens der Kinder alldem ungeachtet ganz oder teilweise übernommen, ist es wesentlich zu wissen, dass diese steuerlich abgesetzt werden können. Können ebenso die Kinder und Enkelkinder in keinerlei Hinsicht für die Aufwendungen aufkommen, wird das Sozialamt eingeschaltet. Das zahlt als Folge die sogenannte „Hilfestellung zur Pflege“; um jene Leistungen zu erhalten, ist eine Pflegestufe nicht dringend nötig. Dieser Antrag auf die „Hilfestellung zur Pflege“ sollte bei dem zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Was ein Pflegeheim kostet und wer für jene Kosten aufkommt

Getreu Statistik zahlt man bei einem vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt um die 3.300 € – Kosten, welche sich kaum jemand seitens den Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind logischerweise seitens unterschiedlicher Faktoren bedingt, unter anderem seitens der Pflegestufe, der Art und Weise der Unterkunft plus dem einzelnen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime bspw. samt dem monatlichen Betrag von bis zu 4.000 € sehr kostenträchtig; Sachsen-Anhalt ist mittels durchschnittlich 2.600 Euro im Monat hingegen einigermaßen preisgünstig. Ist eine Pflegestufe gegeben, übernimmt die Pflegekasse einen Teil dieser Kosten. In Pflegestufe 1 z. B. werden jeden Monat 1.064 € bezahlt, in Pflegestufe II wächst dieser Betrag auf monatlich 1.330 €, unterdessen sich Patienten der Pflegestufe III über einen monatlich anfallenden Zuschuss in Höhe von 1.612 Euro freuen können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, wer alle Tage mehr als 90 Minuten an Hilfestellung benötigt; ebenso werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Jahr 2013 ebenfalls demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Das bedeutet im Klartext: Sogar wenn Sie in einem „günstigen“ Bundesland wie zum Beispiel Sachsen-Anhalt wohnen, müssen Sie monatlich min. 900 Euro hierfür bezahlen. Dies übersteigt die Renten der überwiegenden Zahl der Altersrentner bei Weitem; die Person kein Vermögen hat, sieht in dieser Angelegenheit sprichwörtlich alt aus. Die Problembewältigung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung darstellen. Wer diese mit um die 40 Jahren abschließt ebenso wie jeden Monat einen Betrag in Höhe von 30 Euro einzahlt, kann seitens einem monatlichen Pflegegeld in Höhe von 1.800 € profitieren.

So setzen sich die Aufwände für ein Pflegeheim in Münster zusammen

Die Aufwände für ein Pflegeheim in Münster setzen sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

Unterbringungskosten: Damit sind die eigentlichen Mietkosten für die Unterkunft gemeint. Jene Aufwände sind erst einmal von dem Pflegebedürftigen selbst zu bezahlen.

Verpflegungskosten: In diesem Fall handelt es sich um die Kosten für Nahrung und Trinken. Jene Aufwendungen sind von dem Pflegebedürftigen selber zu tragen; es gibt keine Zuschüsse seitens der Pflegekasse.

Investkosten: Je nach Lebensalter sowie Verfassung der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern gewisse Aufwendungen für Abschreibungen auferlegt, die einen in keinster Weise unerheblichen Teil der monatlichen Aufwände betragen.

Pflegekosten: Das sind die Aufwendungen, an welchen sich ebenso die Pflegekasse anteilsmäßig beteiligt.

Was ist vor dem Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Münster zu berücksichtigen?

Steht der Umzug in ein Pflegeheim in Münster an, müssen die Senioren bzw. ihre Angehörige ein paar Dinge beachten. Wenigstens 3 Monate vor dem Umzug muss der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Nun sollte man sich bedenken, welche persönlichen Sachen beziehungsweise Möbelstücke mitsamt in das Pflegeheim sollen. Bei der überwiegenden Zahl der Pflegeheimen ist es problemlos möglich, die personenbezogenen Möbelstücke mitzubringen, damit jeder sich möglichst rasch ansässig fühlt. Des Weiteren sollte man gewiss nicht vergessen, Strom, Gas sowie Telefon frühzeitig abzumelden. Für die Briefe kann ein sogenannter Nachsendeauftrag vorbereitet werden. Im Pflegeheim Münster selbst werden neue Bewohner in der Regel ziemlich sanftmütig mitsamt einem Strauß Blumen und einer tollen Wilkommenheißung aufgenommen. Auch umfangreiche Rituale der jeweiligen Heimbewohner merken sich die Beschäftigtern im Regelfall recht rasch. Sollte doch einmal Motiv zu einer Klageschrift bestehen, mag man sich bedenkenlos an die Heimleitung wenden.

Welche verschiedenen Pflegeformen existieren in einem Pflegeheim in Münster?

Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Münster entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.

Vollstationäre Pflege
Jene ebenfalls als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform inkludiert die ständige Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege mag bis zu 56 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden und ist besonders dann nützlich, falls die Angehörigen in einen Urlaub fahren beziehungsweise man nach einer Operation eine besondere Pflege brauchen.

Verhinderungspflege
Ebenso die Verhinderungspflege wird gerne dann genutzt, wenn pflegende Familienangehörige mal in einen Urlaub fahren möchten. Jene Pflege kann bis zu 42 Tage in dem Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Tagespflege
Zusammen mit der Tagespflege werden die Patienten am Morgen von zu Hause abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung Ihrer Präferenz betreut sowie am Abend wieder nach Hause gebracht.

Welche Person über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Münster entscheidet

Grundlegend vermögen ebenso pflegebedürftige Senioren selber darüber beschließen, ob sie in einem Pflegeheim leben möchten oder nicht. Einziger Ausnahmefall: Es existiert bereits ein gesetzlicher Vormund; als Folge kann ebenfalls dieser die Wahl über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Münster treffen. Mediziner hingegen sind nicht befugt, die Wahl für beziehungsweise gegen ein Pflegeheim zu treffen. Erst einmal wird die ambulante ebenso wie häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt als ebenfalls den Pflegekassen der Unterkunft in einem Pflegeheim vorgezogen.