Die Deutschen werden laufend älter. Mithilfe jener steigenden Lebenserwartung wird nicht zuletzt die Anfrage nach Pflegeheimen immer größer. Vielerlei Senioren können sich in keiner Weise mehr einsam zu Hause versorgen und favorisieren hierbei den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Seniorenheim. Schließlich nicht lediglich für ältere Menschen ist derweise ein Wohnsitz eine gute Selektion, zusätzlich demenzkranke, behinderte oder psychologisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut gut untergebracht. Von einem Pflegeheim abgrenzen muss man das sogenannte „Betreute Wohnen“. In diesem Fall leben in der Regel ältere Personen, welche sich grundsätzlich nach wie vor alleine versorgen ebenso wie verpflegen können, gleichwohl bei Bedürfnis gern fremde Unterstützung in Anspruch entgegennehmen.
Wer welche Aufwände für ein Pflegeheim trägt und wo die Vorzüge einer solchen Einrichtung liegen, kann nachfolgender Text beschreiben.

Wie setzen sich die Kosten für ein Pflegeheim in Regensburg zusammen?

Die Kosten für ein Pflegeheim in Regensburg setzen sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:

Unterbringungskosten: Damit sind die eigentlichen Mietkosten für die Wohnung gemeint. Jene Aufwände sind generell von dem Pflegebedürftigen selber zu bezahlen.

Verpflegungskosten: Dieserfalls dreht es sich um die Aufwendungen für Essen ebenso wie Trinken. Diese Aufwände sind von dem Pflegebedürftigen selbst zu tragen; es gibt keine Zuschüsse seitens der Pflegekasse.

Investkosten: Je nach Alter plus Verfassung der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern gewisse Kosten für Abschreibungen auferlegt, welche einen alles andere als unerheblichen Bestandteil der monatlichen Aufwendungen ergeben.

Pflegekosten: Dies sind die Aufwände, an welchen sich auch die Pflegekasse anteilig engagiert.

Diese Sachen muss man vor einem Umzug in ein Pflegeheim in Regensburg berücksichtigen

Steht der Umzug in ein Pflegeheim in Regensburg an, müssen die Senioren bzw. deren Angehörige manche Dinge berücksichtigen. Wenigstens drei Monate vor dem Wohnungswechsel muss der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Nun muss man sich überlegen, welche personenbezogenen Dinge beziehungsweise Möbelstücke mitsamt in das Pflegeheim sollen. Bei den meisten Pflegeheimen ist es mühelos möglich, seine persönlichen Einrichtungsgegenstände mitzubringen, damit jeder sich möglichst rasch ansässig fühlt. Darüber hinaus sollte man gewiss nicht vergessen, Strom, Gas wie auch Telefon frühzeitig abzumelden. Für die Post mag ein sogenannter Nachsendeauftrag arrangiert werden. Im Pflegeheim Regensburg selbst werden neue Bewohner in der Regel recht warm mit einem Strauß plus einer fürsorglichen Wilkommenheißung aufgenommen. Auch umfangreiche Rituale der einzelnen Heimbewohner merken sich die Angestellten überwiegend ziemlich rasch. Sollte doch einmal Anlass zu einer Klageschrift bestehen, mag jeder sich bedenkenlos an die Heimleitung wenden.

