Die deutsche Bevölkerung wird kontinuierlich älter. Mit Hilfe von jener steigenden Lebenserwartung wird sogar die Nachfrage nach Pflegeheimen fortwährend größer. Jede Menge Senioren können sich nicht mehr alleinig zu Hause versorgen und bevorteilen an diesem Punkt den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Altenheim. Bekanntermaßen nicht ausschließlich für ältere Personen ist dahingehend ein Heim eine gute Auswahl, genauso demenzkranke, behinderte oder psychisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut wohl untergebracht. Von einem Pflegeheim unterscheiden muss man das sogenannte „Betreute Wohnen“. In diesem Zusammenhang hausen in der Regel ältere Menschen, die sich generell nach wie vor alleine versorgen ebenso wie verpflegen können, alldem ungeachtet bei Bedarf gerne fremde Hilfe in Anspruch nehmen.
Wer welche Aufwendungungen für ein Pflegeheim übernimmt und wo die Vorzüge einer solchen Einrichtung liegen, kann nachfolgender Text beschreiben.

Derart setzen sich die Aufwände für ein Pflegeheim in Rostock zusammen

Die Aufwände für ein Pflegeheim in Rostock setzen sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

Unterbringungskosten: Damit sind die eigentlichen Mietaufwendungen für die Unterkunft gemeint. Jene Kosten sind grundsätzlich von dem Pflegebedürftigen selber zu bezahlen.

Verpflegungskosten: In diesem Fall handelt es sich um die Aufwendungen für Mahlzeit und Trinken. Diese Kosten sind von dem Pflegebedürftigen selbst zu tragen; es gibt keinerlei Zuschüsse von der Pflegekasse.

Investkosten: Je nach Alter sowie Befindlichkeit der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern gewisse Kosten für Abschreibungen auferlegt, welche einen bei weitem nicht unerheblichen Bestandteil der monatlich anfallenden Kosten ausmachen.

Pflegekosten: Dies sind die Kosten, an denen sich ebenfalls die Pflegekasse anteilmäßig beteiligt.

Was kostet ein Pflegeheim und wer kommt für diese Kosten auf?

In Anlehnung an Statistik zahlt man für einen vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt annäherungsweise 3.300 Euro – Aufwände, die sich kaum irgendwer seitens seinen Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind verständlicherweise von verschiedenen Faktoren bedingt, unter anderem seitens der Pflegestufe, der Art und Weise der Unterkunft ebenso wie dem einzelnen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime z. B. mittels dem monatlich anfallenden Betrag von bis zu 4.000 Euro sehr kostenträchtig; Sachsen-Anhalt ist mittels durchschnittlich 2.600 Euro im Monat wiederum einigermaßen günstig. Ist eine Pflegestufe vorhanden, übernimmt die Pflegekasse einen Bestandteil dieser Aufwendungen. In Pflegestufe I bspw. werden jeden Monat 1.064 Euro bezahlt, in Pflegestufe II steigt dieser Betrag auf jeden Monat 1.330 Euro, indes sich Patienten der Pflegestufe III über einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.612 Euro erfreut sein können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, wer täglich mehr als 90 Minuten an Hilfe benötigt; gleichwohl werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Kalenderjahr 2013 auch demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Dies bedeutet im Klartext: Selbst wenn Sie in einem „kostengünstigen“ Bundesland sowie z. B. Sachsen-Anhalt leben, müssen Sie monatlich min. 900 Euro hierfür bezahlen. Das übersteigt die Renten der meisten Altersrentner bei Weitem; wer kein Vermögen hat, sieht in diesem Fall sprichwörtlich alt aus. Die Problemlösung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung sein. Wer diese mit näherungsweise 40 Jahren abschließt wie auch monatlich einen Betrag in Höhe von 30 Euro einzahlt, mag von einem monatlich anfallenden Pflegegeld in Höhe von 1.800 € profitieren.