Was ein Pflegeheim kostet und wer für jene Aufwände aufkommt

Laut Statistik zahlt man für einen vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt etwa 3.300 Euro – Aufwände, die sich kaum irgendwer von den Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind selbstverständlich seitens unterschiedlicher Faktoren abhängig, unter anderem von der Pflegestufe, der Art und Weise der Unterkunft und dem einzelnen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime zum Beispiel samt einem monatlich anfallenden Betrag von bis zu 4.000 Euro besonders kostspielig; Sachsen-Anhalt ist mit durchschnittlich 2.600 € im Monat hingegen recht preisgünstig. Ist eine Pflegestufe gegeben, trägt die Pflegekasse einen Bestandteil der Kosten. In Pflegestufe I beispielsweise werden monatlich 1.064 € bezahlt, in Pflegestufe 2 steigt dieser Betrag auf monatlich 1.330 Euro, während sich Patienten der Pflegestufe 3 über einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.612 Euro erfreut sein können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, wer tagtäglich mehr als 90 Minuten an Hilfestellung benötigt; genauso werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Kalenderjahr 2013 auch demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Das bedeutet im Klartext: Auch wenn Sie in einem „günstigen“ Bundesland wie z. B. Sachsen-Anhalt wohnen, müssen Sie jeden Monat min. 900 € hierfür zahlen. Dies übersteigt die Renten der überwiegenden Zahl der Altersrentner bei Weitem; wer keinerlei Erspartes hat, sieht in diesem Fall sprichwörtlich alt aus. Die Lösung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung darstellen. Wer diese mit etwa 40 Altersjahren abschließt plus jeden Monat einen Betrag in Höhe von 30 Euro einzahlt, mag seitens einem monatlichen Pflegegeld in Höhe von 1.800 Euro profitieren.

Ob Kinder beziehungsweise Angehörige einen Pflegeheimplatz in Regensburg zahlen müssen

Können die Pflegebedürftigen bei weitem nicht selbst für die Aufwendungen aufkommen, gibt es strikte gesetzliche Regulierungen, welche Person den Heimplatz zahlen muss. Zuerst wird dann mithilfe der sogenannten Düsseldorfer Tabelle begutachtet, in welchem Ausmaß der Ehegatte herangezogen werden kann. Erst danach werden Kinder wie auch unter Umständen sogar die Enkelkinder in die Pflicht bestellt. Es wird ganzheitlich überprüft, welche Einkünfte noch dazu Ausgaben existieren. In keinster Weise können Kinder ebenso wie Enkel zur Zahlung der Kosten für ein Pflegeheim in Regensburg verpflichtet werden. Es kann z. B. alles andere als verlangt werden, das eigene Domizil zu verkaufen, um für die Kosten aufzukommen. Sogar gibt es das sogenanntes Schonvermögen, das zu einer Aufrechterhaltung des persönlichen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Aufwände seitens der Kinder demgegenüber ganz oder teilweise übernommen, ist es wesentlich zu wissen, dass diese steuerlich abgesetzt werden können. Können zudem die Kinder und Enkelkinder absolut nicht für die Aufwände aufkommen, wird das Sozialamt eingeschaltet. Das zahlt dann eine sogenannte „Hilfestellung zur Pflege“; um jene Leistungen zu bekommen, ist eine Pflegestufe nicht dringend nötig. Der Antrag auf die „Hilfestellung zur Pflege“ sollte beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Wer entscheidet über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Regensburg?

Erst einmal vermögen ebenso pflegebedürftige ältere Menschen selber darüber bestimmen, inwiefern sie in einem Pflegeheim hausen wollen oder nicht. Einzige Ausnahme: Es existiert bereits ein gesetzlicher Vormund; dann mag ebenso dieser die Entscheidung über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Regensburg treffen. Ärzte hingegen sind gewiss nicht befugt, die Wahl für oder gegen ein Pflegeheim zu treffen. Grundsätzlich wird die ambulante ebenso wie häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt als auch den Pflegekassen der Unterkunft in einem Pflegeheim vorgezogen.

Verschiedene Pflegeformen in einem Pflegeheim in Regensburg

Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Regensburg entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.

Vollstationäre Pflege
Jene auch als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform beinhaltet die permanente Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege kann bis zu 56 Tage in dem Kalenderjahr in Anspruch genommen werden und ist besonders dann geeignet, falls die Angehörigen in einen Urlaub fahren oder man nach einer Operation eine besondere Pflege brauchen.

Verhinderungspflege
Ebenfalls die Verhinderungspflege wird gern dann genutzt, falls pflegende Familienangehörige mal in den Urlaub fahren wollen. Diese Pflege kann bis zu 42 Tage im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Tagespflege
Zusammen mit der Tagespflege werden die Patienten am Morgen von zu Hause abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung Ihrer Selektion betreut und am Abend wieder nach Hause gebracht.