Welche Person über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Rostock entschließt

Grundlegend vermögen ebenso pflegebedürftige Senioren selbst darüber festlegen, inwieweit sie in einem Pflegeheim leben möchten oder nicht. Einziger Ausnahmefall: Es gibt bereits einen gesetzlichen Vormund; dann kann auch dieser den Beschluss über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Rostock treffen. Ärzte wiederum sind gewiss nicht autorisiert, die Entscheidung für beziehungsweise gegen ein Pflegeheim zu treffen. Erst einmal wird die ambulante ebenso wie häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt wie auch den Pflegekassen der Unterkunft in einem Pflegeheim vorgezogen.

Mehrere Pflegeformen in einem Pflegeheim in Rostock

Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Rostock entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.

Vollstationäre Pflege
Jene ebenso als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform inkludiert die permanente Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege kann bis zu 56 Tage im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden und ist besonders dann angebracht, falls die Angehörigen in einen Urlaub fahren beziehungsweise man nach einer Operation eine besondere Pflege benötigen.

Verhinderungspflege
Ebenso die Verhinderungspflege wird mit Freude dann benutzt, falls betreuende Familienangehörige einmal in einen Urlaub fahren wollen. Jene Pflege mag bis zu 42 Tage im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Tagespflege
Zusammen mit der Tagespflege werden die Patienten am Morgen von zu Daheim abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung der Präferenz betreut sowie am Abend wieder nach Hause gebracht.

Was ist vor dem Umzug in ein Pflegeheim in Rostock zu berücksichtigen?

Steht der Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Rostock an, müssen die Senioren bzw. ihre Angehörige einige Sachen beachten. Min. drei Monate vor dem Wohnungswechsel muss der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Jetzt sollte man sich überlegen, welche personenbezogenen Dinge beziehungsweise Möbelstücke mitsamt in das Pflegeheim sollen. Bei den meisten Pflegeheimen ist es reibungslos möglich, seine personenbezogenen Einrichtungsgegenstände mitzubringen, damit man sich möglichst schnell heimisch fühlt. Auch sollte man nicht vergessen, Strom, Gas sowie Telefon termingemäß abzumelden. Für die Post kann ein sogenannter Nachsendeauftrag bereitgestellt werden. Im Pflegeheim Rostock selbst werden neue Bewohner in der Regel recht herzlich mit einem Blumenstrauß und einer tollen Begrüßung aufgenommen. Ebenso umfangreiche Rituale der jeweiligen Heimbewohner merken sich die Mitarbeiter vornehmlich recht rasch. Sollte doch mal Beweggrund zur Klageschrift bestehen, mag man sich bedenkenlos an die Heimleitung wenden.

Müssen Kinder den Pflegeheimplatz in Rostock für die Eltern bezahlen?

Können die Pflegebedürftigen nicht im Mindesten selbst für die Aufwände aufkommen, gibt es strenge gesetzliche Regelungen, wer einen Heimplatz zahlen muss. Erst einmal wird dann mithilfe der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geprüft, inwieweit der Ehegatte herangezogen werden kann. Erst folgend werden Kinder und unter Umständen sogar die Enkelkinder in die Verpflichtung genommen. Es wird tief gehend überprüft, welche Einkünfte plus Ausgaben vorliegen. In keinster Weise können Kinder sowie Enkelkinder zu einer Bezahlung der Kosten für ein Pflegeheim in Rostock verpflichtet werden. Es kann bspw. gewiss nicht verlangt werden, das eigene Heim zu verkaufen, um für die Kosten aufzukommen. Ebenfalls gibt es ein sogenanntes Schonvermögen, das zu einer Aufrechterhaltung des persönlichen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Aufwendungen seitens der Kinder alldem ungeachtet komplett oder stellenweise übernommen, ist es bedeutsam zu wissen, dass jene steuerlich abgesetzt werden können. Können ebenso die Kinder und Enkelkinder nicht im Mindesten für die Kosten aufkommen, wird das Sozialamt aktiv. Das zahlt als Folge eine sogenannte „Unterstützung zur Pflege“; um diese Leistungen zu empfangen, ist eine Pflegestufe nicht unbedingt nötig. Der Antrag auf die „Unterstützung zur Pflege“ sollte bei dem zuständigen Sozialamt gestellt werden.